Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. und andere Pflegeverbände kritisieren den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf. Sie warnen vor Leistungseinschnitten für Pflegebedürftige, einer Gefährdung der ambulanten Strukturen sowie unzureichenden Antworten auf den Fachkräftemangel.
Die Kernpunkte der Kritik:
• Leistungskürzungen: Einschnitte bei den Leistungen für Pflegebedürftige und erschwerter Zugang zu niedrigeren Pflegegraden.
• Belastung Angehöriger: Kürzungen oder fehlende Zuschüsse bei der sozialen Absicherung und den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige.
• Ambulante Versorgung: Schwächung ambulanter Pflegedienste durch neue bürokratische Vorgaben und veränderte Beratungs- sowie Finanzierungsstrukturen.
• Personalmangel: Fehlende Entlastungen für beruflich Pflegende und ungelöste Fragen bei der Refinanzierung von Gehältern.
NEIN zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)!
Vier zentrale Kritikpunkte aus Sicht von Pflegediensten und Pflegebedürftigen gegen den geplanten Kahlschlag der Bundesregierung an den Leistungen der Pflegeversicherung!
1. Zerschlagung der professionellen Beratungsstrukturen in der Häuslichen Pflege
Pflegedienste bieten Pflegebedürftigen eine zuverlässige, fachlich hochwertige und neutrale Pflegeberatung. Diese Versorgungsstrukturen sollen durch das PNOG komplett zerschlagen und durch eine interessengeleitete Pflegebegleitung durch Pflegekassen oder den Sozialhilfeträger ersetzt werden!
2. Streichung des Entlastungsbetrags
Pflegebedürftige benötigen bereits bei beginnender Pflegebedürftigkeit die Unterstützung der Pflegedienste, um den eigenen Haushalt wie gewohnt selbstbestimmt weiterführen zu können. Dazu dient der Entlastungsbetrag in Höhe von 131€! Mit dem PNOG soll der Entlastungsbetrag abgeschafft und durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das nicht mehr für die notwendige Unterstützung durch Pflegedienste im Haushalt verwendet werden kann!
3. Abschaffung der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege durch Pflegedienste ermöglicht, dass die Familienpflege auch bei Ausfall der Pflegepersonen funktioniert und verschafft pflegenden Angehörigen, dem „größten Pflegedienst“ unseres Landes, einfach mal eine verdiente Verschnaufpause im Pflegealltag! Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung die Abschaffung der Verhinderungspflege!
4. Weitere Entwertung der ambulanten Sachleistungsbeträge gem. § 36 SGB XI
Die Inflation der letzten Jahre hat nicht nur die Rentenbezüge, sondern weitaus stärker die ambulanten Sachleistungsbeträge aufgefressen. Ab 2028 ist aktuell im SGB XI noch eine Anhebung der Sachleistungsbeträge um kumuliert ca. 8,3 % vorgesehen. Angesichts der hohen Preissteigerungen der letzten Jahre ein Tropfen auf dem heißen Stein. Mit dem PNOG soll nun auch diese dringend benötigte Anhebung gestrichen werden!
Gute Pflege braucht auskömmliche Finanzierung, weniger Bürokratie un verlässliche Rahmenbedingungen, keinen Kahlschlag der Pflegeleistung!
B.A.H. e.V.
Das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Wie wirken die Ansätze zur Neuausrichtung?
Die Pflegeversicherung ist pleite. Ursachen sind die Leistungs-Wohltaten vieler zurückliegender Jahre und die überdurchschnittlichen Lohnzuwächse seit 2022 durch das Tariftreuegesetz. Dazu kommt ein erheblicher Ausgabenzuwachs durch mehr Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden. Ergebnisse des geänderten Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der großzügigen Pflegebegutachtung, vor allem seit den Corona-Jahren.
Jetzt sollen Leistungen gekürzt, oder alternativ erbracht und die Einnahmen durch Steigerung der Sozialversicherungsaufwendungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöht werden. Die B.A.H. befürchtet: Das alles wird nicht reichen!
Eingriffe sollen erfolgen beim Entlastungsbetrag § 45 b SGB XI, jetzt neu als „Sozialraumbudget“ bezeichnet. Der Entlastungsbetrag könnte tatsächlich bei Pflegegrad 1 entfallen, wo er weit überwiegend für hauswirtschaftliche Wohnungsreinigung eingesetzt wird. Die Verhinderungspflege, § 39 SGB XI, soll bereits bisher nur zum Ersatz konkreter Ausfälle einer konkreten Pflegeperson erfolgen. Dass das bisher von den Pflegekassen oft nicht geprüft wurde, führte zu Mehrausgaben. Hier gilt es die bisherigen Vorgaben tatsächlich umzusetzen und keine völlig neuen Wege wie das im Gesetzesentwurf vorgesehene „Überbrückungsbudget“ zu erfinden.
Die Sachleistungsbeträge sind durch die erheblichen Vergütungssteigerungen seit 2022, bedingt durch das gesetzlich verordnete Tariftreuegesetz, erheblich entwertet. Hier ist eine sehr deutliche Anhebung zum 01.01.2027 zwingend erforderlich. Anschließend müssen zukünftig jährliche Steigerungen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung erfolgen.
Pflegeberatung funktioniert am besten durch die kompetenten ambulanten Pflegedienste. Diese sollten auch zukünftig die fachlich gebotenen Beratungsbesuche bei Geldleistungsbeziehern, § 37 SGB XI, sowie die inhaltlich wichtige individuelle Pflegeberatung im Haushalt des Versicherten, § 45 SGB XI, durchführen. „Hier Kompetenzen zu verschieben, verschlechtert die Beratungsleistungen“, so Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H. e.V.
„Auch wenn die Regierungskoalition derzeit unter erheblichem Druck zu einer schnellen Entscheidung steht. Weder die Seite der Vorhaben zu Neuregelungen der Leistungsdurchführung, noch die Ergebnisse der Kürzungen und die erhofften Einnahmesteigerungen erscheinen seriös und nachvollziehbar durchdacht“, resümiert Harry Tröger, Vorstandsvorsitzender der B.A.H. e.V.
Die B.A.H. im Kurzprofil: Wir sind ein bundesweit organisierter Berufsverband für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung. Wir vertreten die Interessen der Mitgliedspflegeeinrichtungen auf Bundes- und Landesebene gegenüber Kranken- und Pflegeversicherungen und Behörden. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung von Verhandlungen mit Kostenträgern hinsichtlich der Festsetzung von Leistungsentgelten, der Leistungsdurchführung.
Bundesarbeitsgemeinschaft
Hauskrankenpflege e.V.


