Gefälschte Impfzertifikate fallen unter das Widerstandsrecht nach Artikel 20 GG

Das untenstehende Diagramm zeigt die Entwicklung der Sterbefallzahlen der vergangenen 15 Jahre in Deutschland anhand von farbigen Säulen. Die Jahre der aus dem Boden gestampften Impfzentren und mobilen Impfbusse, der „Ärmel hoch“-Initiativen, der Appelle an die Vernunft und der Aufforderung zu Solidarität, um sich und andere zu schützen, sind rot eingefärbt und ragen weit aus einem Trendkanal heraus, der durch die Vorjahre gebildet wird.
Der Covid 19-Impfstoff hatte aufgrund der sehr kurzen Entwicklungszeit von unter einem Jahr, nur eine bedingte Zulassung erhalten. Bereits im ersten Jahr 2021 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut 795 Todesfälle und 600.000 teils schwerste Impfnebenwirkungen im Zusammenhang mit diesem Covid 19-Impfstoff gemeldet. Dennoch stimmten am 07.04.22 ca. 2/3 der Bundestagsabgeordneten für eine Allgemeine Impfpflicht. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen den Nürnberger Codex dar, der es verbietet, Menschen zur Teilnahme an medizinischen Experimenten zu zwingen.
In diesem Kontext hatten viele Ärzte gefälschte Impfbescheinigungen oder Maskenatteste ausgestellt, um ihre Patienten vor den experimentellen Covid 19-Impfstoffen oder dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder einfach vor Atembeschwerden zu schützen. Dies stellt einen Akt des Widerstandes gegen einen übergriffigen bis totalitären Machtapparat dar. Somit fallen diese Handlungen unter das Widerstandsrecht und sind durch den Artikel 20 (4) des Grundgesetzes gedeckt.

Ivo Otto
Frankfurter Freigeister

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