Die letzte Gemeindevertretersitzung vom Amt Tauche fand am 24.09.2026 statt. Ich hatte wieder einmal nach sehr umfangreicher Ausarbeitung (incl. Unterschriftensammlung) das Thema: „Freie Uferwege!“ eingebracht, Punkt 14. In der Bürgerfragestunde (Pkt. 5) wurde mir vom Versammlungsleiter vorne weg mitgeteilt, dass ich bei dem von mir eingebrachten Thema im Punkt 14 kein weiteres Rederecht bekommen werde. Der Versammlungsleiter hat mich leider nicht ausreden lassen; andere Bürger dagegen wurden kaum unterbrochen.
1989 rief man „Wir sind das Volk“ und es ging um „gläserne Rathäuser“, um demokratische Mitbestimmung, keine Ausgrenzung etc. Dies gilt heute offensichtlich nicht mehr; als ob es das eigentlich nie gegeben hat.
Im Kern ging es mir lediglich darum, dass die Gemeinde den durchgängigen Spreeuferweg lediglich formell ins sog. Straßenverzeichnis – was Wanderwege gleichrangig einschließt – zu verschriftlichtlichen, um ihn für unsere Nachkommen in der Zukunft zu sichern. Ich wies mehrmals darau hin, dass das für das finanziell klamme Amt Tauche als Behörde kostenlos ist!
Spätestens seit dem der Landrat von LOS im vergangenen Jahr in Sachen Uferweg vor dem Gericht in Frankfurt (Oder) gewonnen hatte, gilt auch der durchgängige Uferweg der Spree im Amtsgereich Tauche prinzipiell als gewidmet (Widmungsfixtion; vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 10.07.2025 AZ.: VG 6K 1279/19).
Ich hatte leider von Anfang an den Eindruck, dass die Gemeinde meinen Antrag wohl ablehnen möchte und so kam es dann auch, ohne klassische Diskussion.
Damit konnte ich bis jetzt auch grundsätzlich nicht einmal ein STOPP (s. Blaue Kreuze) weiterer neuer Zäune bis in die Spree erreichen; müssen notgedrungen weiterhin mit dieser Gefahr leben!
Wohlwollen im Sinne des Wohls der Allgemeinheit war im Prinzip für mich bei der Aufregung nicht wahrnehmbar. Ich hätte mir gewüscht, dass aus dem zahlreich anwesenden Publikum entsprechende Reaktionen, Nachfragen etc. gekommen wären. Mir ist wieder einmal bewusst geworden, dass die Gemeinden prinzipiell mit Absicht klein gehalten werden. So war es nicht verwunderlich, dass die Gemeinde sehr große Angst vor Folgekosten (fiktive), die durch die ggf. vorgesehene Ertüchtigung eines festgeschrieben Uferweges auf sie zukommen könnte.
Z.B. ist für die Uferbewirtschaftung (Gewässer erster Ordnung), Baumpflege etc. das Landesamt für Umwelt zuständig. Vergangenes Jahr habe ich aber selbst erlebt, wie diesbezüglich beauftragte Dritte nicht ans Ufer rankamen, weil die Versperrergrundstücke nicht bewohnt sind und mich um Rat fragten.
Ich sage immerk, der Uferweg als einfacher Trampelpfad war 1.000 Jahre frei und da war auch noch nie ein Winterdienst erforderlich. Offensichtlich hat man uns hier eine fremdbestimmte Gesetzeslage übergestülpt, die nicht harmonisch im Zusammenhang wirkt, nicht klar und eineindeutig für die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen.
Trotzdem habe ich bis jetzt erreicht, dass die Gemeinde sinngemäß keine neue Bebauung in Ufernähe (Überschwemmung etc.) mehr zulassen will. Davon weiß die nachfolgende Generation an Gemeindevertretern dann aber unter Umständen nichts mehr.
Vor 25 Jahren hat man uns die Freiheit an der Spree genommen. Beim Kampf für freie Uferwege stieß ich u.a. darauf, dass Wissenschaftler sagen: „Die Menschen sind Ufergucker“. Vielleicht können Sie das bei Gelegenheit auch mal an sich selbst beobachten?
Ray Höpfner
Uferwege durchgängig für alle – keine neue Bebauung in Ufernähe!
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