Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen Mittel zur Stärkung der nachhaltigen Integration von Migrantinnen und Migranten zur Verfügung. Für das aktuelle Jahr stehen insgesamt noch rund 250.000 Euro für die Förderung der Integration im Landkreis Oder-Spree bereit.
Die Förderbestimmungen können der Richtlinie des MSGIV über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Integrationsangebote (Integrationsbudget) vom 10. Januar 2021 entnommen werden.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen
• zur Schaffung von Begegnungen im Alltag, bspw. im Bereich Sport und Kultur;
• zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung kommunal und lokal wirksamer ehrenamtlicher und hauptamtlicher Integrationsarbeit;
• zur beruflichen Orientierung und beruflichen Integration bzw. Arbeitsmarktintegration;
• zur Förderung der Integration in Kitas und Schulen;
• zur Förderung der interkulturellen Kompetenz Beschäftigter und der interkulturellen Öffnung von Behörden und Einrichtungen;
• zur Förderung eines von gegenseitiger Akzeptanz und Weltoffenheit geprägten Klimas und einer wertschätzenden und gewaltfreien Kommunikations-und Streitkultur.
Förderfähig sind Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 auf kommunaler oder regionaler Ebene im Landkreis Oder-Spree stattfinden. Fördergelder können die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sowie gemeinnützige, rechtsfähige Vereine und Verbände, welche Integration im kommunalen Nahraum wesentlich mitgestalten, beantragen. Hierfür sind eine Finanzierungsplanung sowie eine detaillierte Beschreibung der durchzuführenden Maßnahme einzureichen.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachkosten, sofern
• Beschaffungen sich auf maximal 5.000 Euro belaufen und
• Personalausgaben maximal in Höhe der Entgeltgruppe E 9b TV-L abgerechnet werden.
Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben, Kosten des Grunderwerbs, freiwillige Versicherungen, Leasingkosten, Verwaltungskostenpauschalen, Verpflegung (Speisen und Getränke), Präsente und Blumen sowie Ausgaben für Renovierungs- und/oder Sanierungs-arbeiten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Die Mittel sollten beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration des Landkreises Oder-Spree bis zum 30. September 2021 beantragt werden. Die Antragsunterlagen können unter integration@l-os.de abgefordert werden. Das Formular steht auch auf der Webseite der Kreisverwaltung zur Verfügung.
Über die Vergabe der Mittel entscheiden das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration, die kreisliche Integrationsbeauftragte sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung auf der Basis der im Antrag formulierten Angaben und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung wird dem Antragsteller zeitnah mitgeteilt.
Bei Fragen können sich Interessenten an Frau Meijers (Telefon: 03366 35-2346, E-Mail: Mariia.Meijers@landkreis-oder-spree.de) wenden.