von Dr. med. Thomas Völler, Grünheide

Seit dem 30. Juli 2026 sind laut Beschluss der Bundesregierung gemäß §31 Abs. 1 Satz 1 SGB V homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen – auch für Kinder. Für manche Patienten dürfte diese Nachricht spätestens in der Apotheke für Unverständnis oder sogar einem kleinen Kontrollverlust gesorgt haben. Ausgerechnet dafür hätte die Homöopathie ein passendes Mittel anzubieten: die Brechnuss, Nux vomica C30 – das Mittel, wenn einfach alles „zu viel“ wird.

Homöopathie als heilkundliches System
Die Homöopathie geht auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) zurück. Er erkannte das Ähnlichkeitsprinzip similia similibus curentur – Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden. Danach soll ein Kranker mit einem Arzneimittel behandelt werden, das beim Gesunden ähnliche Beschwerden hervorrufen kann.
1810 veröffentlichte Hahnemann erstmals sein später als „Organon der Heilkunst“ bekannt gewordenes Grundlagenwerk, in dem er seine Lehre umfassend darstellte. Von Europa aus verbreitete sich die Homöopathie international. Eine besondere Entwicklung nahm sie in Indien. Der Arzt und Orientforscher Johann Martin Honigberger (1795-1869), der von Hahnemann selbst in die Homöopathie eingeführt wurde, brachte diese im 19. Jahrhundert nach Indien. Dort war er unter anderem am Hof des Maharadschas als Arzt tätig und veröffentlichte 1852 das erste Lehrbuch der Homöopathie in Indien.
Der Urgroßvater der Banerjis erlernte von Honigberger die Homöopathie und gab diese an die folgenden Generationen in der Familie weiter. Um dem enormen Ansturm von Patienten gerecht zu werden, standardisierten sie den Einsatz klassischer homöopathischer Mittel nach Diagnosen und protokollierten die Krankheitsverläufe über viele Jahre. Der Enkel Prasanta Banerji trat mit der weiterentwickelten Form dieser Therapieoptionen 1976 an die Öffentlichkeit.

Therapieerfolge durch Homöopathie klinisch gesichert
Er wurde 1996 zum US-amerikanischen National Cancer Institut eingeladen. Im Rahmen seines „Best Case Series Program“ wurden dokumentierte Fälle aus der Banerji-Praxis begutachtet und in den folgenden 3 Jahren in der USA Krebstherapien nach von ihm festgelegten homöopathischen Behandlungsschemata erfolgreich durchgeführt. Um vom mit Vorurteilen belegten Begriff „Homöopathie“ wegzukommen, nannte man die Behandlung „Banerji-ProtokolleTM“.
2016 waren 40.000 vollständige Kranken-geschichten geheilter Krebspatienten für weltweit 16.000 Forscher zugänglich.

Quelle: Dr. Miguel Corty Friedrich,
https://www.raum-und-zeit.com/produkt/homoeopathie-bei-krebs-2/

„Homöopathie in der Intensiv- und Notfallmedizin“
Dieses Fachbuch von 23 Fachärzten erschien 2007 im Urban & Fischer Verlag. Darin wird anhand von 145 Fallbeispielen beschrieben, wie homöopathische Mittel ergänzend zur konventionellen intensiv- und notfallmedizinischen Behandlung eingesetzt wurden. Apparative Therapieverfahren und Homöopathie werden dabei nicht als Gegensätze verstanden. Notwendige diagnostische, medikamentöse, operative oder intensivmedizinische Maßnahmen dürfen durch eine homöopathische Behandlung weder verzögert noch ersetzt werden.

In der Sportmedizin
Der als Arzt der Nationalmannschaft bekannt gewordenen Dr. Müller-Wohlfahrt hat sich über 40 Jahre bei der Diagnostik nicht nur auf apparative Verfahren, sondern auch erfolgreich auf seine Hände verlassen. Er setzte, nicht nur wegen des verbotenen Dopings im Sport, bei Sportverletzungen auch erfolgreich verschiedene biologische und homöopathische Substanzen, wie Actovegin, Traumeel, Aconitum, Arnica oder Rhus toxicodendron ein.

Erfahrungen aus 30 Jahren Hausarztpraxis
Auch wir haben in unserer naturheilkundlich orientierten Hausarztpraxis mehr als 30 Jahre Erfahrung mit dem ergänzenden Einsatz homöopathischer Mittel – beispielsweise in akuten Belastungssituationen, bei Infekten, Allergien, Hautreaktionen sowie nach Unfällen und Verletzungen. Solche Erfahrungen aus der ärztlichen Praxis sind nicht mit einem wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis gleichzusetzen. Sie gehören aber zur medizinischen Versorgungsrealität und erklären, weshalb viele Patienten und naturheilkundlich tätige Ärzte homöopathische Verfahren schätzen. Ob eine vielfach geschätzte Therapieform vollständig aus der Arzneimittelversorgung herausgenommen werden sollte, darf zumindest diskutiert werden.

Mittel für die homöopathische Hausapotheke
Siehe: Hauke-Verlag KA 22/24 vom 23.10.24, S.5 „Homöopathische Taschenapotheke zur Selbsthilfe“.

Ihr Körper, Ihre Entscheidung
Ob Sie Homöopathie ergänzend nutzen möchten, bleibt Ihre Entscheidung. Wichtig ist, informiert abzuwägen, ihre Möglichkeiten ebenso wie ihre Grenzen zu kennen und bei ernsthaften Beschwerden medizinischen Rat einzuholen.
Vielleicht darf man angesichts der aktuellen Entscheidung des Gesetzgebers zum Schluss noch einmal an folgende Mittel erinnern:
Brechnuss: Nux vomica C30 – wenn einem einfach alles „zu viel“ wird.
Sturmhut: Aconitum C200 – „Es hat mich wie ein Pfeil getroffen!“ – bei allen Störungen, die plötzlich und unerwartet auftreten.
Rescue-Tropfen: Erste Hilfe in psychischen Problemsituationen wie Angst, Stress, Sensibilität, Verzweiflung, Überfürsorge oder Unsicherheiten und Einsamkeit.

www.dr-voeller.de

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