Ihr Verbrechen: Sie impfte nicht gegen Corona

Von Michael Hauke

„Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.“ So steht es im Genfer Gelöbnis, das in Deutschland der Berufsordnung der Ärzte vorangestellt ist. Die wenigen Mediziner, die in der Corona-Zeit wirklich „nach bestem Wissen und Gewissen“ praktizierten, bekamen größte Schwierigkeiten. Viele von ihnen wurden politisch verfolgt, einige erhielten Haftstrafen.
Als erste der politisch verfolgten Ärzte treffe ich Dr. med. Martina Herrmann in einem Café in der brandenburgischen Landeshauptstadt. Sie blickt auf 42 Jahre Berufserfahrung zurück. Seit 1991 praktizierte die Internistin in eigener Praxis in Potsdam – bis sie zwangsgeräumt wurde. Am Ende ihres Berufslebens wurde die Ärztin wirtschaftlich zerstört, aber sie ließ sich nicht brechen. Zum Schluss unseres Gespräches sagte sie: „Es waren schreckliche Jahre, aber ich kann mein Leben lang in den Spiegel gucken!“ Da saßen wir bereits über dreieinhalb Stunden zusammen. Frau Dr. Herrmann schilderte in dieser Zeit, was ihr als jahrzehntelang anerkannter Ärztin widerfahren war – weil sie keinem Patienten die Maske aufzwang und nicht gegen Corona impfte. „Ich fühle mich dem Hippokratischen Eid und dem Genfer Gelöbnis verpflichtet. Ich muss nach bestem Wissen und Gewissen praktizieren und habe den Patienten erklärt, dass ich aus diesem Grunde keine genverändernden Substanzen injizieren kann, deren Wirkung niemand abschätzen kann.“ Sie selbst blieb ungeimpft und gesund und stellte ihren Patienten frei, sich impfen zu lassen. „Viele haben sich dann von Kollegen impfen lassen, aber viele haben auch auf mich gehört – und sich hinterher bei mir bedankt, dass sie diese Substanz nun nicht im Körper haben.“
Wegen umfassender Impfberatung erhielt sie eine Rüge der Landesärztekammer, verbunden mit einer Geldauflage von 500 Euro. Die Landesärztekammer warf ihr vor, sie habe „gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung verstoßen.“
Hintergrund war die Anzeige einer 23 Jahre alten Patientin, die am 25.03.2022 ihre Praxis aufsuchte und ihr Impfbuch vorlegte, aus dem hervorging, dass sie bereits drei Covid-Impfungen erhalten hatte. Von einer weiteren Impfung riet Frau Dr. Herrmann der jungen Frau ab. Sie gehöre nicht zur Corona-Risikogruppe. Eine durchgemachte Infektion würde sie besser schützen als eine weitere Impfung. Bis zum Start der Impfkampagne habe es keinerlei Übersterblichkeit gegeben, seit der Impfung gebe es jedoch eine signifikante Übersterblichkeit. Außerdem sei die Auswirkung auf die Fruchtbarkeit nicht geklärt. Es gebe inzwischen einen Tiefststand bei Lebendgeburten. Frau Dr. Herrmann überreichte der Patientin ein Merkblatt des „Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid“. Sie gab ihr mit auf den Weg, sie solle sich unter diesen Gesichtspunkten eine nochmalige Injektion gut überlegen.
Dieses Patientengespräch wurde ihr zum Verhängnis. Im „Rügebescheid“ der Landesärztekammer hieß es, sie hätte ein Papier ausgehändigt, „in welchem die Corona-Schutzimpfung u.a. als immunschwächend, genverändernd und fruchtbarkeitsbedrohend dargestellt und daher ein Impfstopp verlangt wurde.“ Das Landesberufsgericht für Heilberufe des Landes Brandenburg urteilte später, sie habe ihr ärztliches Handeln nicht „am Wohle der Patienten“ ausgerichtet und nicht dem ihr als Arzt „entgegengebrachen Vertrauen“ entsprochen. Es stünde der „gewissenhaften Berufsausübung“ entgegen, wenn sie ihre „Minderheitenmeinung“ zur Grundlage ihres Handelns mache und dadurch die Patientin in ihrer Impfentscheidung „verunsichert“ hätte (OVG 91 H 1/24 vom 20.01.2025).
Der damalige Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Frank Fischer, lehnte bereits in einem Disziplinarverfahren die von Frau Dr. Herrmann vorgelegten Daten und Fakten mit folgenden Worten ab: „Es geht hier nicht um Inhalte, sondern um Disziplinierung!“ Damit brachte er das Verfahren gegen Dr. Martina Herrmann auf den Punkt. Ein Arzt darf nicht „nach bestem Wissen und Gewissen“ praktizieren. Er hat sich auch keine eigene Meinung, eine sogenannte „Minderheitenmeinung“, zu bilden, sondern sich an das geltende Narrativ zu halten. Das ist inzwischen höchstrichterlich bestätigt. Der BGH urteilte, dass Ärzte bei der Corona-Impfkampagne „hoheitliche Aufgaben“ zu erfüllen hatten und „wie Beamte“ im haftungsrechtlichen Sinne handelten (Az. III ZR 180/24 vom 9. Oktober 2025).
Frau Dr. Herrmann passt nicht in dieses System, in dem der Arzt das ausführende Organ staatlicher Anordnungen ist, wenn diese in Widerspruch zur medizinischen Ausbildung stehen und jedem (!) Arzt größte Zweifel am angeordneten Handeln kommen müssten.
Das galt auch für die Maskenpflicht. Zur Erinnerung: Der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade, heute RKI-Präsident, erklärte am 28.02.2020: „Die Masken, das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“ In den geleakten RKI-Protokollen ist nachzulesen, wie der Corona-Krisenstab die Maskenpflicht beurteilte, z.B. am 16.11.2020: „Es ist ungünstig und gefährlich, wenn Masken von Laien benutzt werden.“ Frau Dr. Herrmann war dieser grundlegende medizinische Sachverhalt bewusst, und sie ließ sich durch willkürliche politische Anordnungen nicht davon abbringen. Die Internistin stellte es daher jedem Patienten frei, eine Maske zu tragen. Sie selbst und ihre Praxismitarbeiterinnen trugen sie nur in Ausnahmefällen, z.B. bei engem Kontakt zum Patienten. Auch hier verweist sie auf das Genfer Gelöbnis. „Dort steht, dass ich verpflichtet bin, auf meine eigene Gesundheit zu achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können. Ich kann doch unter diesen Gesichtspunkten nicht dauerhaft eine Maske tragen, die erwiesenermaßen nicht schützt, aber den Träger krankmacht. Niemand hat das Recht, meine Atmung zu beschränken oder andere dazu zu zwingen!“
Dieser Ungehorsam hatte zur Folge, dass sie am ersten Sprechtag nach den Weihnachtsferien 2020/21 unangemeldeten Besuch von vier Mitarbeitern des Gesundheitsamtes hatte, die den sofortigen Abbruch der laufenden Sprechstunde forderten. Die Ärztin forderte die Vier höflich, aber bestimmt auf, die Praxis sofort zu verlassen, damit sie ihrer Arbeit nachgehen könne. Dem wurde auch Folge geleistet, allerdings folgte ein aufwendiger Schriftverkehr, an dessen Ende sie eine Vorladung vom Gesundheitsamt erhielt.
Obwohl es in 34 Jahren – auch während der Corona-Zeit – nicht einen einzigen infektiösen Zwischenfall in ihrer Praxis gab, wurde die Ärztin vom Gesundheitsamt in Zwangsquarantäne geschickt. „Am 2. November 2020 erhielt ich während meiner Sprechstunde einen Anruf vom Gesundheitsamt mit der sofortigen Anordnung einer dreitägigen häuslichen Quarantäne. Begründung: Ich hätte am 22. Oktober [elf Tage vor der Quarantäne-Anordnung!] Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall gehabt. An jenem Tag war eine Patientin in meiner Praxis, die aus ihrem Heimaturlaub aus Moldawien zurückkehrte. Sie benötigte nach ihrer Einreise eine ärztliche Untersuchung zur Bestätigung ihrer Gesundheit – zusätzlich zu ihrem bereits vorliegenden negativen PCR-Test. Zum Zeitpunkt ihres Besuchs war sie nachweislich gesund. Erst Tage später erkrankte sie und suchte ihre eigentliche Hausärztin auf. Obwohl die Patientin zum Zeitpunkt unseres Kontakts gesund war und einen negativen Test hatte, musste ich in Quarantäne. Meine beiden Mitarbeiterinnen merkwürdigerweise nicht, obwohl sie genauso Patientenkontakt hatten. Ich musste meine Praxis ohne Vertreterregelung schließen. Eine Katastrophe für die Menschen, die ärztliche Hilfe brauchten.“
Ihr Widerstand gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen hatte noch viel weiterreichende Folgen, die sie am Ende finanziell zerstören sollten. Es sprach sich herum, dass sie Impfschäden ernstnahm, während die impfenden Ärzte in der Regel einen Zusammenhang von Schädigungen zur mRNA-Injektion ausschlossen. In der Folge wurde Frau Dr. Herrmanns Aufwand immer größer. „Es blieb nicht bei den Impfgeschädigten, auch viele Menschen, die psychosomatische Probleme aufgrund der Corona-Jahre erlitten, kamen in meine Praxis. Dass all diese Patientengespräche der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, gehört zu meinem ethischen Grundverständnis als Mediziner und ist Teil des Hippokratischen Eides und des Genfer Gelöbnisses.“ Sie erzählt: „Ich wurde ja sowieso schon seit 2021 durch permanente Abrechnungskontrollen traktiert. Nach jeder Quartalsabrechnung bekam ich stapelweise Unterlagen zurück, die ich bearbeiten musste, um mein Honorar von der Kassenärztlichen Vereinigung [KV] zu erhalten. Das erledigte ich alles nach Sprechstundenschluss. Aber es wurde noch schlimmer. Die KV bestritt meinen Aufwand und forderte 68.000 Euro Honorar zurück.“ Während ihre impfenden Kollegen zwischen 28 bis 36 Euro für eine einzelne mRNA-Injektion erhielten und damit etwa das Drei- bis Vierfache von dem, was für eine normale Impfung (z.B. Tetanus) bezahlt wird (8,60 bis 9,20 Euro), wurde Frau Dr. Herrmann nun auch noch das ärztliche Beratungshonorar gestrichen. Insgesamt musste sie einen sechsstelligen Betrag zurückzahlen. Ihre Klage dagegen blieb erfolglos. Am Ende ihres Arztlebens steht Frau Dr. Herrmann vor dem finanziellen Ruin, denn nicht nur ihr Honorar ging verloren, auch ihre Praxis wurden inzwischen zwangsgeräumt. Ihr Wunsch bestand darin, einen Nachfolger zu stellen, der in ihrem Sinne die Patienten weiter betreut. Diesen Nachfolger hatte sie auch gefunden. Doch auch ihr letzter Wunsch wurde genauso wie die ambulante medizinische Versorgung bewusst zerstört – und ihre gesamte Ausstattung und Einrichtung „geraubt“, wie sie sich ausdrückt. Sie ist nun Altersrentnerin und steht vor dem Nichts. In ihrer ehemaligen Praxis befindet sich nun eine Physiotherapie.
Menschen wie Dr. Martina Herrmann trifft man selten. Sie war für viele Menschen ein Licht in ganz dunkler Zeit. Sie hätte es so leicht haben können, indem sie einfach mitgemacht hätte. An den Covid-Injektionen hätte sie sich reich spritzen können. Ihr Gelöbnis war ihr mehr wert. Sie ist sich und ihrem Grundsatz „NEIN ist das Wort aller Macht“ immer treugeblieben.
Sie ist vollkommen mit sich im Reinen und strahlt mich zum Schluss an: „Ich will rehabilitiert werden. Der Tag wird kommen, da bin ich mir ganz sicher!“

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