Von Michael Hauke
Der baden-württembergische Arzt und ehemalige Landtagsabgeordnete Dr. Heinrich Fiechtner wurde im März 2023 in einem Sammelverfahren zu 72.750 Euro Geldstrafe verurteilt, darunter sind 4.500 Euro, weil er den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Landesgesundheitsminister als „Gesindel“ und „Verbrecher“ bezeichnete, nachdem sie die mRNA-Injektionen auch für 12- bis 17-Jährige freigegeben hatten, obwohl die STIKO seinerzeit davon abriet. Ist Jens Spahn also kein Verbrecher, weil es gerichtlich verboten wurde, ihn so zu nennen?
Blicken wir zurück in die Corona-Zeit, in der der Staat sich an seinen Bürgern auf vorher unvorstellbare Weise verging. Sind die verantwortlichen Politiker, allen voran Jens Spahn, wirklich keine Verbrecher? Insbesondere die geleakten Protokolle des RKI-Krisenstabes sind ein Pfund auf dem Weg zur Wahrheitsfindung.
Aber fangen wir von vorn an: Der erste Lockdown wurde am 16. März 2020 beschlossen, startete am 20. März und richtete unfassbare materielle und immaterielle Schäden an. Bereits Tage vorher gab es Gerüchte, dass das bis dahin Undenkbare passieren könnte. Jens Spahn stritt noch am 14. März, also zwei Tage vor dem Lockdownbeschluss, alles ab. In einem von seinem Ministerium produzierten Clip hieß es wörtlich: „Achtung Fake-News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Ministerium für Gesundheit/die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt nicht! Diese und ähnliche Falschinformationen verunsichern gerade viele Bürgerinnen und Bürger. Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen und sie richtigzustellen. Lassen Sie uns jetzt besonnen bleiben und einander auch unter Stress vertrauen.“
Wer hier die Falschinformationen verbreitete und dass man Jens Spahn nicht vertrauen durfte, wussten die Menschen genau zwei Tage später. Aber die von Spahn und der gesamten Bundesregierung im Gleichklang mit den Massenmedien erzeugte Panik ließ es die Menschen sofort wieder vergessen. Sie vertrauten jahrelang – in ständiger Angst gehalten – einem notorischen Lügner. Die Schäden, die Jens Spahn verursacht hat, erreichen tatsächlich die Dimensionen von Verbrechen und gehen weit über die finanziellen Verluste hinaus, die er zum Beispiel mit seinen Maskendeals angerichtet hat und deren Schaden auf 3,5 Milliarden Euro geschätzt wird, weil er 4,50 Euro pro FFP2-Maske bezahlte. Das war eine Gelddruckmaschine für mehr als 700 Hersteller. Jens Spahn kaufte 5,8 Milliarden Masken zu völlig überteuerten Preisen, um mehr als die Hälfte später vernichten zu lassen.
Im Juli 2020 erwarb er gemeinsam mit seinem Ehemann eine schlossartige Villa in Berlin-Dahlem für 4,125 Millionen Euro. Nicht einmal zwei Jahre später verkaufte das Paar die Villa wieder – mit einem Gewinn von mehr als einer Million Euro. Jede noch so schlimme Zeit kennt ihre Gewinner, man muss nur auf der richtigen Seite stehen. Das ist deswegen bemerkenswert, weil durch die Zwangsmaßnahmen, die Jens Spahn zu verantworten hat, Millionen von Verlierern auf der Strecke blieben – und weil die Corona-Maßnahmen auf ungezählten Lügen basierten. Da war die Ur-Lüge von der Überlastung des Gesundheitswesens, die es nie gegeben hat. Im Gegenteil: Für über 600.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen wurde während der „ersten Welle“ Kurzarbeit angeordnet, 21 Krankenhäuser wurden für immer geschlossen. Im RKI-Protokoll vom 29.04.2020 hieß es: „Die Prognose zeigt, dass selbst im schlimmsten Szenario die Kurve unter der kritischen Grenze bleibt.“ Das RKI ist dem Gesundheitsminister direkt unterstellt. Spahn wusste also von Anfang an genauestens Bescheid, sicher auch dass das „schlimmste Szenario“ zu keinem Zeitpunkt eintreten würde. Denn am 30.04.2021 stellte er eine Studie vor, die die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zum Inhalt hatte. Aus ihr gingen für das erste Pandemiejahr 2020 folgende Zahlen und Fakten hervor: Allzeittief bei der Auslastung der Krankenhausbetten. Allzeittief bei der Auslastung der Intensivbetten. 16% weniger Krankenhauspatienten als 2019. 71.521 weniger hospitalisierte Atemwegs­erkrankungen als 2019. Und: Lediglich 1,3% der Kapazität waren mit positiv getesteten Patienten belegt.
Trotzdem verbreiteten Jens Spahn und die Bundesregierung weiter die Lügen von der Überlastung des Gesundheitswesens und begründeten damit die zerstörerischen Corona-Maßnahmen, insbesondere die Lockdowns. Am 16.12.2020 hielt der RKI-Krisenstab in seinem Protokoll fest: „Die Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.“
Es gab nichts – wirklich nichts! –, was klinisch auffällig war. Die gewünschten Zahlen wurden ausschließlich durch anlasslose Tests erreicht, die gesunde Menschen zu Kranken erklärten. Jens Spahn wusste um diesen Umstand ganz genau und sagte am 14.06.2020: „Wenn das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive!“ Trotzdem (oder gerade deshalb?) trieb er die Zahl der Tests immer weiter nach oben. Im August 2020 waren es schon 1,1 Millionen pro Woche. Am 30.05.2021 bekräftigte er noch einmal: „Es gibt übrigens an vielen Stellen mittlerweile mehr falsch positive als tatsächlich positive Ergebnisse!“
Jens Spahn wusste also zweierlei: In den Krankenhäusern und Intensivstationen gab es keine Überlastung, sondern Allzeittiefs. Und mit den anlasslosen Tests von völlig gesunden Menschen erzielte man „viel mehr falsch positive als tatsächlich positive“ Ergebnisse. Spahn brauchte diese Zahlen, die sich in den täglich veröffentlichten Inzidenzen und Todesfällen („an oder mit“) wiederfanden, um die Angst der Menschen zu schüren und damit das Corona-Regime aufrecht zu erhalten. Mangels klinischer Auffälligkeiten wurde die Corona-Pandemie mutwillig, ja böswillig, herbeigetestet! Und das macht die Corona-Maßnahmen nicht nur zu einem unverzeihlichen Fehler, sondern zu einem gigantischen Verbrechen!
Jens Spahn wusste zu jeder Zeit genau Bescheid. Das RKI hielt am 19.03.2021 im Protokoll des Krisenstabes fest: „COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute.“
Genauso verhält es sich mit der Maskenpflicht, für die es niemals eine nachweisbare Datenlage gab. (RKI-Protokoll vom 30.10.2020: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken.“) Jedes autoritäre Regime hat sein Symbol. Bei Corona war es die Maske.
Jens Spahn war nicht nur der Minister der anlasslosen Tests, er war es auch, der die „Pandemie der Ungeimpften“ ausrief. Der RKI-Krisenstab hielt dazu am 05.11.2021 fest: „Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. […] Sagt Minister auf jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst.“
Mit der stetig wiederholten Lüge von der „Pandemie der Ungeimpften“ begründete Spahn das menschenverachtende „2G“ und ermöglichte die schlimmsten Ausgrenzungen gegen Millionen Menschen seit der NS-Zeit. Sie zogen sich bis ins Private. Ungeimpfte wurden aus Sportvereinen, Freundeskreisen und Familien mit Schimpf und Schande verbannt. Aus dem öffentlichen Leben wurden sie sowieso ausgeschlossen. Spätestens hier mutierten die notorischen Lügen des Jens Spahn zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
„2G“ war neben den vielen Corona-Lügen ein weiteres perfides Mittel, die Menschen in die Spritze zu treiben. Die Impfung wurde von Jens Spahn – meistens gemeinsam mit RKI-Chef Lothar Wieler – als „der einzige Ausweg aus der Pandemie“ bezeichnet.
Auch das war eine bewusste Lüge. Beide wussten, dass es keinerlei Belege für die Wirksamkeit der Impfung gab, und sie taten es trotzdem! Im RKI-Protokoll vom 08.01.2021 wurde festgehalten: „Impfwirkung ist noch nicht bekannt. Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt.“ Und dann der Satz, der die Menschen zu Laborratten erklärte: „Wir müssen noch Erfahrungen mit Geimpften sammeln.“ Im Krisenstab wurden in der Folge die fatalen Nebenwirkungen diskutiert. Aber kein Wort durfte nach außen dringen. Auch als beim Paul-Ehrlich-Institut schon Hunderttausende schlimmste Schäden registriert wurden, trieb Jens Spahn – und nach ihm Karl Lauterbach – die Menschen weiter in eine „nebenwirkungsfreie“ Spritze, deren Schutzwirkung unbekannt war und deren Nebenwirkungen ein immer fürchterlicheres Bild abgaben.
Da kann es ein Gericht tausendmal unter Strafe stellen, Jens Spahn einen Verbrecher zu nennen. Wer Verbrechen solch gigantischen Ausmaßes begeht, muss auch Verbrecher genannt werden dürfen.

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