„Ausdruck einer deutschlandweiten strukturellen Entwicklung“
Der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde/Spree hat die Feststellung des vorgelegten Entwurfs der Haushaltssatzung zurückgezogen. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt, unverzüglich ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, um die rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.
Zwei Sachverhalte haben hierzu geführt:
1. Der eingebrachte Haushaltsplanentwurf stellte die maximale Kompromisslinie dar, die unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen noch vertretbar war. Dieser Kompromiss weist aktuell eine Finanzierungslücke von rund 17 Millionen Euro aus, die aus dem Überziehungskredit bestritten werden muss. Ziel war es, nach eingehenden Gesprächen einen politischen Konsens im Interesse der gesamten Stadt zu ermöglichen und zugleich die dauerhafte Leistungsfähigkeit Fürstenwaldes zu sichern. Dieser Kompromiss wurde in der Haushaltsklausur am 15. November 2025 erstmals vorgestellt und lag seit dem 30. November vollständig vor.
Der von der Kämmerei aufgestellte Entwurf beruhte auf dem Grundsatz, Ausgaben strikt an Einnahmen zu koppeln. Die demokratisch beschlossene Begrenzung der Ausgaben für freiwillige Leistungen auf sechs Prozent der Einnahmen bildete dafür eine zentrale Leitlinie. Bereits dieser Ansatz stellte das äußerste Maß des damals finanziell Vertretbaren dar. Das gesetzlich zugestandene Mindestmaß liegt bei einem Prozent. Alle verfügbaren Spielräume wurden damit ausgeschöpft.
2. Die deutlich verschärfte Haushaltslage des Landes Brandenburg unterstreicht weiterhin die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen. Nach der aktuellen Presseinformation vom 20. Januar 2026 von Finanzminister Robert Crumbach bestehen für den Landeshaushalt Deckungslücken in Höhe von 3,44 Milliarden Euro für das Jahr 2027 sowie 3,28 Milliarden Euro für das Jahr 2028. Anders als in früheren Jahren verfügt das Land über keine allgemeinen Rücklagen mehr, um diese Lücken abzufedern. Ein Ausgleich durch zusätzliche Kreditaufnahmen oder pauschale Minderausgaben ist nach Aussage des Finanzministers ausgeschlossen. Der einzige verbleibende Weg ist eine umfassende Konsolidierung durch Ausgabenkürzungen und Einnahmeerhöhungen.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich die Zuweisungen vom Land nochmals deutlich verringern und die finanziellen Belastungen für die Kommunen ab dem Jahr 2027 deutlich erhöhen werden. Diese absehbaren Mehrbelastungen sind mit dem aktuell verfolgten Haushaltsansatz der Stadt Fürstenwalde/Spree nicht darstellbar. Eine Verschuldung von rund 17 Millionen Euro im Jahr 2026 ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr vertretbar. Die bislang unterstellten positiven Annahmen für die Folgejahre verlieren damit ihre Grundlage. Eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Stadt ist auf diesem Weg nicht mehr möglich.
Die Verwaltung ist verpflichtet, Schaden von der Stadt abzuwenden und ihre Zahlungs- und Leistungsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu sichern. Entscheidungen müssen sich an finanzieller Tragfähigkeit orientieren, nicht an politischer Opportunität. Das Haushaltsjahr 2026 ist kein einmaliger Ausreißer, sondern Ausdruck einer strukturellen Entwicklung deutschlandweit. Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf sollte dazu dienen, Zeit zu gewinnen, um noch weitere notwendige Einsparungen vorbereitet, kontrolliert und sozial verträglich umzusetzen.
Der politische Versuch, den ohnehin fragilen Kompromiss weiter auszudehnen, ist haushalterisch nicht verantwortbar. Die beantragten Änderungen eines Teils der Stadtverordnetenversammlung führen in ihrer Gesamtheit dazu, dass ein finanzielles Niveau erreicht werden soll, das die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt sprengt. Die Auswirkungen aller Aspekte und Folgen des Antrags würden ein Anwachsen der Ausgaben für freiwillige Leistungen auf über 10% der Einnahmen bedeuten. Gemessen an den Einnahmen wäre das mehr als in den vergangenen Jahren. Das würde in Folge zusätzliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanzierung der Pflichtausgaben mit sich bringen. Der Kipppunkt ist damit weit überschritten.
Die Verwaltung weist den Vorwurf eines unehrlichen oder intransparenten Haushalts zurück. Sie hat bereits mit der Informationsvorlage IV/24-29/0030ii vom 24. April 2025 auf die dramatische Entwicklung der Haushaltslage hingewiesen. Vor diesem Hintergrund war der Entwurf ein Maximalkompromiss. Er ging bereits an die Grenze dessen, was die Stadt sich leisten kann, um einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen zu ermöglichen.
Die Verwaltung stellt fest, dass der notwendige Kompromiss nicht mehr getragen wird. Individualinteressen dominieren die Debatte. Die Bereitschaft, innerhalb eines vertretbaren Rahmens Verantwortung für die Gesamtstadt zu übernehmen, ist nicht mehr erkennbar. Sämtliche Hinweise, Stellungnahmen und alle Erläuterungen der Verwaltung verbunden mit einem letzten Zugeständnis des Bürgermeisters vom 26.01.2026, weitere 50.000 Euro der Kulturfabrik zum Betrieb des Parkclubs zur Verfügung zu stellen, haben bis zur eingeräumten Frist zu keinerlei Reaktion der antragsstellenden Stadtverordneten geführt. Damit ist die Grundlage für eine vertrauensbasierte Umsetzung des Haushalts entfallen – auch für die folgenden Planungsjahre.
Die Verwaltung bedauert diese Entwicklung. Sie sieht sich jedoch in der Pflicht, die Stadt Fürstenwalde/Spree vor den finanziellen Folgen fortwährender Maximalforderungen in Gestalt von unbezahlbaren Finanzierungswünschen zu schützen. Die Mittel der Stadt dienen vorrangig der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben und der Sicherstellung des laufenden Betriebs. Es besteht kein Spielraum für weitere finanzielle Zugeständnisse.
Vor diesem Hintergrund hat der Bürgermeister die Feststellung des Entwurfs der Haushaltssatzung zurückgenommen.


