Auf Bewährung verurteilte Dr. med. Monika Jiang: „Kein Unrecht währt ewig!“

Von Michael Hauke

Dr. med. Monika Jiang wurde in erster Instanz zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt; ohne Bewährung. In der Berufungsverhandlung forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft. Am Ende wurde sie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 46.000 Euro Geldzahlung verurteilt. Ihr Verbrechen: Sie stellte während der Corona-Zeit Maskenbefreiungsatteste aus. Sie hielt sich strikt an die Corona-Verordnung, deren Wortlaut sie in das Attest übernahm. Demnach hatte jeder Mensch das Recht, sich aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Auf dem Papier…
Dr. Monika Jiang ist seit 30 Jahren Ärztin, sie lebt und praktiziert in Weinheim im nördlichen Baden-Württemberg. Auch ihre Patienten und ihre Mitarbeiterinnen wurden angeklagt. Noch im Jahr 2025 wurde eine ihrer Patientinnen zu 5.000 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie Frau Dr. Jiang weiterempfohlen hatte und laut Gericht damit eine „Anstiftung zu einer Straftat“ begangen habe.
Als ich die Ärztin im November vergangenen Jahres das erste Mal traf, erzählte sie mir von ihren Strafprozessen, der damit einhergehenden psychischen Belastung und ihrem tiefen Wunsch nach vollständiger Rehabilitierung. Zwei Monate später sprechen wir im Detail über die Einzelheiten, die sich in deutschen Gerichten zugetragen haben. Um das Strafverfahren einordnen zu können, blicken wir in die RKI-Protokolle, die belegen, dass das RKI die Masken medizinisch genauso beurteilte wie die abgeurteilte Ärztin.
Bereits am 28.02.2020 sagte der damalige RKI-Vizepräsident Lars Schaade (heute Präsident) in einer Pressekonferenz über den Schutz durch Masken: „Das ist mehrfach untersucht worden. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“ Christian Drosten sah das genauso. Aber im April 2020 gab es die 180-Grad-Wende: es wurde ohne jede Evidenz eine Maskenpflicht verhängt.
Dr. Monika Jiang sagt heute: „Ich habe diese Wende nicht mitgemacht.“ Es konnte doch nicht politisch etwas erzwungen werden, was medizinisch und wissenschaftlich völlig falsch sei: „Masken schaden – sie nützen nicht!“ Mit dieser Erkenntnis befand sich die Ärztin aus Weinheim in bester Gesellschaft. Die geleakten Protokolle des RKI-Krisenstabes beweisen das unzweideutig. Hier nur drei Fundstellen:
23.10.2020: „Der Bevölkerung sollte schnell kommuniziert werden, welche Probleme/Schäden durch das Tragen von FFP2-Masken entstehen.“
02.11.2020: „FFP2-Masken können den Risikogruppen nicht auf Dauer zugemutet werden.“
16.11.2020: „Es ist ungünstig und gefährlich, wenn Masken von Laien benutzt werden.“
Hinzu kommen die Studienergebnisse: Zehnfach erhöhte CO2-Rückatmung, Einatmung von Mikroplastik und krebserregenden Stoffen mit bis zu 1.000-facher Grenzwertüberschreitung, Entstehung von rund 285.000 koloniebildenden Bakterien auf einer Maske nach kurzer Tragezeit.
Medizinisch betrachtet, war die Maskenpflicht „gefährlich“, sie machte „Probleme/Schaden“, wie sich das RKI ausdrückte. Politisch war es das absolute Symbol. Was kein einziger klinischer Wert hergab, sollte die Maske zeigen: Es ist Pandemie! Deswegen war diese Zwangsmaßnahme so essentiell.
Menschen, die die Maske nicht trugen, und Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausstellten, wurden nicht geduldet. Gegen sie wurde mit aller Härte vorgegangen. Das galt allerdings nicht für Politiker: Bundespräsident Steinmeier setzte sie sofort nach seinen Fototerminen wieder ab, das EU-Gruppenbild zeigte die 27 Außenminister alle maskiert. Sofort nach den Fotos nahmen sie die Maske wieder ab. Auch im vollbesetzten Regierungsflieger wurde keine Maske getragen. Jens Spahn lud zum Spenden-Empfang ohne Maske und Abstand und und und…
Dr. Monika Jiang erkannte die politische Dimension der Maskenpflicht. Aber: „Es war nicht absehbar, dass aus Maskenbefreiungsattesten ein Straftatbestand gezimmert würde. Ich sah die Not der Menschen. Und ich sah die Qual der Kinder, ich sah die Angst in ihren Augen. Als Ärztin musste ich helfen – nach bestem Wissen und Gewissen, wie es im Genfer Gelöbnis heißt.“
Der Journalist Mario Eisele war es, der die Ärztin bei der Ärztekammer Nordbaden denunzierte. Am Ende des von Eisele initiierten Verfahrens stand eine Anklage, die vier Jahre Haft forderte. Der Hinweisgeber war also außerordentlich erfolgreich. Er schrieb in einer E-Mail, die dem Hauke-Verlag vorliegt: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Recherchearbeit im Umfeld der Corona-Rebellen ergab, dass Frau Dr. med. Monika Jiang in Weinheim vor allem im Umfeld dieser Menschen Atteste bezgl. einer Mundschutzbefreiung für 5 € ohne jede Untersuchung veräußert.“ Aufgrund von Eiseles E-Mail erstattete Ärztekammeranwalt Jürgen Gremmelmaier am 21. Juli 2020 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die Ärztin.
Dass die in der Corona-Verordnung ausdrücklich erwähnten medizinischen Befreiungen strafbar sein könnten, konnte die zuständige Staatsanwältin nicht erkennen und wollte die Ermittlungen einstellen. Kammeranwalt Jürgen Gremmelmaier – im Hauptberuf Leitender Staatsanwalt – gab sich damit nicht zufrieden. „Er schickte der Staatsanwältin am 2. September 2020 eine Anleitung, wie sie das Verfahren gegen mich führen sollte“, erzählt Frau Dr. Jiang.
Jürgen Gremmelmeier hatte Erfolg, es wurde ermittelt – und wie. Am 27. Januar 2021 gab es eine Praxisdurchsuchung bei der völlig überraschten Ärztin. Eine Staatsanwältin und fünf Polizeibeamte verschafften sich um 7:50 Uhr Zutritt zur Praxis. Knapp vier Stunden später war die Durchsuchung beendet, ihr Handy und 150 bis 200 Patientenakten wurden beschlagnahmt. Die Ärztin war psychisch verstört.
Knapp zwei Jahre später, am 24. November 2022, startete das Gerichtsverfahren gegen Frau Dr. Jiang. „Ich kam mir vor wie bei einem Terroristenprozess. Überall Polizei, strenge Einlasskontrollen, alle mussten ihren Ausweis abgeben.“ Die Einschüchterung begann schon rund zehn Monate vorher, im Januar 2022. Ihr Haus wurde morgens um 6:30 Uhr von der Polizei umstellt. Die Beamten drangen in die Privaträume ein und stürmten auch das Kinderzimmer, in der die Tochter schlief. Sie leuchteten ihr mit der Taschenlampe direkt ins Gesicht. Dann wurde ihre Mutter abgeholt und nach Nürnberg verbracht. Dort sollte sie als Zeugin bei einem Verfahren gegen eine ihrer Patientinnen aussagen, die eine Maskenbefreiung von ihr hatte.
Sogar Atteste für Asthma-Patienten wurden der Ärztin angelastet. Auch jedes Attest für ein Kind war strafbewährt. Insgesamt konstruierte die Staatsanwaltschaft die Ausstellung von 4.374 Maskenbefreiungen, ohne ein einziges Original vorzulegen. Diese Zahl errechnete sie ausschließlich aus Kontobewegungen. In der ersten Instanz forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft. Mit zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis blieb das Urteil nur knapp darunter.
„Die Richterin hatte nur wenig Zeit eingeplant. Sie wusste vermutlich vorher, wie sie urteilen würde“, sagt Frau Dr. Jiang rückblickend. Sie hatte die Vorwürfe vor Gericht nicht bestritten, sondern die Atteste begründet mit der fehlenden Evidenz zum Schutz durch Masken und durch den gesundheitlichen Schaden, den die Masken verursachten. Allerdings betonte sie, dass sie niemals ein Maskenattest ausstellte, wenn der Patient äußerte, dass er keine Probleme unter der Maske spürte.
Frau Dr. Jiang ging es schlecht. Die Vorstellung, für knapp drei Jahre ins Gefängnis zu müssen, setzte ihr zu. Sie ging in Berufung und wollte einen Freispruch. Im Verfahren vor dem Landgericht nahm sie ihr Aussageverweigerungsrecht wahr, weil sie gelernt hatte, dass sie es mit ihrer medizinischen Argumentation im ersten Verfahren nur noch schlimmer gemacht hatte. Als unbelehrbare Überzeugungstäterin sollte sie nun lange in Haft.
In der Berufung, die über elf Verhandlungstage ging, sah sich die Ärztin gleich fünf ständig wechselnden Staatsanwälten gegenüber. Sie forderten vier Jahre Gefängnis. Das Gericht bestand aus dem Vorsitzenden Dr. Hirsch und zwei Schöffinnen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass eine der beiden als Kreditmanagerin bei dem Pharma-Großhändler „Phönix Group Europe“ arbeitete, der sein Geld u.a. mit dem Verkauf von Masken verdient. Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag, der vom Gericht abgelehnt wurde. Ein Interessenkonflikt wurde bestritten. Die Schöffin, die dasselbe Stimmrecht wie der Vorsitzende hat, wirkte bis zum Schluss an der Verurteilung von Dr. Monika Jiang mit. Nicht nur der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt, auch der von der Verteidigung benannte Sachverständige Dr. Kai Kisielinski, der Autor von Studien über die Wirkung/Schäden von Masken ist, wurde nicht zugelassen. Die von der Verteidigung benannten Zeugen wurden zwar geladen, aber nicht gehört. Entlastendes war nicht erwünscht.
Ganz anders war es bei dem Zeugen Jürgen Gremmelmaier (Kammeranwalt der Ärztekammer Nordbaden): „Er tauschte sich vor den Sitzungen kollegial mit dem Gericht aus, obwohl er als Zeuge draußen hätte warten müssen“, schildert Dr. Monika Jiang die Merkwürdigkeiten bei Gericht. Am Ende wurde die Ärztin vom Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kamen 46.000 Euro Geldzahlung. 18.000 Euro davon muss sie an den „Bezirksverein für soziale Rechtspflege“ bezahlen. Was das Gericht nicht sagte: im Vorstand sitzt ausgerechnet Staatsanwalt Jürgen Gremmelmaier, der als Kammeranwalt nicht lockerließ, bis es endlich eine Hausdurchsuchung bei Frau Dr. Jiang gab. Auch sonst geht es Gremmelmaier bestens. Nach der Verurteilung der Medizinerin ist er zum Generalstaatsanwalt befördert worden.
Manche Menschen haben einfach Glück.
Dr. Monika Jiang: „Das alles kann sich kein normaler Mensch vorstellen. Das muss an die Öffentlichkeit, damit jeder sieht, wie verrottet dieses Rechtssystem ist.“ Ob sie an eine Rehabilitierung glaubt? „Ganz sicher. Kein Unrecht währt ewig!“

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