Der Hauke-Verlag fragte 16 Bürgermeister und Amtsdirektoren
Altlandsberg, BM Michael Töpfer: keine Antwort
Beeskow, BM Robert Czaplinski: „Die Beseitigung der ohne vorherige Genehmigung angebrachten Fahnen wäre hier aufgrund unserer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ebenfalls erfolgt.“
Erkner, BM Henryk Pilz: keine Antwort
Fredersdorf-Vogelsdorf, BM Thomas Krieger: keine Antwort
Fürstenwalde, BM Matthias Rudolph: „Nachdem ich meinen Urlaub zum Teil in Skandinavien und den baltischen Ländern verbracht habe und dort immer wieder in den größeren Städten bzw. Hauptstädten Straßenzüge gesehen habe, in denen ebenfalls kleine Nationalfahnen hingen, kann ich nicht verstehen, warum in Deutschland ein derartiges Aufheben um diese Dinge gemacht wird. Der Unterschied zwischen den von mir erwähnten Sichtungen und den deutschen Gegebenheiten besteht darin, dass wir bei uns keine Hülsen an den Laternen haben, um diese Fahnen aufzunehmen. Das dürfte vermutlich dann auch in manchen Städten das Problem sein. Auch zu DDR-Zeiten hatten viele Lichtmasten solche Aufnahmen. Manche stehen davon auch noch in Fürstenwalde, aber nur wenige. Es dürfte also um die Befestigung gehen, die so sein müsste, dass weder der Lichtmast beschädigt wird, noch die Fahnen sich im Stadtgebiet verteilen und so zu Müll werden, der dann ein Ärgernis darstellt. Dann sehe ich keinen Anlass, irgendwelche Fahnen mit Hilfe des Ordnungsamtes aus dem Stadtgebiet zu entfernen.“
Grünheide, BM Arne Christiani: „Ja, wir haben Kenntnis von der Flaggenaktion in Rüdersdorf. Auch in unserer Gemeinde gibt es wie in Rüdersdorf bei Berlin eine Sondernutzungssatzung, die regelt wer, wann, was und wie im öffentlichen Raum bzw. auf öffentlichen Flächen nutzen darf. In dem konkret von Ihnen benannten Fall hätte das Ordnungsamt die Flaggen aus dem öffentlichen Raum entfernt. Es lag in diesem Sachverhalt keine entsprechende Sondernutzungserlaubnis vor und der Gleichbehandlungsgrundsatz ist durch das Ordnungsamt zu wahren.“
Gosen-Neu Zittau, BM Frank Nakoinz: keine Antwort
Müncheberg, BM Fritz-Georg Streichert: keine Antwort
Neuenhagen, BM Ansgar Scharnke: „Das Ordnungsamt kann gar nicht anders handeln, denn Fahnen an Laternen auf öffentlichem Straßenland sind nach Straßenrecht eine genehmigungsbedürftige Sondernutzung. Dem Anbringen von entsprechenden Fahnen oder Aufstellen von Fahnenmasten auf dem eigenen Grundstück, steht nichts entgegen und bedarf auch keiner Erlaubnis.“
Odervorland, Amtsdirektor Dirk Meyer: „Der geschilderte Vorfall aus Rüdersdorf ist uns im Amt Odervorland nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, wenn Fahnen, Banner oder andere Gegenstände an öffentlichen Einrichtungen wie Laternenmasten angebracht werden, ist dafür eine Genehmigung erforderlich. Erfolgt dies ohne vorherige Abstimmung, ist die Verwaltung verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Fahne oder welches Symbol es sich handelt. Entscheidend ist, dass die Nutzung des öffentlichen Raums regelkonform erfolgt. Insofern hätte das Ordnungsamt im Amt Odervorland in einem ähnlichen Fall ebenfalls geprüft, ob eine Genehmigung vorliegt und falls dies nicht der Fall gewesen wäre, die Fahnen wieder entfernt.“
Rietz-Neuendorf, Amtsdirektor Oliver Radzio: keine Antwort
Spreenhagen, Amtsdirektor Sascha Sefeloge: keine Antwort
Steinhöfel, BM Claudia Simon: keine Antwort
Storkow, BM Cornelia Schulze-Ludwig: „Das Anbringen von Gegenständen, dazu gehören auch Flaggen, an öffentlichen Straßenlaternen bzw. öffentlichen Eigentum bedarf einer Genehmigung als Sondernutzung. Ohne eine solche Genehmigung würde die Stadt Storkow (Mark) die Gegenstände entfernen. Das Vorgehen entspricht der üblichen Praxis im Land Brandenburg und ist rechtlich klar geregelt.“
Tauche, BM Karsten Radlow: keine Antwort
Woltersdorf, BM Christian Stauch: keine Antwort
Michael Hauke