| Gelbe Kreuze und Feuerwehr-Chef mussten weg |
| Freitag, den 07. Januar 2011 um 13:04 Uhr |
Mittlerweile scheint sich die Stadtverwaltung Fürstenwalde gern in den Schlagzeilen zu sehen. Um diesem Bemühen Rechnung zu tragen, gibt es nun auch bei uns die Titelseite.Nachdem am ersten Februarwochenende hunderte gelbe Kreuze das Fürstenwalder Stadtbild verschönerten, gab es heftige Reaktionen aus dem Rathaus. Da nicht sein darf, was nicht genehmigt worden ist, wurde sogleich eine Säuberungsaktion durch das Ordnungsamt in die Wege geleitet. Die Zeichen des unangemeldeten Bürgerprotestes mussten umgehend aus dem Stadtbild verschwinden. Dass die gelben Kreuze Zeichen des Protestes gegen die geplante CO2-Verpressung in unserer Region sind, war hierbei für das Ordnungsamt nicht von Belang. Vielmehr erzürnte hier die bürgerliche Eigenmächtigkeit, mit der sich über das Verbot im Stadtgebiet Infos jeglicher Art an Straßenbäume, Laternen, Verkehrsschildern, Wartehäuschen, etc. hinweggesetzt wurde. Um der Öffentlichkeit zu beweisen, dass in Fürstenwalde Missetäter keine Chance haben, wurde bei der Polizei sogleich Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gestellt. Als Ordnungsamt sorgt man halt für Ordnung. Bis zur wahrscheinlich medienwirksamen Kreuzigung der Täter bleiben die gelben Beweisstücke als Sondermüll deklariert in Stadtgewahrsam. Fast zeitgleich mit den Kreuzen wurde auch der Chef der Fürstenwalder Feuerwehr, Jörn Müller, entsorgt. Laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung Fürstenwalde war Anfang des Jahres die Rechnungsprüfung der Stadt beauftragt worden, Hinweisen nachzugehen und Geschäftsvorgänge innerhalb der Feuerwehr zu prüfen. Hier wurden angeblich Versäumnisse aufgedeckt, die der Leiter der Feuerwehr nicht erklären konnte. Aus diesem Grund wurde er mit sofortiger Wirkung gekündigt. Welch ungeheuerliche Versäumnisse, die vier bis fünf Jahre zurückliegen sollen, hier nun aufgedeckt wurden, ist aber streng geheim. Das belastende Material ist noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ja, selbst vor dem Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs, der mittlerweile Klage gegen die Kündigung eingereicht hat, wird die Kündigungsbegründung zurückgehalten. Müllers Anwalt Henry Natusch sagte der FW dazu: „Die Stadt wurde schriftlich aufgefordert, Herrn Müller die Gründe, auf die sich die Kündigung stützt, mitzuteilen. Das Gesetz sieht diesen Anspruch in § 626 BGB ausdrücklich vor. Die Stadt hat es jedoch abgelehnt, die Kündigungsgründe zu benennen, was ein offenkundiger Rechtsverstoß ist. Bisher weiß Herr Müller also nicht, welcher Grund für die Kündigung maßgebend ist. Er kann auch nur spekulieren, ob es sich um eine Verdachtskündigung oder um eine Tatkündigung handelt, ob man ihm z. B. schwere dienstliche Vergehen oder strafbare Handlungen unterstellt. Sicher scheint zu sein, dass nicht alle Punkte aus dem Prüfbericht kündigungsrelevant sind.“ Dass die Stadt hier gegen bestehendes Recht verstößt, ist Ulrich Hengst also scheinbar egal. Der Bürgermeister sollte bloß aufpassen, dass das städtische Ordnungsamt keinen Wind von diesem Verstoß bekommt. Die reagieren auf unangemeldete Regelverstöße ganz empfindlich. Jan Knaupp |