Schweres Unglück am Mühlenberg in Fürstenwalde-Nord

Der Unfallort. Auf dieser Parkbank auf dem Spielplatz in der Fürstenwalder Nordstraße wurde eine Frau von einem Ast erschlagen. Er krachte aus dem Baum, direkt neben der Bank. Im April war der Baum noch kahl.
Fürstenwalde. Ein Schauermärchen, eine wirklich tragische Geschichte ereignete sich am 4. April dieses Jahres. Eine 78-Jährige verunfallte auf dem zuvor durch die zuständigen Gutachter geprüften und dann freigegebenen Spielplatz am Mühlenberg in der Nordstraße. Ein riesiger Ast einer robusten Eiche fiel wie aus heiterem Himmel herunter und verletzte die Frau bedauerlicherweise tödlich.
Es hätte jeden treffen können; jeden plötzlich und unerwartet aus dem Leben reißen können – z.B., wenn Oma, Mama oder Papa einen schönen gemeinsamen Nachmittag mit dem Enkel bzw. Kind genießen möchten – wenn ein Mensch sich an der spielerischen Lebensfreude tobender Kinder erheitert und davon anstecken lassen möchte – oder vielleicht auch, wenn sich jemand einfach nur im Schatten der Bäume etwas ausruhen und sich eine kleine Auszeit vom Alltag gönnen möchte. Hoffen wir, dass der Vorfall ein schreckliches und zugleich schockierend trauriges Einzelschicksal bleibt und die Maßnahmen zur Baumsicherung greifen.
Die Kriminalpolizei bestätigte uns, dass eine 78 Jahre alte Frau auf dem Spielplatz auf einer Bank Platz genommen hatte und dann von einem herabfallenden großen Ast getroffen wurde. Alarmierte Rettungskräfte brachten sie noch in ein Krankenhaus, wo sie jedoch wenige Tage später ihren schweren Verletzungen erlag. Die Kriminalpolizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, das die genauen Umstände klären soll. Der Ast traf die Frau wohl am Kopf. Noch ist das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen, so dass weitere Details seitens der Kriminalpolizei zurückgehalten werden.
Wir können hier nur mutmaßen und die Frage nach der Verantwortlichkeit stellen.
Inzwischen sind die Äste der Eiche mit Gurten gesichert. Das Leben auf dem Mühlenberg-Spielplatz kann also weitertoben?
Wer ist Schuld? War die Baumkunde und die damit zusammenhängende Einschätzung der Bäume vor Ort fehlerhaft? Gibt es womöglich auch eine persönliche Haftbarkeit? Haftet sogar die Stadt Fürstenwalde als Grundstückseigentümer oder doch der Gutachter? Oder am Ende gar keiner? Wir haben diese Fragen der Stadtverwaltung gestellt.
Ergebnis der internen Ermittlungen zeigt keinerlei Verschulden

Die Äste der Unglücks-Eiche sind inzwischen mit Gurten gesichert.
Die Stadtverwaltung gab gegenüber dem Hauke-Verlag folgende Stellungnahme ab:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Grundsätzlich werden alle Bäume der Stadt Fürstenwalde im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum turnusmäßig überprüft unabhängig davon, wo sie sich befinden. Es gibt Spielplätze mit sehr altem Baumbestand, der Mühlenberg ist einer davon, was diese Spielplätze besonders attraktiv macht, da besonders im Sommer das Klima durch die Verschattung der großen Bäume sehr angenehm ist. Ältere Bäume werden öfter kontrolliert als junge, größere mehr als kleinere, geschädigte mehr als vital einwandfreie Bäume. Seit geraumer Zeit sind sämtliche relevante Stellen hierfür besetzt. Im Kommunalservice sind sowohl sechs Mitarbeitende im Bereich Baumpflege beschäftigt als auch zwei weitere Mitarbeiter im Bereich Baumkontrolle. Darüber hinaus nutzen wir bei Leistungsspitzen und Engpässen sowohl für Kontrolle als auch für die Pflege externe Dienstleister.
Die Stadt Fürstenwalde arbeitet nach den FLL-Richtlinien. Unsere beiden eigenen Baumkontrolleure sind nach FLL zertifiziert und haben an diversen weiteren Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen (IML-RESI PowerDrill Professional und Master, PiCUS Sonic Tomograph Professional, Visual Tree Assessment Grundlagen und Vertiefung, Kronensicherung etc.). Diese Fortbildungen zeigen auch, dass wir mit speziellem Gerät die Vitalität der Bäume kontrollieren, messen und dokumentieren.
Der Erste Beigeordnete Norbert Hein wurde durch den Bürgermeister mit einer umfassenden internen Ermittlung beauftragt, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation der Verkehrssicherungsmaßnahmen des speziellen Baumes 10156 und die durchgeführten Maßnahmen. Außerdem wurde der abgebrochene Ast zwecks Beweissicherung außerhalb von Witterungseinflüssen gesichert.
Das Ergebnis der internen Ermittlungen liegt vor und zeigt keinerlei Verschulden, weder organisatorisch noch durch die zuständigen Mitarbeiter. Grundlage des Berichts ist eine chronologische Zusammenstellung aller den Baum betreffenden Untersuchungen und Maßnahmen auf Basis der im System dokumentierten Daten. Besonders hervorzuheben ist, dass der Baum im vergangenen Jahr eingehend überprüft wurde: Am 22. April 2024 erfolgte eine Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen sowie Baumwertermittlung. Dabei wurden keine Anzeichen für eine erhöhte Bruchgefahr festgestellt. Auch die Regelkontrolle am 19. März 2025 ergab keine Auffälligkeiten.
Wie bereits vermutet, war die Ursache des Unglücks nicht vorhersehbar und konnte daher – so bedauerlich dies ist – nicht verhindert werden. Der Abbruch des Astes war ein tragisches Unglück. Unser Mitgefühl gilt insbesondere den Hinterbliebenen. Dies hat Bürgermeister Matthias Rudolph den uns bekanntgewordenen Hinterbliebenen bereits persönlich zum Ausdruck gebracht.
Die Bäume auf dem Spielplatz wurden inzwischen nochmals mit Hebebühne überprüft; nach Abschluss der Kontrolle konnte die Sperrung aufgehoben werden.“
Generell scheint der Grünastabwurf, auch besonders bei gesunden Bäumen, ein zunehmendes Problem zu sein. Laut KSA – Kommunaler Schadensausgleich der Länder Brandenburg – lässt sich solch ein Astabbruch auf den nachlassenden Zelldruck in den Ästen zurückführen. Dies ist im Grunde eine Selbstschutzmaßnahme des betroffenen Baumes, um die Vitalität im Stamm zu erhalten. Im Rahmen von Baumkon-trollen lässt sich somit oft nicht feststellen, ob eine Gefährdung von einem voll intakten Baum ausgeht. „Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken“, so die KSA.
Was bleibt, ist ein Ort, der uns mit einem unangenehmen, bedrückenden Gefühl zurücklässt. Ein Ort, der sich geisterhaft anfühlt, ein Ort des Unwohlfühlens. Die unbeschwerte Leichtigkeit des kindlichen Spiels, die freudigen Treffen der Jugendlichen – all die gemeinsamen Momente der Spielplatzbesucher – treten nun in den Schatten der Unglücks-Eiche.
Bianca Laube