Fürstenwalde – Statt der Reinigungsfahrzeuge fegt nun eine enorme Widerspruchswelle durch die Straßen.
Ärger und Aufruhr bei den Grundstückseigentümern! Die aktuellen Gebührenbescheide zur Straßenreinigung liegen vor. Mit Entsetzen zeigen die Berechnungen einen deutlichen Anstieg bis teilweise über 350%, obendrauf kommt ganz neu die Berechnung für die Gehwegreinigung.
Eine Stadt mit reiner Weste? Zumindest soll die Reinlichkeit, die Sauberkeit der Stadt Fürstenwalde forciert werden. Um ein einheitliches, reines Straßenbild zu erreichen, möchte die Stadt nun selbst tatkräftig zupacken. Hinzu kommt, dass in vergangener Zeit einige Bürger ihren Anliegerpflichten nicht nachgekommen sein sollen.
Doch die aktuellen Gebührenbescheide für die Straßenreinigung wie z.B. für den Winterdienst 2024 sorgen für Empörung bei den Betroffenen. Nicht nur, dass die Gebühren gestiegen sind und die Gehwegreinigung neu hinzugekommen ist, auch rein formell ist der Zeitpunkt der Gebührenbescheide nicht fristentsprechend. Diese hätten bereits 2024 an die Bürger gehen müssen, nämlich als der Beschluss zur Gebührenerhöhung feststand. So ist es für jeden betroffenen Bürger ärgerlich, erst in 2025 über die neu hinzugekommenen Reinigungsleistungen seitens der Stadt in Form eines endgültigen Bescheides in Kenntnis gesetzt zu werden. Kaum ein Bürger liest regelmäßig die Satzungen, es fehlt an Kommunikation. Auch die Verständlichkeit in der sprachlichen Ausführung der Neuerungen ist nicht jedem eingängig.
Hier einige Fakten:
• In den Vorjahren bis Jahr 2022 kamen die Gebührenbescheide immer im 1. Quartal des laufenden Jahres. Im Jahr 2023 kamen die Bescheide im Oktober des laufenden Jahres und für 2024 erst Ende März 2025. Die Straßenreinigungssatzung wurde im Jahr 2024 dreimal geändert!
Gebührenerhöhung der normalen Straßenreinigung um über 350%: von 1,31 €/lfd. Meter (Jahr 2023) auf 4,68 €/lfd. Meter
Gebührenerhöhung Winterdienst (Straße): von 0,67 €/lfd. Mieter (Jahr 2023) auf 0,86 €/lfd. Meter
Neu hinzugekommen ist die Gehwegreinigung: 1,82 €/lfd. Meter und die Radwegreinigung 1,98 €/lfd. Meter, Nebenstraßen Asphalt 1,75 €/lfd. Meter, Nebenstraßen Sonstiges 2,72 €/lfd. Meter
Die stets betonte Bürgernähe wird vor den Türen der betroffenen Fürstenwalder weggekehrt. Ein Versprechen gerät ins Wanken. Wäre eine Vorabinformation inklusive einer klaren Auflistung an Neuerungen in der Straßenreinigungssatzung – bürgernah und vor allem nachvollziehbar erklärt – nicht sinnvoll und wünschenswert? Wurden die Reinigungsleistungen überhaupt bereits umgesetzt, für die nun gezahlt werden darf? Müssen die Bürger eventuell sogar für nicht erbrachte Leistungen zahlen?
Stichprobenweise konnten falsche Angaben der abgerechneten lfd. Meter festgestellt werden. „Wir haben nicht mitbekommen, dass eine regelmäßige Reinigung gemäß den Bescheiden seitens der Stadt im Jahr 2024 erfolgte.“ Auch Mieter, Gewerbetreibende und Eigentümer vor Ort konnten nicht bestätigen, dass eine Reinigung regelmäßig durchgeführt wurde.
Was tun? Die unzufriedenen Bürger setzen sich nun zur Wehr und nehmen ihr Recht auf ein Widerspruchverfahren wahr. Sie sagen: „Das lassen wir nicht mit uns machen“ und setzen im Widerspruch ein Zeichen.
Doch was wird passieren? Werden die Behauptungen der Anlieger wirklich geprüft und angenommen? Behauptungen wie, dass eine Straßenreinigung nie stattgefunden habe? Oder wird das Entgegentreten vieler Fürstenwalder einfach ignoriert und die Bescheide mit aller Macht durchgesetzt?
Geht es dann hier wirklich nur um die Sauberkeit einer Stadt? Oder um eine weitere Möglichkeit, an noch mehr Geld der Bürger zu kommen?
Bianca Laube

Total Views: 1.776Daily Views: 7