Von Michael Hauke
Die Einseitigkeit von ARD und ZDF und deren politisch motivierte Fälschungen sorgen für Verdruss. Dass diese Unausgewogenheit von jenen bezahlt werden muss, die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgegrenzt und – nicht nur in den Corona-Jahren – täglich verhetzt werden, steigert den Unmut weiter. Es verweigern immer mehr Menschen die Zahlung. Zwischen 2020 und 2024 (aktuellere Daten liegen nicht vor) hat sich die Zahl der im Mahnwesen befindlichen Beitragskonten auf knapp vier Millionen verdoppelt. Aber 90 Prozent der Haushalte zahlen noch immer pünktlich. Der Tenor lautet: Man kann eben nichts machen. Wirklich nicht?
Das Finanzierungssystem von ARD und ZDF kam noch nie so ins Wanken wie zurzeit. Denn inzwischen gibt es zwei höchstrichterliche Urteile, die die Selbstbedienung des ÖRR deutlich erschweren. Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof haben Wege aus dem Zwangsbeitragssystem und aus der automatisierten Vollstreckung aufgezeigt. Hinzu kommt, dass die AfD im Falle eines Wahlsieges bei den Landtagswahlen im September versprochen hat, sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen.
Der Reihe nach: Am 15.10.2025 (Az. 6 C 5.24) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Beitragszahler nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hat. Das Bundesverwaltungsgericht koppelt die Zahlungsverpflichtung nämlich erstmalig an die Einhaltung des Auftrages. Der Rundfunkbeitrag wird dann verfassungswidrig, so das Bundesverwaltungsgericht, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk über längere Zeit „gröblich“ gegen Vielfalt und Ausgewogenheit verstößt.
Das Problem liegt in der Beweisführung. Für einzelne Haushalte ist es unmöglich, den Nachweis über fehlende Ausgewogenheit und politische Einseitigkeit zu erbringen, auch wenn der bloße Augenschein dem Bürger recht zu geben scheint. Das Gericht hat klare Beweise gefordert: Mindestens zwei Jahre Programmbeobachtung, wissenschaftlich fundierte Analysen, empirische Nachweise für Einseitigkeit, Framing und Auslassung. Und genau daran arbeiten inzwischen Medienforscher, Datenanalysten und Rechtsanwälte unter dem Dach der Freiheitskanzlei, die die Seite Beitragsstopper.de betreibt. Auf dieser Webseite finden sich Informationen zum Gutachten und Hilfe für GEZ-Verweigerer.
Diese erhielten nun weitere Unterstützung vom Bundesgerichtshof. Der stoppte nämlich mit Urteil vom 26.02.2026 (VII ZB 29/24) die automatisierte Vollstreckung, indem er feststellte, dass das Vollstreckungsersuchen unwirksam ist, wenn die elektronische Signatur nicht erkennen lässt, wer tatsächlich die Verantwortung trägt. Es reicht nicht aus, dass der Name des Intendanten eingefügt wird, wie bislang geschehen. Es muss ein persönlich verantwortlicher Sachbearbeiter bzw. Teamleiter unter dem Vollstreckungsersuchen stehen. Bitte nicht verwechseln mit einer Unterschrift. Die ist – wie bei allen öffentlichen Bescheiden – trotz anderslautender Gerüchte für die Wirksamkeit vor Gericht nicht erforderlich. Es muss aber deutlich sein: Welche konkrete Person hat den Inhalt geprüft und verantwortet. Das macht die Vollstreckung ab sofort erheblich komplizierter. In dem konkreten Fall, der vor dem BGH landete, ging es um folgendes: Der Bayerische Rundfunk wollte vollstrecken, das Dokument wurde elektronisch versandt, darunter stand der Name der Intendantin, verschickt hat es aber jemand anderes.
Nun könnte man denken: dann ändern die das einfach. Aber so einfach ist das nicht. Die Automatisierung der Vollstreckung ist futsch. Bei einigen wenigen Fällen wäre das nicht dramatisch, aber es geht um Millionen Verfahren. Schon jetzt sorgt die Überlastung von „Beitragsservice“ und Behörden dafür, dass von den aktuell 1,23 Millionen Vollstreckungen nur wenige wirklich mit einer Pfändung enden. Das Prinzip der Abschreckung gegen potentielle Verweigerer verliert zunehmend seinen Schrecken, was zu weiteren Verweigerern führen wird, was wiederum das systemische Problem für ARD und ZDF vergrößert.
Und weiteres Ungemach droht. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Meck-Pomm könnte die AfD nach den Wahlen im September den Ministerpräsidenten stellen. Die jeweiligen Spitzenkandidaten haben versprochen, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwar zwei Jahre, aber es wird zu weiteren Zahlungsausfällen kommen, weil viele sofort ihren Beitrag stoppen werden. Zwangsläufig wird das auf andere Bundesländer überschwappen. Allein die dann entstehende Masse von Mahnverfahren ist für den „Beitragsservice“ nicht mehr händelbar; von Vollstreckungen ganz zu schweigen. Und auf der anderen Seite stehen die Bürger nicht mehr allein, sie haben die Unterstützung großer Initiativen wie Beitragsstopper.de, die mit hochkarätigen Juristen arbeiten, die die Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgerichts und dem BGH erstritten haben. Diese Urteile werden mittelfristig das Ende des Zwangssystems herbeiführen. Die Hetze und die Ausfälle eines Jan Böhmermann, die ich am eigenen Leibe erfahren durfte, oder die Fakenews einer Dunja Hayali wird es weiter geben, aber immer weniger werden dafür bezahlen.
Ich habe übrigens schon damit angefangen. Je mehr es tun, desto unmöglicher wird es, dieses Zwangssystem aufrechtzuerhalten.


