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Leserbrief des Bürgermeisters Ulrich Hengst  E-Mail
Donnerstag, den 10. März 2011 um 14:59 Uhr

gelbes-kreuzLiebe Leserinnen und Leser der FW, die FW titelte am 26.02. „Gelbe Kreuze und Feuerwehrchef mussten weg".
Ihnen ist ganz sicher aufgefallen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Im ersten Fall geht es um die gelben Kreuze, die den Protest von Bürgerinnen und Bürgern unserer Region gegen die CO2-Verpressung ausdrücken. Im zweiten Fall geht es um ein Personalproblem, bei dem spätestens nach dem Gütetermin, an dem keine Einigung erzielt wurde, es nun ans Eingemachte geht.
Zu den gelben Kreuzen: Was die einen als sympathische Aktion und Ausdruck eines breiten Bürgerwillens in der Region werten, empfinden andere als Nötigung und Verunstaltung. Die Verwaltung ist nicht dazu da, dies zu bewerten, sondern einheitliche Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Raums zu schaffen und auch durchzusetzen. Es kann nicht angehen, dass die Verwaltung bewertet, ob die Werbung für eine Disco oder einen Verkauf von Lederwaren wichtiger oder wertvoller ist als eine politische Meinungsäußerung. Wir sind als Verwaltung verpflichtet, Gleichheit vor dem Gesetz herzustellen. Dazu gehört dann auch der Abbau von ungenehmigten Werbeträgern und Symbolen. Denn sollte die Verwaltung hier nach persönlicher Sympathie und aus Betroffenheit handeln? Klar ist, dass zu den inhaltlichen Fragen eine politische Diskussion geführt werden muss. Aber das ist nicht die Aufgabe der Verwaltung.
Zu der Personalie Feuerwehrchef: Erfreulich ist die ganze Diskussion nicht. Es kann aber nicht angehen, dass der Chef der Verwaltung die Augen zudrückt, wenn er Kenntnis davon bekommt, dass es bei der Feuerwehr nicht rund läuft. Wer möchte beurteilen, ob 550,- Euro nun eine Bagatelle sind oder doch ein starkes Stück? Kann man das dem einen noch durchgehen lassen, weil er so ein erfolgreicher Chef ist und muss man den anderen entlassen, weil er scheinbar weniger beliebt oder weniger erfolgreich ist? Was muss man anstellen, um zur Verantwortung gezogen zu werden? Hat nicht der Bürger ein Recht darauf, dass mit öffentlichen Mitteln sorgsam umgegangen wird und zweifelsfrei nachvollziehbar ist, wohin das Geld geflossen ist? Diese Fragen wird nun das Arbeitsgericht klären müssen und wir werden dieses Urteil akzeptieren.
Um es klar zu sagen: Wir als Verwaltung haben uns bislang zu Details, die Herrn Müller zur Last gelegt werden, nicht in der Öffentlichkeit geäußert, um Herrn Müller zu schützen. Wer nun auch immer meint, dass vertrauliche Einzelheiten nicht vertraulich sind, hat damit eine neue Runde eröffnet, die ganz sicher nicht dazu beiträgt, verloren gegangenes Vertrauen wieder zu erlangen.
Schade!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Hengst, Bürgermeister

Anmerkung der Redaktion
In oben abgedrucktem Leserbrief des Fürstenwalder Bürgermeisters soll deutlich gemacht werden, worum es der Verwaltung geht. Da heißt es: „Die Verwaltung ist nicht dazu da, dies zu bewerten, sondern einheitliche Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Raums zu schaffen und auch durchzusetzen." Damit scheint der Abbau der Kreuze hinreichend erklärt. Trotzdem gibt es zu denken, dass in der Region um Beeskow oder gar in der Lausitz, die dortigen Amtsinhaber einen anderen Umgang mit dem Kreuze-Protest zeigen. Hier scheint man trotz Paragraphen „unangemeldete" Bürgermeinungen nicht gleich strafrechtlich zu verfolgen.
Zu „... Feuerwehrchef musste weg"
In obrigen Absatz, der die Entlassung des Feuerwehrchefs behandelt, schreibt der Fürstenwalder Bürgermeister: „Wir als Verwaltung haben uns bislang zu Details, die Herrn Müller zur Last gelegt werden, nicht in der Öffentlichkeit geäußert..." Und genau darum ging es im Text auf der Titelseite der FW 05. Auszug: „Laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung Fürstenwalde war Anfang des Jahres die Rechnungsprüfung der Stadt beauftragt worden, Hinweisen nachzugehen und Geschäftsvorgänge innerhalb der Feuerwehr zu prüfen. Hier wurden angeblich Versäumnisse aufgedeckt, die der Leiter der Feuerwehr nicht erklären konnte. Aus diesem Grund wurde er mit sofortiger Wirkung gekündigt. Welch ungeheuerliche Versäumnisse, die vier bis fünf Jahre zurückliegen sollen, hier nun aufgedeckt wurden, ist aber streng geheim. Das belastende Material ist noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt."
Unsere Berichterstattung bezog sich aber noch auf den Aspekt, dass selbst vor dem Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs die Kündigungsbegründung  zurückgehalten wurde (Stand 23.02.11). Laut Aussage des Anwaltes Henry Natusch lag hier seitens der Stadt ein offenkundiger Rechtsverstoß vor.
Und genau darum ging es der FW. Sicherlich kann man meinen, hier wären Äpfel mit Birnen verglichen worden. Doch wer sich immer auf geltendes Recht beruft, sollte sich auch an geltendes Recht halten. Erinnern wir uns an einen anderen Prüfbericht, den des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2002 bis 2003 über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Fürstenwalde. Darin heißt es unter vielen anderen Vorwürfen: „Der 1. Beigeordnete (damals Herr Hengst, die Red.) hat entgegen aktien- und gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen unternehmerische Tätigkeiten, u.a. als Geschäftsführer und Prokurist, ausgeübt. Durch ihn wurden Darlehensgewährungen an städtische Gesellschaften veranlasst." Jetzt lesen wir noch mal den Hengst-Satz aus dem obigen Leserbrief: „Was muss man anstellen, um zur Verantwortung gezogen zu werden? Hat nicht der Bürger ein Recht darauf, dass mit öffentlichen Mitteln sorgsam umgegangen wird und zweifelsfrei nachvollziehbar ist, wohin das Geld geflossen ist?"

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