Tröstende Worte von Goethe

Menschen, die auf der Suche nach der Wahrheit sind, Hintergründe verstehen und aufdecken wollen, weil sie für Gerechtigkeit, Freiheit und Würde kämpfen, werden leider bisher ausgegrenzt, beschimpft, verleugnet, lächerlich gemacht.
Hier ein paar tröstende Worte von Goethe für alle, die nicht aufgeben, an das Gute zu glauben und sich dafür einzusetzen, eine liebevolle, aufrichtige, ehrenhafte Welt zu erschaffen: „Menschen verhöhnen, was sie nicht verstehen. Du gleichst dem Geist den du begreifst!“
Regina Fischer

Spaltung der Gesellschaft?

Ja, aber zwischen Volk und Regierung! Es wird zur Zeit immer über eine Spaltung der Gesellschaft gesprochen. Ich sehe aber zur Zeit eher eine zunehmende Spaltung zwischen Regierenden und Volk. Aus fehlenden Alternativen wurde eine Regierung gewählt, für die man sich, wie die ersten Auftritte im Ausland zeigen, nur schämen kann. Eine echte Kommunikation zwischen Regierenden und Volk findet nicht mehr statt. Sie findet sich nur noch in Floskeln und Phrasen. Debatten mit echtem Meinungsaustausch finden nicht mehr statt. Andere Meinungen werden niedergeschrien, statt sich mit diesen auseinandersetzen, also zu debattieren. Es werden andere Meinungen gleich als „Querdenken“ oder „Rechts“ eingeordnet. Dies ist psychologisch sehr geschickt, da man hiermit den Andersdenkenden persönlich angreift und dieser sich erst einmal genötigt fühlt, sich zu verteidigen. Damit wird eine faktenorientierte Diskussion verhindert. Dies wurde u.a. auch in der DDR so praktiziert. Hier wurde zum Beispiel der Begriff „ ewig Gestrige“ verwendet.
Nach dem Gesetz: Teile und Herrsche, erfolgt die Teilung des Volkes in Geimpfte und Ungeimpfte. Wie so oft in der Geschichte ist auch diesmal diese Teilung leider erfolgreich. Da dieser Virus sowohl von Geimpften und Ungeimpften weitergegeben werden kann, ist es doch unerheblich, bei wem man sich infiziert hat.
Das Versagen der Politik ist erschreckend: Auch nach 2 Jahren Corona ist die Ausstattung der Schulen mit Luftfilter, PC etc. ähnlich schlecht, wie am Anfang. Bei der Maskenaffäre kassieren Politiker, dubiose Testcentren, die bei der Abrechnung betrügen– und Brüssel schwärzt die Verträge der Impfbeschaffung. 15 Mrd. werden den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Wo ist das Geld geblieben? Auf keinen Fall bei den Krankenschwestern.
Die katastrophalen Einschätzungen der Regierung während der Krise (keine Impfpflicht, nach der Impfung ist Corona vorbei usw.) hat zur Verunsicherung beigetragen. Leider hat der Impfstoff die Erwartungen nicht erfüllt und zur sterilen Immunität geführt. Bleiben wir vernünftig. Wir sind ein Volk!

J. Knörig

Booster für Ungeimpfte?

Ich habe unaufgefordert ein Rundschreiben zur „Auffrischungsimpfung“ durch das Ministerium erhalten. Mit Zusendung an die Poststelle des Landes habe ich mich gegen die Zustellung verwehrt. Könnt Ihr den Wortlaut einbringen? Sehr geehrte Ministerin Nonnenmacher, hiermit gebe ich meinen Unmut zur Zustellung des Informationsschreibens zur Auffrischungsimpfung zur Kenntnis. Erstens habe ich weder einer Erst- noch einer Zweitimpfung zugestimmt. Ich bin also ungeimpft im Sinne der Corona-Verordnung. Ich habe auch weder Schnupfen, Husten oder leide an Atembeschwerden.
Wie schlecht funktionieren die Datenbanken dieses Bundeslandes zur Impfung? Ich verwehre mich gegen die weitere Zustellung solcher Anschreiben. Sparen Sie lieber die Steuergelder für solche Schreiben und verteilen Sie diese Gelder an die Obdachlosen in diesem Land.
Ich bitte um Löschung meiner Daten im Zusammenhang mit Corona.
Andreas Hoffmann

Wasserfrage vorher klären!

Die Bürgerinitiative Grünheide und der Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e.V. fordern die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für die Tesla Gigafactory und den Stopp der Anlagentests, bis die Wasserfrage in der Region geklärt ist.
Wiederholt wurde die finale Genehmigung der Tesla Gigafactory durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg angekündigt. Vergeblich! Es wird immer deutlicher, dass der Standort in einem Wasserschutzgebiet und einer Region mit Problemen bei der Trinkwasserversorgung ungeeignet ist. Nicht nur die Störfallproblematik, sondern auch die Versorgung mit Wasser der ersten von vier Ausbaustufen der gigantischen Industrieansiedlung ist immer noch nicht geklärt. Es sollen Ansiedlungen von Industrie, Gewerbe und Wohngebieten mit weiterem Wasserbedarf folgen. Die nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser der Region bis Berlin hinein ist gefährdet.
Für die Wasserversorgung von Tesla erhielt der regionale Wasserversorger „über Nacht“ vom Landesamt für Umwelt Genehmigungen zur Grundwasserförderung an den Standorten Eggersdorf und Hohenbinde. Gegen diese Genehmigungen legten Naturschutzverbände Widerspruch ein. Zur Fördergenehmigung am Standort Eggersdorf läuft ein Verfahren am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Ein Ergebnis dieser Verhandlung kann sein, dass Tesla nicht mit der vereinbarten Wassermenge beliefert werden kann. Erteilt das Landesamt für Umwelt unter diesen Bedingungen eine finale Genehmigung für die Tesla Gigafactory, besteht die Gefahr von Regressforderungen an das Land Brandenburg. Die Tesla Ansiedlung wird damit ein finanzielles Risiko für die Brandenburger Bürger.
Um die Versorgung mit Wasser langfristig zu lösen, soll das letzte mögliche Grundwasserreservat in Hangelsberg neben dem Fauna-Flora-Habitat (FFH) Löcknitztal ausschließlich für Tesla in den nächsten Jahren erschlossen werden. Die Versorgung mit Trinkwasser ist eine kommunale Aufgabe. Ungeachtet dessen entscheidet die Landesregierung erneut über die Verteilung des Trinkwassers wie bei der Tesla Ansiedlung über die Köpfe der zuständigen Lokalpolitiker und ohne Einbeziehung der Anwohner. Das ist ein zutiefst undemokratischer Vorgang. Konflikte sind vorprogrammiert.
Investoren in Brandenburg sind gut beraten, frühzeitig Kontakt zu Kommunalpolitikern, Versorgern und Organisationen vor Ort aufzunehmen. Die Organisationen in der Region, wie Umweltverbände und Bürgerinitiativen, sind in der Bevölkerung verwurzelt und kennen die lokale Situation. Wenn Politiker Entscheidungen zu industriellen Großprojekten ohne Blick auf deren Realisierbarkeit und ihre regionalen ökologischen Auswirkungen über die Köpfe der Bürger hinweg treffen, sind Konflikte unvermeidbar und Fehlinvestitionen vorprogrammiert. Der Klima- und Verkehrswende wie auch dem Ansehen der Demokratie werden in Grünheide ein Bärendienst erwiesen.

Manu Hoyer
für den Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e.V.

WSE garantiert die Belieferung mit Wasser nicht mehr!

Nachtrag zu meinem Leserbrief „Satzungsänderung des Wasserverbandes“ vom 12.01.2022
Wer die Satzungsänderungen bisher noch nicht lesen konnte, folgende Punkte haben sich verändert:
1. Der § 1 wird in den Absätzen 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
a) eine rechtlich selbständige Anlage zur Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgunganlage) mit Ausnahme des Industrie- und Gewerbegebietes Freienbrink nach lit. b) und
b) eine rechtlich selbständige Anlage zur Wasserversorgung für das Industrie- und Gewerbegebiet Freienbrink (Wasserversorgungsanlage Industrie- und Gewerbegebiet Freienbrink).
Das heißt: hier erfolgt eine Aufsplittung mit jeweils unterschiedlichen Satzungen, so dass das Gewerbegebiet um Tesla anders behandelt werden kann als die privaten Anlieger.
2. In § 3 werden nach Abs. 5 neue Absätze 6 und 7 wie folgt angefügt:
„(6) Das Benutzungsrecht umfasst, vorbehaltlich der Einschränkung nach Absatz 7, trinkwassermengenmäßig nur die in der Anschlussgenehmigung durch den WSE für das zu versorgende Grundstück festgesetzte maximale Bezugsmenge. Dazu werden durch den WSE eine jährliche und eine monatliche maximale Bezugsmenge sowie ein stündlicher Spitzendurchflusswert für das zu versorgende Grundstück verbindlich festgestellt. Diese maximale Bezugsmenge darf zur Wahrung der Versorgungssicherheit ohne vorherige schriftliche Genehmigung des WSE oder der insoweiten Änderung der Anschlussgenehmigung nicht überschritten werden. Bei absehbarer Überschreitung ist der Wasserbezug durch den Grundstückseigentümer rechtzeitig so zu drosseln, dass eine Überschreitung der Maximalwerte vermieden wird; der WSE ist unverzüglich über jede drohende Mengenüberschreitung schriftlich zu informieren. In Anschluss- und Versorgungsfällen ohne vorherige Anschlussgenehmigung oder mit einer Anschlussgenehmigung ohne bezifferte Bezugsmenge sowie bei Versorgungsvorgängen kraft sozialtypischen Verhaltens, umfasst das Benutzungsrecht trinkwassermengenmäßig die Menge an Trinkwasser, die sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch pro Kopf und Jahr multipliziert mit der auf dem Grundstück gemeldeten Anzahl an natürlichen Personen ergibt. In den Anschluss- und Versorgungsfällen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begründet worden sind und für die bisher keine Anschlussgenehmigung einschließlich einer maximalen Bezugsmenge beantragt oder erteilt wurde, ist diese Anschlussgenehmigung nachträglich durch den Grundstückseigentümer zu beantragen. Dieser nachträgliche Antrag ist bis zum 31.03.2025 beim WSE zu den Bedingungen eines Neuanschlusses mit den dazu normierten Unterlagen und erforderlichen Angaben einzureichen; wird kein Antrag gestellt oder wird der Antrag ohne vollständige Angaben und/oder die satzungsmäßig verlangten Unterlagen eingereicht, ruht das Benutzungsrecht für das betroffene Grundstück ab dem 01.04.2025 bis zur Erteilung der Anschlussgenehmigung mit der Festsetzung der maximalen Bezugsmenge für das betroffene Grundstück.“
Das heißt: der Wasserverband wird zukünftig den Wasserverbrauch für jeden Haushalt vorgeben. In welcher Höhe, wird nicht bekanntgegeben. Des Weiteren muss jeder Haushalt einen neuen Vertrag zu Bedingungen eines Neuanschlusses einreichen, wobei die Kosten und Bedingungen des Neuvertrages nicht ausgewiesen werden, was eventuell „neue Anschlusskosten“ in unbekannter Höhe nach sich ziehen könnte.
„(7) Übersteigt die tägliche Trinkwasserbezugsmenge im Verbandsgebiet des WSE die ihm tagesanteilig aus der Summe der ihm erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse der Fachbehörde zur Verfügung stehende Wasserfördermenge, kann der WSE das Benutzungsrecht auf Dauer oder zeitweise oder für bestimmte Verbandsgebiete oder Verwendungszwecke einschränken oder ausschließen. Dies gilt auch für den Fall, dass die tägliche Trinkwasserbezugsmenge im Verbandsgebiet des WSE die aus den verbandseigenen Anlagen zur Wasserbeschaffung zur Verfügung stehende Gesamtmenge an Trinkwasser übersteigt und der Netzdruck in der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungsanlage einen Mindestwert entsprechend dem Arbeitsblatt DVGW A 400-1 unterschreitet. Diese Einschränkung berechtigt den WSE auch, zeitweise und/oder für bestimmte Verbandsgebiete und/oder Verwendungszwecke die in der Anschlussgenehmigung festgesetzte maximale Bezugsmenge zu kürzen. Insbesondere ist der WSE berechtigt, die Verwendung von Trinkwasser aus der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungsanlage für die Bewässerung von Freiflächen ganz oder teilweise oder zu bestimmten Zeiten zu untersagen.“
Das heißt: Der Wasserverband behält sich vor, auch kein Wasser zu liefern, es wird kein ständiges Wasser mehr garantiert.
Ich bin nur Laie, kein Rechtsexperte und in meiner Verzweiflung habe ich das Widerspruchsrecht auf Seite 20, was allerdings nicht für die Satzungsänderungen angegeben war, adaptiert, in der Hoffnung auf Gehör. Daher kann ich für den Widerspruch selber bei den Satzungsänderungen keine Verbindlichkeit geben und auch nicht für die Erklärungen, diese sind aus meiner Sicht.
Es wäre schön, wenn sich hier ein „Wissender“ zu Wort melden könnte, der den Bürger seine Möglichkeiten gegen die Satzungsänderungen vorzugehen aufweist.
Bisher habe ich vom Wasserverband keine Rückmeldung erhalten, aber wir sind ja geduldig, vielleicht kommt ja noch eine.
Wie wäre es, wenn die verantwortlichen Bürgermeister, die diesen Satzungsänderungen zugestimmt haben, sich einmal zu Wort melden, warum sie einer Satzung zugestimmt haben, die in ihren Auswirkungen noch gar nicht absehbar ist?

Katrin Eisner

 

Ein Stück Zeitgeschichte

Sehr geehrter Herr Hauke,
danke für die vielen guten Beiträge zum Thema Corona in Ihrer Zeitung, die wir – dank Ihnen – mittlerweile regelmäßig lesen. Weiter so!
Wir haben Ihre Zeitung leider nie aufgehoben. Nur so eine Idee: Was wäre, wenn Ihre Meinungs-Beiträge zur Pandemie zeitlich geordnet und in Gänze zusammengeführt würden? Das wäre ein gutes Stück Zeitgeschichte für später, denn viele Geschehnisse im Zusammenhang mit der Pandemie wird man irgendwann leider vergessen.
Familie Riedel

Ein kleiner Lichtblick

Es ist schön zu sehen und es macht Mut, wenn immer mehr Menschen zur „stillen Meinungsäußerung“ zusammen auf die Straße gehen. Friedlich, respektvoll, still und leise. Auch wenn vereinzelt die Frage auftaucht, was das am Ende bringen soll. Denen kann man sagen, dass es ein Anfang ist! Und dieser muss gemacht werden, um die Bewegung wachsen zu lassen. Wer hätte 1989 mit den beginnenden Montagsdemos gedacht, was ein Jahr später daraus wird.
Einen weiteren Lichtblick findet man auf der Internetseite corona-anwalt.org. Dort wird über ein Urteil vom Obersten Gerichtshof der USA berichtet: Big Pharma um Bill Gates und Anthony Fauci haben eine Klage verloren, die von Robert F. Kennedy Jr. und mehreren Wissenschaftlern eingereicht wurde. Die Impfung ist keine Impfung, sondern ein genverändernder Therapiestoff einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 genehmigt wurde. Ein Virus konnte immer noch nicht nachgewiesen werden.
Außerdem findet man auf der Internetseite einen offenen Brief von Polizisten, die ihren Unmut öffentlich machen.
Auf der Internetseite howbad.info kann man im Übrigen nachlesen, welche Impfstoffchargen von den jeweiligen Herstellern, toxischer sind als andere. Die Analyse der US-amerikanischen Impfschadendatenbank VAERS berichtet, dass wenige Chargen mindestens 10-mal und bis zu 200-mal mehr Todesopfer fordern. Wissenschaftler fanden heraus, dass nicht in jeder Impfdosis das Gleiche enthalten ist. Das ist verboten und wird einfach an den Menschen ausprobiert!
Unter dem Begriff „Kollateral“ finden sich im Netz eindrucksvolle Videos persönlicher Schicksale, verursacht durch diese Politik: Personen, die fest im Berufsleben stehen und stellenweise als Beamte ihrer Arbeit nachgegangen sind.
Internetseiten wie achgut.com, alles-ausser-mainstream, allesaufdentisch, multipolar, reitschuster und andere, zeigen das, was uns die Öffentlich-Rechtlichen gerne verschweigen. Wissenschaftler wie Wolfgang Wodarg (Falsche Pandemien), Gunter Frank (Der Staats Virus), Suharit Bhadki (Corona unmasked) und viele andere klären mit ihren Büchern auf, indem sie Fakten und Daten analysieren, in dem sie Fragen beantworten, die uns bewegen.
Das sind Lichtblicke in dieser Zeit, denn sie nehmen uns die Angst und lassen uns sachlich an die Dinge herangehen.
Es ist an der Zeit, unsere bequeme Position im Wohnzimmer zu verlassen und für das auf die Straße zu gehen, was uns lieb, teuer und wichtig ist. Unsere Freiheit und Unabhängigkeit! Nur gemeinsam werden wir das erreichen.

Karsten Hasemann

Es tut gut

Hallo Herr Hauke,
herzlichen Dank für den Beitrag „Die Lüge wird zur Wahrheit und die Wahrheit zur Lüge“!
Es tut gut, dass jemand so klar und nüchtern dieses Lügengebäude zeichnet und sich nicht den Mund verbieten lässt.
Ich werden den Beitrag vielfach teilen, vor allem auch bei unkritischen und noch mehr bei unentschlossenen Menschen und all denen, die der Erpressung zur Teilnahme an der Spritzenverabreichung aus meiner Sicht nicht mehr lange standhalten können.
Hoffentlich ermutigt es mehr und mehr Menschen, nicht mehr mitzumachen und aus der „Pandemie“ auszusteigen.
Nochmals besten Dank und sonnige Grüße aus dem ehemals wilden Süden der Republik

Michael Rapp

Bei Verstand bleiben

Geehrte Redaktion,
ein Schreiber langer und regelmäßiger Leserbriefe in der FW mit Doktor-Titel wünscht ja immer, man solle bei Verstand bleiben. Ja, dann nutze ich ihn und schaue mal nach, ob seine Quellenangaben nachvollziehbar sind.
Ich fing mit dem „Weltgesundheitsrat“ an, denn der soll ja vor Covid-19-Impfungen gewarnt haben (Leserbrief vom 12.01.22 Seite 15). Das hat ja auch gloria.tv verbreitet, ein Portal, das so abartig ist, dass sich selbst die Deutsche Bischofskonferenz davon mehrmals distanzierte (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gloria.tv).
Wer oder was ist der zitierte sogenannte „Weltgesundheitsrat“? Es ist nicht die bekannte Weltgesundheitsorganisation (englisch World Health Organization, kurz WHO) als Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Es ist auch nicht der Global Health Council (GHC), eine 1972 gegründete in den USA ansässige gemeinnützige Netzwerkorganisation, die „Anwälte, Implementierer und Interessengruppen in Bezug auf globale Gesundheitsprioritäten weltweit unterstützt und verbindet (vgl. Wikipedia) und mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammenarbeitet.
Die auf Seite 15 als „Weltgesundheitsrat“ (engl. World Council for Health, also eine typische Wortverdrehung, die zur Verwechslung führen soll) zitierte Organisation ist was ganz anderes.
Timothy Caulfield, ein kanadischer Professor für Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik, Forschungsdirektor des Health Law Institute der University of Alberta, nennt den so genannten Weltgesundheitsrat „Fehlinformationsmaschine“.
Mein Verstand sagt mir, man muss nicht mit jedem Schrott, der im Internet steht, eine Anzeigenzeitung füllen.
Leider betreiben Sie da eine andere Geschäftsidee.

Bernd Stiller

Ein wirklicher Debattenraum

Sehr geehrter Herr Hauke,
habe Herrn Christiani soeben diese Nachricht zukommen lassen. Danke für Ihren Mut und Durchhaltevermögen!
Herzlichst Annett Glatzel
Danke, Herr Bürgermeister Christiani! Ihre Aktion, Anzeigenkunden des Hauke-Verlages aufzufordern, ihre Anzeigen zu stoppen, passt haargenau zu Ihrer Verhaltensweise in Bezug auf die wahnwitzige Tesla-Ansiedlung: Sie entlarven sich als despotischer Antidemokrat und Erfüllungsgehilfe der derzeitigen totalitären Entwicklungen. Der Hauke-Verlag hat für seinen Mut, in diesen Zeiten einen wirklichen öffentlichen Debattenraum zu bieten, alle Stimmen zuzulassen und wahre Fakten zu veröffentlichen, meinen höchsten Respekt, und ich bin sicher, auch den seiner Anzeigenkunden – Ihre „Forderung“ wird ins Leere gehen. Die Wahrheit bahnt sich mit immer stärkerer Kraft ihren Weg! Auf Sie hingegen werden wir Menschen in Zukunft gern verzichten, zugunsten von Menschen mit Verantwortungsgefühl, denen die in ihrer Gemeinde lebenden Menschen, Tiere und Natur wirklich am Herzen liegen.

Annett Glatzel

Der Bürgermeister entlarvt sich selbst

Sehr geehrter Herr Hauke, sehr geehrte Leser, sehr geehrte Bürgermeister allerorts,
bezugnehmend auf den Artikel von Herrn Hauke über den Bürgermeister in Grünheide (12.01.22), der dazu aufruft die Anzeigen beim Hauke-Verlag zu stoppen: Es macht mich nicht mehr wütend, über den Punkt bin ich hinaus, vielmehr bin ich begeistert, wie sich die Polit-Marionetten immer mehr und ohne jede Mühe selbst entlarven.
Ich zitiere: „Erinnern wir uns. Im August vergangenen Jahres sorgte Christiani mit seiner Einstellung zur Demokratie in einem Beitrag des holländischen Fernsehens für Aufsehen. Dort bekannte er freimütig: ,Es muss ja nicht heißen, dass ich unbedingt der größte Verfechter von Demokratie bin. Bin ich nicht! Sag ich auch nicht. Nö!‘ Der verdutzte Reporter fragte auf Deutsch nach: ,Als Bürgermeister nicht?‘ Christiani gab sich keinerlei Mühe, seine Ablehnung der Demokratie zu relativieren und legte nach: ,Ich muss nach den Spielregeln spielen, das ist richtig, aber deswegen muss ich ja nicht der Verfechter dieser Methode sein!‘ (vgl. Ausgabe 18/21 vom 01.09.21)“
Die Bürgermeister in allen Orten scheinen einer gewissen Spielregel zu folgen, was darauf schließen lässt, dass alle in diesen Rängen gesteuert sind. Ähnliches erlebe ich in Beeskow, ebenso im Spreewald und ich könnte an dieser Stelle ewig so weiter machen, Bürgermeister die sich in Gegendemos zu den Montagsspaziergängen einreihen, Bürgermeister die Ihre Stadtangestellten zur sogenannten „Impfung“ zwingen wollen. Wenn man sich dann als Verleger, Bürger und Mitmensch kritisch äußert kommt das Totschlag-Argument und man wird in die rechte Ecke gestellt, weil man nicht im Gleichschritt mitläuft und es wagt eine eigene Meinung zu haben.
Dies zieht sich durch alle Reihen der kommunalen Ebene als auch der großen Politik. Man könnte fast meinen, die herrschende Elite, die ganz nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ regiert, ein wenig kalte Füße bekommen.
Ich für meinen Teil, werde weiterhin kämpfen, für mich, für meine Zukunft, für die Zukunft der nachfolgenden Generation und für die Freiheit.

Bianka Friebel

Dank an Inserenten und Verlag

Wieviel Print-Presse gibt es denn noch in der Region? Es gibt den Hauke und es gibt die MOZ. Das war es.
Da ist ohne Hauke kein breites Meinungsspektrum mehr in der Region. Dass Herr Hauke Meinungspluralität in unserer Region als einer der wenigen anbietet, ist offenkundig. Einem Bürgermeister, der demokratisch gesonnen ist, und die Meinungsfreiheit wertschätzt, könnte das auch geläufig sein.
Wer stattdessen versucht, die Meinungsfreiheit abzuwürgen, muss sich fragen, für was für eine Form von Demokratie er steht. Xiping lässt grüßen. In Hongkong und in den Arbeitslagern bei den Uighuren kann sich jeder gerne anschauen, wie chinesische Demokratie und Meinungsfreiheit funktioniert.
Danke an alle Inserenten, die mit für die Meinungsfreiheit in unserer Region einstehen. Und danke an Verlag und Verleger.

Axel Fachtan

 

Nicht einschüchtern lassen!

Sehr geehrter Herr Hauke,
ich lebe in Grünheide nun seit über 40 Jahren. Herr Bürgermeister Christiani ist mir seit langem bekannt. Ich erinnere mich, dass ich ihn vor vielen Jahren als unkompliziert und einen Mann, der ein Ohr für die Einwohner von Grünheide hat, wahrnahm. Das hat sich in den letzten Jahren völlig geändert; vor allem seit die Tesla-Ansiedlung in dieser Region inmitten des Trinkwasserschutzgebietes Freienbrink behördlich favorisiert wurde. Beim ersten öffentlichen Tesla-Erörterungstermin im Herbst 2020 in der Erkneraner Stadthalle, an dem ich teilnahm, war geregelt, dass die Einwohner ihre Taschen auf Waffen durchsuchen lassen sollten. Spätestens da war mir klar, hier stimmt etwas nicht. In keinem früheren Anhörungs-/Erörterungstermin wurden friedliche Bürger, die lediglich ihr verbrieftes Recht auf Anhörung wahrnehmen, im Vorfeld anlasslos kriminalisiert. In dem derzeitigen gesellschaftlichen Miteinander stelle ich ein Haudrauf-Klima fest, ohne dass fachlich- fundierte Debatten stattfinden. Das erlebte ich auch im Kreistag LOS, in einem Ausmaß, das mich bewog, nur noch als Fraktionslose mein Kreistagsmandat wahrzunehmen. Damit ist leider der Verlust meiner vier Ausschussmitgliedschaften u.a. der Bau- und Umweltausschuss verbunden. Doch mein weiterer Verbleib in den Ausschüssen sind unter derzeitigen ausgrenzenden und vom Landrat Lindemann diktatorisch vorgegebenen Verfahren als Mitglied einer Kreistagsopposition zwecklos. Hinzukommt ein Tatsachenverleugnungsjournalismus, der an dunkle Zeiten erinnert. Im Radio und Fernsehen findet man Agitations- und Propagandaberichte, die letztlich auf eine soziale Hinrichtung von Einzelpersonen und/oder Gruppen hinausläuft. Der DDR-Bürgerrechtler Arnold Vaatz (CDU), Ex-Bundestagsabgeordneter und Ex-Rundfunkrat legte im Januar 2022 Programmbeschwerde gegen die Intendanz des ZDF ein und fordert den Rücktritt des Intendanten Bellut, des Programmdirektors Himmler und Chefredakteurs Frey. Herr Vaatz bezieht sich auf einen ZDF-Beitrag, in dem Frau Bosetti äußerte: „Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in deren Mitte der Gesellschaft auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts und unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengen Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.“
Lieber Herr Hauke, ich hoffe, dass sich kein Anzeigenkunde einschüchtern lässt und Sie weiterhin einen Debattenraum für Meinungsäußerungen zur Verfügung stellen.
Und hier der Brief von Arnold Vaatz:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Kabarettistin Sarah Bosetti trat Anfang dieses Monats im ZDF mit der Äußerung auf: ,Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.‘ Das ZDF äußert damit erstmalig konkrete Vernichtungsphantasien gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung. Es greift damit in Bezug auf nicht COVID19-geimpfte oder nicht politisch links zu verortende Personen offen eine Argumentationskette der Nazis auf, wie sie der im KZ Bergen-Belsen tätige und 1945 wegen seiner Verbrechen hingerichtete SS-Arzt Fritz Klein in Bezug auf Juden äußerte: ,Aus Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben würde ich einen eiternden Blinddarm aus einem kranken Körper entfernen. Der Jude ist der eiternde Blinddarm im Körper der Menschheit.‘ Als doppelt geimpfter, danach erkrankter und genesener sowie persönlich die Impfung bei Erwachsenen immer noch befürwortender, aber Recht und Gesetz, insbesondere den Grundrechten verpflichteter, seit 30 Jahren einer demokratischen Partei mit christlichen, liberalen und konservativen Wurzeln zugehöriger Bürger stelle ich fest: Die Verweigerung einer Impfung kann sich auf den Rat zahlreicher Fachärzte berufen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern zwar ausgegrenzt und mundtot gemacht werden, aber gleichwohl über gültige Approbationen verfügen und in Zeiten noch freier Arztwahl als vollwertige medizinische Mentoren in Anspruch genommen werden dürfen. Ich verweise auf die Webseite:
https://individuelle-impfentscheidung.de
Ihre Sendung ist ein besonders eklatanter Verstoß gegen §5(2) des ZDF Staatsvertrages, in dem es heißt: ,Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“‚
Ich erhebe daher Programmbeschwerde nach §15 ZDF-Staatsvertrag wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Programmgestaltung nach §5 ZDF Staatsvertrag und fordere aufgrund von dessen Schwere und dessen Geeignetheit zur Störung des inneren Friedens – erkennbar am enormen Ausmaß der gegenwärtigen Eskalation auf den Straßen:
1. Eine Stellungnahme des Rundfunkrates zu dieser unfassbaren Entgleisung
2. Die Benennungen der Verantwortlichen in der Redaktion für die Ausstrahlung des Beitrages
3. Die Beurlaubung derselben
4. Den Rücktritt von Intendant Bellut, Programmdirektor Himmler und Chefredakteur Frey
Mit freundlichem Gruß und ein gesundes neues Jahr Arnold Vaatz“

Dipl.-Jurist Hildegard Vera Kaethner

 

Keine kritischen Kommentare?

Sehr geehrter Herr Hauke!
In der Ausgabe Nr.1 vom 12.01.22 ist ein Artikel von Ihnen mit der Überschrift „Stoppen Sie Ihre Anzeige beim Hauke-Verlag“ zu lesen. Es geht um Aktivitäten von Bürgermeister Christiani, angeblich ihre Anzeigenkunden zu beeinflussen. Sie sind ein großer Verfechter der Meinungs- und Pressefreiheit, was Sie in ihrem Blatt immer wieder betonen. Gern zitieren Sie das Grundgesetz, diesmal Artikel 5(1) . Warum verwehren Sie Herrn Christiani sein Recht auf freie Meinungsäußerung? Sie geben alle zwei Wochen Ihre persönliche Meinung in langen Beiträgen wieder, drucken dazu Lesermeinungen ab, die zu 90% Ihnen Beifall zollen. Gehen bei Ihnen keine kritischen Kommentare ein? Wählen Sie handverlesen nur Ihnen genehme Schriften aus oder hören skeptische Stimmen auf, mit Ihnen zu diskutieren? Auch das sollte Ihnen zu denken geben.
Auf der Titelseite Ihres Blattes werben Sie mit dem Slogan „Älteste Anzeigenzeitung in Fürstenwalde“. Ihr Anzeigenteil ist auf ca. 50 % der Ausgaben geschrumpft. Der Rest wird mit „Leserforum“ und „Meinung“ ausgefüllt, die sich als sehr einseitig darstellen. Mir wäre es sehr lieb, wenn Ihr Blatt eine Abonnementzeitschrift würde. Dann könnte jeder, der etwas von Ihnen lesen möchte, die Zeitung bestellen. Alle anderen würden davon verschont bleiben. Ich habe mich bemüht, mein Exemplar in Ihrer Verwaltung abzubestellen. Es war nicht möglich.

Rosmarie Matros

 

Fehlverhalten ohne Folgen?

Guten Tag Herr Hauke,
mich bewegt schon seit längerem das Verhalten unseres Bürgermeisters und bin immer wieder erstaunt, wie wenig Konsequenzen das mit sich bringt. Auch wie wenig Interesse in der Gemeindevertretung (GV) dazu besteht. Dass die meisten Bürger gleichgültig sind, verbessert das nicht.
Zu Ihrer Information. Ich hatte die Vorsitzende der GV angeschrieben und um eine Stellungnahme bzw. Standpunkt zu Ihrem Artikel gebeten. Heute bekam ich als Antwort, das zwar der Inhalt des Artikels bekannt, jedoch die Information nicht gesichert sei – daher beziehe man keine Stellung.
Die angesprochene Kommunalverwaltung verwies auf die GV Grünheide.
So bleibt auch dieses (mögliche) Fehlverhalten unseres Bürgermeisters ohne Folgen.

Rajko Kunkel

 

Retten Sie Grünheides Ansehen!

Sehr geehrter Herr Hauke,
was der Grünheider Bürgermeister hier macht, ist ein unverzeihlicher Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Man kann zu Ihren Veröffentlichungen stehen wie man will. Sie haben ein Recht, vielleicht sogar die Pflicht, Meinungen abzudrucken. Dabei muss es Ihnen egal sein, ob sie Ihnen passen. Aber auf keinen Fall darf es keine Rolle spielen, ob sie unserem Bürgermeister gefallen. Dieses undemokratische Handeln ist das eine, und es ist ja nicht das erste Mal, dass Herr Christiani entsprechend handelt. Aber das andere sind die Auswirkungen seines Handelns. Wenn es eine funktionierende Demokratie gibt, muss ein solcher Bürgermeister zurücktreten. Tut er es nicht von selbst, muss die Gemeindevertretung handeln! Alles andere wäre ein fatales Zeichen für die gesamte Demokratie, nicht nur in unserem schönen Grünheide. Ich fordere jeden einzelnen Gemeindevertreter auf, distanzieren Sie sich von solch undemokratischem Handeln! Distanzieren Sie sich von diesem Bürgermeister. Wählen Sie ihn ab! Retten Sie damit das Ansehen von Grünheide!

Maria Doberan

 

Impfzwang in der Pflege ist verfassungswidrig

Der indirekte Impfzwang für Pflegeberufe nach §20a IfSG ist verfassungswidrig. Am 12.12.2021 ist §20a IfSG – Immunitätsnachweis gegen Covid-19 – in Kraft getreten. Nach Abs. 1 müssen alle Personen ab dem 15.03.2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des §2 Nr. 2 oder Nr. 4 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein, die in Einrichtungen oder Unternehmen der Ziffern 1 bis 3 tätig sind, wie u. a. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und ambulante Pflegedienste.
Die Pflegekräfte müssen ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorlegen, d.h. einen Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet genannten Impfstoffen. Dabei handelt es sich u.a. um die Covid-19-Impfstoffe Janssen, Moderna, Pfizer/BionTech und AstraZeneca.
Alle Covid-19-Impfstoffe sind bedingt zugelassen, d.h. die Zulassung verliert ihre Gültigkeit nach einem Jahr, sofern keine endgültige Zulassung – liegt bisher noch nicht vor – oder eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgt.
§20a IfSG benennt mittelbar unter Verweis auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung die Impfstoffe, mit denen die Personen sich impfen lassen müssen.
Verfassungswidrigkeit
Unter Beachtung der Menschenwürde Art. 1 GG und des Selbstbestimmungsrechts Art. 2 GG darf der Staat von seinen Bürgern keine Impfung mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff verlangen, d.h. einem Impfstoff über dessen Wirksamkeit und seine Nebenwirkungen ein abschließendes Urteil nicht möglich ist. §20a IfSG kann deshalb keine Ermächtigungsgrundlage für eine Impfung mit den vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen sein.
Das Gesetz kann allenfalls verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass nur eine Impfung hinzunehmen ist mit einem Impfstoff, über den evidenzbasierte Studien zur Wirksamkeit und zu den Nebenwirkungen vorliegen, mit dem Ergebnis, dass die Impfstoffe eine Covid-19-Erkrankung sicher verhindern und ebenfalls verhindern, die Übertragung des SARS-CoV-2-Virus und auszuschließen ist, dass die Impfstoffe unerwünschte Nebenwirkungen haben.
Nach Art. 2 Abs. 2 GG hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit sind alle beeinträchtigenden Einwirkungen auf den Körper. Ein Eingriff liegt immer dann vor, wenn die Beschaffenheit der Körpersubstanz verändert wird. Dazu gehört nicht nur die Zufügung von Gesundheitsschäden, Schmerzen oder Körperverletzungen im engeren Sinne, sondern auch z.B. die Blutentnahme, das Haarschneiden und insbesondere die Zuführung von Stoffen z.B. Injektionen (Sachs, Grundgesetzkommentar, 7. Auflage, Artikel 2 Rdn. 154 sowie ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, siehe Sachs, eben da).
Der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 GG umfasst auch das Freisein von Risiken für Leben und Gesundheit, und die Verursachung solcher Risiken ist ein Eingriff in dieses Grundrecht (Sachs, a.a.O., Rdn. 161 und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Unter Beachtung dieser allgemeingültigen Grundsätze ist der staatlich verordnete indirekte Impfzwang mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff, über dessen Wirksamkeit und Nebenwirkungen ein abschließendes Urteil nicht möglich ist, offensichtlich verfassungswidrig.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese vorgeblichen Maßnahmen des präventiven Infektionsschutzes erst zwei Jahre nach Auftreten der Corona-Virus-Krankheit getroffen wurden, obwohl bisher eine Überlastung der Intensivstationen nicht eingetreten ist und es in 2020 zu keiner Übersterblichkeit kam. Zu keiner Zeit bestand die ernsthafte Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, und die Übersterblichkeit in den letzten Monaten 2021 kann nur mit der Impfung erklärt werden.
Schließlich sind zurzeit in Deutschland 72,3% doppelt geimpft und von diesen haben 45,1%, Stand 13.01.2022, eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Willkürverbot
Mit §20a IfSG greift der Gesetzgeber nicht nur ein in das Recht auf Selbstbestimmung über die körperliche Integrität (Art. 2 Abs. 2 S. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 s. 1 GG) und die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit (Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlagen der Pflegekräfte), sondern Legislative und Exekutive handeln auch willkürlich.
Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Rechtsanwendung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerG, Beschluss vom 12.10.2009, AZ: 1 BvR 735/09).
Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Sofern Grundrechtsträger, wie hier die Pflegekräfte, betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Artikel 3 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip dar und kann mit einer Verfassungsbeschwerde § 90 BVerfGG angegriffen werden.
Ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung der Pflegekräfte lässt sich unter Beachtung der bald zweijährigen Erfahrungen mit dem Infektionsgeschehen und der mehrheitlichen Durchimpfung der Bevölkerung insbesondere des vulnerablen Personenkreises nicht finden. Hier überschreitet der Gesetzgeber die Grenze zur Willkür, da die Anwendung des §20a IfSG unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 4, 1 (7)). Der Schluss auf sachfremde Erwägungen – indirekter Impfzwang – drängt sich geradezu auf.
Unter Beachtung des Vorstehenden ist der staatlich verordnete indirekte Impfzwang nach § 20a IfSG rechtswidrig.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Ein Arbeitgeber, der von seinen Arbeitnehmern unter Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt, sich mit bedingt zugelassenen Impfstoffen impfen zu lassen, ist Täter, zumindest Gehilfe einer vorsätzlichen Körperverletzung, die unter bestimmten Voraussetzungen – siehe die dokumentierten tausendfachen schwerwiegenden Nebenfolgen der Impfungen mit teilweise tödlichem Verlauf – ein Verbrechen sein kann.
Personen, die ab dem 15.03.22 ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorlegen müssen, sollten von ihrem Arbeitgeber eine Erklärung verlangen, in der er sie ausdrücklich auf die vom Paul-Ehrlich-Institut bezeichneten Impfstoffe verweist und ihnen zusichert, dass er für die Folgen schwerwiegender Nebenwirkungen der Impfung aufkommen wird.
Ohne diese Zusicherung sollte der Arbeitnehmer die Impfung, sofern er diese nicht grundsätzlich ablehnt, verweigern und dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft weiterhin anbieten. Lehnt der Arbeitgeber das Angebot wegen des fehlenden Impfnachweises ab und kündigt das Arbeitsverhältnis oder behält die Arbeitsvergütung ein, müsste der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Fraglich ist jedoch angesichts der bisherigen überwiegend staatskonformen Corona-Rechtsprechung, dass ein deutsches Gericht letztendlich das Bundesverfassungsgericht, die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des §20a IfSG feststellt.
Widerstandsrecht
Die mit §20a IfSG verordnete Impfpflicht kann die Ausbreitung von Corona in all seinen Varianten nicht verhindern und Klinikeinweisungen reduzieren. Gerade mit Omikron führt das Corona-Virus jedem, der sehen will, unmissverständlich vor Augen, dass die vom PEI freigegebenen Impfstoffe untauglich sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig zu beeinflussen.
Das zeigen eindeutig die Omikron-Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Am 11. Januar 2022 meinte das RKI, 101.099 Fälle entdeckt zu haben, von denen lediglich 962 (knapp ein Prozent der positiv Getesteten) in eine Klinik eingewiesen wurden. In Portugal, Impfquote 90 Prozent, und in Spanien, Impfquote 81 Prozent, liegt die Corona-Inzidenz an der 2.000er Marke und in Gibraltar mit „durchgeimpfter“ und zum großen Teil „geboosteter“ Bevölkerung bei über 3.000 Prozent.
Dagegen erreicht Sachsen bei einer Impfquote von 61,5 Prozent – Stand 13.01.22 – eine Corona-Inzidenz von nur 225,2 – Stand 14.01.22. Hierzu im Gegensatz Bremen mit 84,7 Prozent „Durchgeimpfter“ und fast 49 Prozent „Geboosteter“ mit einer Corona-Inzidenz von 1.424,2 – Stand 14.01.22.
Der RKI-Wochenbericht vom 06.01.22 weist von 12.185 symptomatisch Omikron-Betroffenen 78 Prozent als vollständig und von diesen ein Viertel als dreimal geimpft aus.
Gegen jeden, der es unternimmt, das Rechtsstaatsprinzip willkürlich zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, Art. 20 Abs. 4 GG. Das Widerstandsrecht gegen den pflichtvergessenen Herrscher ist seit der Antike anerkannt und später in der Unabhängigkeitserklärung der USA und in Artikel 2 der französischen Déclaration 1789 (Sachs, a.a.O., Art. 20 Rdn. 166).
Da Abhilfe – Subsidiaritätsklausel – zur Beseitigung des verfassungswidrigen indirekten Impfzwanges für Pflegekräfte nicht zu erreichen ist, weil die zur Abhilfe berufenen Staatsorgane – Exekutive, Legislative, Judikative und hier insbesondere das Bundesverfassungsgericht, siehe die Vielzahl unsäglicher Corona-Entscheidungen – dazu nicht willens oder fähig sind, ist die objektive Unmöglichkeit anderweitiger Abhilfe evident (Sachs, a.a.O., Art. 20 Rdn. 170, 171, 172).
Das von der Verfassung garantierte und seit der Antike anerkannte Widerstandsrecht könnten die Pflegeberufe durch einen unbefristeten Streik ausüben, solidarisch getragen von den Geimpften und Ungeimpften und damit der staatlichen Willkür die Stirn bieten und dem Rechtsstaatsprinzip zum Siege verhelfen.
Der indirekte Impfzwang für Pflegekräfte ist im höchsten Maße menschenverachtend und willkürlich. Der Gesetzgeber weiß es, die Exekutive weiß es, die Gesundheitsämter wissen es und zumindest die Gerichte sollten es wissen.

Friedemann Willemer, Rechtsanwalt

 

Aus dem Urlaub zurück…

Ich dachte immer, ein deutscher Reisepass ist so gut wie Gold. Aber das ist weit gefehlt. Zumal ich keine schwarzen Haare und keinen Vollbart trage. Mein Problem: Ich bin ungeimpft. Ungeimpft mit schwarzen Haaren wäre der Heimflug sicher auch leichter zu haben gewesen. Ich hätte nur meinen Pass verstecken mögen und mich als Flüchtling ausgeben sollen, dann wäre alles gut gegangen. Aber von vorn. Schon bei der Flugbuchung per Handy, also ohne Handy ist man ein Mensch 3. Klasse, wurde der Impfstatus abgefragt. Dann die Aufforderung vor Flugbeginn einen aktuellen PCR-Test vorzuweisen. Mit einem PCR-Test lässt sich bekanntermaßen alles beweisen. Mit meiner nächsten PCR-Testung werde ich beweisen, dass ich mit meinem Sofa verheiratet bin! Dann Flug, Landung in Berlin. PCR-Test vorzeigen auf dem Handy. Schnelltest auf dem Flughafen war negativ. Warum dann 14 Tage Quarantäne zu Haus? Mit meinem Arbeitgeber gab es keinen Ärger. Ich absolvierte die Zeit in der Wohnung meiner dienstlich verreisten Freundin in Berlin. Komisch war, dass vor dem Haus immer wieder alle Tage so ein komischer Kauz vorbeiging. Hat er mich überwacht? Angerufen wurde ich nicht. Donnerwetter! Es reicht! Tausende ungeimpfte LKW-Fahrer rollen täglich durch Deutschland. Tausende ausländische Touristen reisen per Kreuzfahrtschiff, per Flugzeug, per Bahn, per PKW ein. Aber ich, ungeimpfter Bundesbürger, werde hier gemaßregelt. Bin ich hier ins Gefängnis gekommen oder in meine Heimat? Was konnte ich in der Quarantäne anstellen? Ich telefonierte mit Freunden. Eine Freundin hat einen runden Geburtstag im März. Sie fragte, ob ich geimpft sei. Als ich verneinte, antwortete sie, dann muss ich dich leider, schon jetzt ausladen. Eine andere Freundin aus Tempelhof, deren Mann hatte große Probleme mit Herz und Atmung, so kam er ins Krankenhaus in Neukölln und dort erhielt er „endlich“ Corona, woran er vor einem Jahr verstarb. Sie machte im September mit Freunden Urlaub in Portugal. Alle waren geimpft. Eine andere Freundin sandte mir eine Karte zu Weihnachten/Neujahr mit Impfaufforderung: „Zimtstern/Hamstern/Boostern“.
Flughafen-Impfkontrolle durch die Sicherheitsorgane. Im Land Impfkontrolle durch die Bürger. So ist Überwachungs-Wahnsinn wie früher. Irgendwann fragte ich mich in der Quarantäne, ob ich mich in der Küche oder im Bett an mir selbst angesteckt hätte, oder ob speziell alle Wessis nur auf den Einberufungsbefehl warten, um loszumarschieren. Diese Regierungsgefolgschaft kann auf gar keinen Fall richtig sein. Warum soll ich mich impfen lassen mit einem Impfstoff, der meine Immunität senkt? Und warum soll ich mich Boostern lassen, wenn ich daran sterben kann? Deutschlandfunk und Deutschlandradio, also die, die uns ständig die GEZ-Gebühren abverlangen, sind die größten Einpeitscher von blinder Regierungsgefolgschaft, dabei betonen sie ständig ihre Unabhängigkeit. So wird die Lüge zur Wahrheit und Wahrheit zur Lüge gemäß Bilderberger-Demagogiesprache. Das nennt sich journalistische Ausgewogenheit! Nun soll man im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht einreichen: Hier das Impf-Gesetz: §1: Jeden 1. April eines Jahres hat sich jeder Bürger gegen Regierungsgläubigkeit impfen zu lassen. §2: Während der abendlichen TV-Nachrichten hat jeder Bürger fünf Minuten über die Regierung zu lachen. § 3: Die erste Pflicht der Regierung ist die Bürger in Ruhe zu lassen. § 4: Die Regierung muss sofort 500.000 neue Pflegekräfte ausbilden und jeder Pflegekraft sofort mindestens 20 EUR/h oder mehr zu bezahlen. §5: Alle kürzlich geschlossenen Krankenhäuser und Intensivbetten sind sofort wieder zu öffnen. §6: Der bundesweite Ärztemangel ist sofort abzustellen. §7: Das Gesundheitssystem ist sofort von seiner betriebswirtschaftlichen Ausrichtung zu entbinden und umzustellen auf den Schwur des Hippokrates. Die vollständige Gesundheitsversorgung und Vor-, Für- und Nachsorge einschließlich aller vollständigen Kostenübernahmen von Arzt, Medikamenten, Pflege, Heil- und Hilfsmitteln für alle Bürger in Deutschland nach dem Vorbild der DDR ist sofort herzustellen. Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung durch diese Zeitung in Kraft und ist im Bundestag zu beschließen! Also nun nicht mehr Regierung gegen Bürger, sondern Menschen für Menschen im Sinne des einfachsten Menschenrechtes, der Gesundheit, kein Sozialismus! Die Durchsetzung ist durchzuführen und zu kontrollieren, entgegen bisheriger Praxis nicht für die Regierung, sondern für die Bürger durch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Verstöße sind durch drastische Strafen zu ahnden. Das regelt ein Folgegesetz zur Durchführung des Impfgesetzes.

Fred Scheunemann

 

Großes Gerechtigkeitsverlangen

Sehr geehrter Herr Hauke,
Ihre Zeitung ist eine der wenigen Informationsquellen in Brandenburg, welche ein anderes Bild als die offiziellen Medien vermitteln. Meinen Dank dafür! Anbei ein Brief an die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher.
Sehr geehrte Frau Nonnenmacher,
vielen Dank für ihr Informationsschreiben. Ihrer Bitte, mich impfen zu lassen, kann und werde ich nicht Folge leisten. Ich bin 67 Jahre alt und kerngesund. Dieses ist ein Resultat meiner Lebensweise, die ich auch nicht auf Anraten Ihrer sogenannten Experten ändern werde.
Sie sind doch selbst Medizinerin, also vom Fach. Hören Sie die Stimmen der vielen Tausenden ihrer Berufskollegen nicht, welche evidente Studien vorlegen, dass die Strategie, die durch ihre Institutionen gefahren wird, eine Fahrt in die Irre ist? Unter den genannten Kollegen befinden sich Professoren, Wissenschaftler, teilweise durch viele Publikationen auf dem Gebiet der Virologie, Epidemie und allen anderen Gebieten bekannt, die etwas zu unserer heutigen Situation zu sagen haben. Anstatt mit diesen in einen Diskurs zu treten, werden sie als Coronaleugner, Nazis, Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker beschimpft, auch durch politische Entscheidungsträger. Sie spalten damit nicht nur die Gesellschaft, sondern verlassen auch den Boden unserer verfassungsverbrieften Demokratie.
Ich bin im Osten Deutschlands sozialisiert. Zur Wendezeit war ich politisch sehr aktiv. Ihre Behauptung, dass die Ostdeutschen alles was vom Staat kommt, kritisch sehen und dagegen rebellieren, weise ich auf das schärfste zurück. Es ist eher so, dass viele Menschen im Osten ein großes Gerechtigkeitsverlangen haben und dieses bei ungerechten Wirkmechanismen auch kund tun. Diese Menschen gibt es natürlich auch in den alten Bundesländern, in denen Ihre Sozialisierung stattgefunden hat. Sie scheinen nicht dazu zu gehören?
Ich würde Ihnen empfehlen, einmal an einer der zahlreichen Montagsspaziergängen im Land Brandenburg teilzunehmen. Ich bin jeden Montag dabei. Reden Sie einmal mit den Leuten! Es sind überwiegend Menschen, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Es sind Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger genauso wie Busfahrer, Schlosser und Gastwirte anzutreffen. Ich habe keinen gehört, der das Corona-Virus leugnet. Es sind Menschen, die sich Sorgen um unsere Zukunft machen, es sind Menschen, die unter Demokratie etwas anderes als ein großer Teil unserer Regierung verstehen, es sind Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft, die dazu beitragen, dass wir ein würdiges, freies und gerechtes Leben führen könnten.
Wachen Sie endlich auf und seien Sie ein Politiker für alle Bürger!

Karl-Heinz Heinecke

 

Empörende Diffamierungen

Empörend und verdreht sind die Spaltungsversuche der systemgesteuerten Einheitsmedien durch die stets wiederkehrende Diffamierung der demokratisch-kritischen Bürger mit Betitelungen wie „Rechte“ und „Nazis“.
Empörend – weil diese Bürger von der nicht mehr vertretbaren bis angewiderten Innen- und Außenpolitik auf die Straße getrieben werden – auch mit dem Rückgrat und der Verantwortung gegenüber des Gemeinwohls. Diese Bürger gehören aber bereits der nächsten oder übernächsten „Nazi“-Generation an – und wenn keine Sippenhaft besteht, ist deshalb diese Diffamierung auch völlig absurd. Und verdreht – weil hier wieder mal die Tatsachen und die Wahrheit auf den Kopf gestellt werden. Fakt ist, dass nach der Gründung der BRD im öffentlichen Dienst und Beamtentum sehr viele ehemalige Mitglieder und Funktionäre der ehemaligen NSDAP – also „echte“ Rechte und Nazis – in Behörden tätig waren.
Ja, das muss erst mal – und im Besonderen – so ein „befreiter“ oder „überrannter“ oder „annektierter“ Ostdeutscher verdauen. Pause.
Und sozusagen als „Nachspeise“: 50 ehemalige Nazi-Generale bildeten den Grundstock der neu gegründeten Bundeswehr und Hitlers KZ-Baumeistergehilfe Heinrich Lübke als Bundespräsident, sprechen eine eindeutige Sprache.
Wenn also überhaupt der Begriff „Nazi“ verwendet wird, dann ist es wohl angebracht, zuerst die Gründungsväter der BRD und dessen Derivate zu beleuchten. Oder wird hier etwa mit der verdrehten Wahrheit ein alter Gaunertrick – die Haltet-den-Dieb-Methode – angewendet, um von sich selbst auf andere abzulenken?
Außerdem halte ich diese grundlose Nazidiffamierung der – ja man kann fast sagen – Staatsmedien gegen das zu Recht aufbegehrende Volk nicht nur für dummdreist, sondern auch politisch für äußerst gefährlich.
Mit dieser absurden Verleumdung des jungfräulichen Volks der Nachfolgegenerationen findet bewusst oder unbewusst bei dieser Naziabstempelung, mehr oder weniger ein Vergleich mit der eigenen Person statt. Empfindungen und Äußerungen wie z.B.: „Dann können die Nazis ja gar nicht so schlimm gewesen sein, oder: „Dann bin ich eben ein Nazi“, sind logische Folgen.
So kann mit der Zeit der ständigen Nazi-Berieselung eine hingenommene und (unbewusst) akzeptierte Verharmlosung der ehemaligen Diktatur erfolgen. Oder sollte dies beabsichtigt sein?

Manfred Nickel

 

Der Spuk muss ein Ende finden!

Sehr verehrter Herr Hauke,
die angedrohte Impfpflicht ist nichts weiteres, als eine Entrechtung und geplante Massenunterwerfung des Volkes durch den Propagandapapst „Klaboosterbach“ und seine Vasallen. Man kann nur hoffen, dass die vielerorts stattfindenden Spaziergängerproteste Ungeimpfter und den solidarischen Geimpften gegen die unsinnigen staatlichen Coronazwangsmaßnahmen, weiterhin starken Zulauf finden, so dass der Spuk bald ein Ende findet! Es sei mal daran erinnert: 40 Jahre DDR-Diktatur, und dann war Schluss.
Dann kam die „Deutsche Einheit“! Glauben denn die Politiker und ihre Zuträger, dass sich das Volk wieder 40 Jahre vorführen lässt? Obwohl: über 30 Jahre haben wir ja schon wieder hinter uns und es geht ja dabei nicht nur um Corona, „die Karre“ ist doch voll in den Sand gefahren und Widerspruch wird unterdrückt.

W. Müller

 

Hase und Igel

Sehr geehrter Herr Hauke,
falls Sie sich gestern als Janssen-“Geimpfter“ oder „Genesener“ schlafen gelegt haben, könnten Sie heute als „Ungeimpfter“ aufgewacht sein. Das Gleiche wäre Ihnen passiert, wenn Sie sich vor einem Jahr zu früh in die Schlange am „Impf“zentrum eingereiht oder Ihren „Booster“ zu ungeduldig empfangen haben. Dann nämlich sind Sie heute genauso ein übler Wicht wie Ihr völlig „ungeimpfter“ Nachbar (der Sie deswegen hoffentlich nicht auslachen wird). Jedenfalls wären Sie damit ohne jedes eigene Zutun über Nacht zum „Staatsfeind“ (Verfassungsschutzchef Haldenwang) geworden. Denn das RKI ändert neuerdings buchstäblich über Nacht den Status „Geimpfter“ oder „Genesener“ und die entsprechenden Fristen. Dann ist es ganz schnell aus mit Shopping und Busfahren, Sie werden (falls Sie sich nicht stündlich im Internet informieren) zum Straftäter, der Bußgeld, Gummiknüppel und Pfefferspray zu spüren bekommt. Die Regierungen in Bund und Ländern waschen ihre Hände natürlich in Unschuld, denn die verhängnisvollen Gültigkeitsfristen gibt es in ihren „Coronaverordnungen“ selbstverständlich nicht – dort wird auf das RKI verwiesen, das als (dem Gesundheitsministerium, also der Regierung unterstellte) Bundesbehörde per Mausklick aus „Geimpften“ „Ungeimpfte“ zaubert. Und somit neue Kundschaft für die kriminelle Pharmamafia und ihre unwürdigen Lakaien in Politik und Medien.
Und das ganz simpel mittels Verkürzung der Gültigkeitsfristen von „Zertifikaten“, die überhaupt niemand brauchte, als in Deutschland noch das Grundgesetz galt. „Begründet“ wird das mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“, die allerdings gegenüber dem Pöbel, also uns allen, keiner näheren Erläuterung bedürfen. Oder die es vielleicht gar nicht gibt? Dass z.B. von Corona Genesene nur für zwei bis drei Monate Immunität hätten, widerspricht so ziemlich allem, was die weltweite Studienlage hergibt. Das scheint der Politik und ihrem willigen Werkzeug RKI aber herzlich egal zu sein. Das „Impfen“ ist endgültig zum Selbstzweck verkommen: ein Nutzen konnte in über einem Jahr nicht nachgewiesen werden (auch der – als letztes „Argument“ verbliebene – vermeintliche „Schutz vor schweren Verläufen“ ist nachweisbar frei erfunden!), die Schäden werden hingegen immer offensichtlicher, auch wenn wir bis jetzt erst die winzige Spitze eines gigantischen Eisbergs sehen. Also versucht man es weiterhin mit Taschenspielertricks, die allerdings immer dümmer und durchschaubarer werden.
Immerhin dürfte das Vorgehen des RKI nun auch all denen endgültig die Augen öffnen, die sich bisher brav in sämtliche (sinnlosen) Maßnahmen gefügt, ihre eigene wirtschaftliche Existenz, ihre Freiheit, die Zukunft und Gesundheit ihrer Kinder (und ihre eigene) durch „Impfungen“ schwer geschädigt und brav auf „Querdenker“ geschimpft haben. Denn falls sie in dem unwürdigen Hase-und-Igel-Spiel von Politik und RKI, in dem sie der Hase sind, verlieren sollten (für alle, die das Märchen nicht kennen: der Hase verliert immer!) und sich nicht rechtzeitig genug die X. Spritze setzen lassen, werden sie wieder zum verachteten Bodensatz der Gesellschaft gehören. Lauterbach hat diesbezüglich übrigens schon eingeräumt, dass die „Impf“kapazitäten gar nicht ausreichen werden, um all die nun ungültig werdenden Zertifikate zu erneuern. Die Zahl derer, die als „ungeimpft“ gelten, wird also in den kommenden Wochen explodieren. Willkommen im Club! Höchste Zeit, die Nasen wieder etwas tiefer zu tragen und über die Realität nachzudenken! Vielleicht war der „ungeimpfte“ Nachbar ja gar kein Staatsfeind, sondern einfach nur etwas besser informiert?
Dass immer mehr Menschen (endlich!) klüger werden, sieht man an den anschwellenden Protesten. Und auch die ersten Politiker beginnen sich unauffällig abzusetzen. So kommen aus München neuerdings ganz andere Töne. Söder habe „über die Feiertage nachgedacht“ und befürwortet plötzlich den Dialog. Vor kurzem hat er noch schwerbewaffnete Polizei gegen friedliche Spaziergänger, ja sogar Greise und Kinder in Marsch gesetzt und sie anschließend von Schnellgerichten aburteilen lassen. Vom Södolf zum Paulus… Selbst der Landrat von Märkisch Oderland möchte plötzlich keine Strafbescheide wegen „Coronaverstößen“ mehr verschicken, denn das sei keine Aufgabe des Landratsamtes. Warum hat er das dann bisher getan? Hat er sich vorher strafbar gemacht oder tut er es jetzt? Viele andere werden folgen.
Und deshalb ist es jetzt besonders wichtig, sich all die Täter gut zu merken. Damit am Ende nicht nur der kleine Polizist, der eine Oma misshandelt hat, verurteilt und aus dem Dienst entfernt wird, sondern auch all die Haupttäter in Politik, „Wissenschaft“, Medien, Schulen und Verwaltung. Und damit – anders als 1989 – im Zuge des überfälligen Umbruchs nicht wieder Figuren wie Merkel an die Oberfläche gespült werden. Diesmal wiegen die Verfehlungen viel zu schwer, als dass man denen „verzeihen“ sollte, die nun ihr Mäntelchen eilig in den Wind zu hängen versuchen, nachdem sie die größte Katastrophe seit 1945 herbeigeführt und immer weiter ausgedehnt haben.
Uns allen stehen noch harte Monate bevor, denn die Täter wissen natürlich sehr genau – womöglich genauer als wir Bürger – was sie angerichtet haben, und dass es ihnen an den Kragen geht, sobald sie die Macht verlieren. Sie werden kämpfen, weil es für sie keinen straflosen Rückzug mehr gibt, und sie werden jedes verfügbare Mittel einsetzen. Sie werden nicht einfach aufgeben, weil sie es nicht mehr können. Umso wichtiger wird es sein, mit friedlichem Protest entschlossen dagegen zu halten.
Bleiben Sie bei Verstand,

Dr. H. Demanowski