Der PCR-Test darf nicht für Diagnosezwecke verwendet werden

Von Michael Hauke

Wer in Berlin wohnt, darf nicht mehr verreisen. Weite Teile des Auslandes sind schon eine Weile für praktisch alle tabu, die anschließend nicht in Quarantäne wollen – und für Bewohner aus sogenannten „Risikogebieten“ ist jetzt auch das Inland gesperrt. Ganz Berlin ist seit letzter Woche „Risikogebiet“. Es gibt nur eine Handvoll Bundesländer, die sich bei Redaktionsschluss dem Beherbergungsverbot noch nicht angeschlossen hatten. Pünktlich zu Herbstferienbeginn nimmt man den Berliner Familien jede Urlaubsmöglichkeit! Auch in Brandenburg dürfen Berliner nicht mehr übernachten.

Diese und alle anderen „Maßnahmen“ fußen auf den Zahlen des PCR-Tests. In den vergangenen acht Wochen sind fast genau neun Millionen (!) solcher Testungen durchgeführt worden. Rund einhunderttausend Tests waren positiv, das entspricht einer Quote von 1,1% (für jeden nachlesbar im Täglichen Lagebericht des RKI vom 08.10.2020). Fast alle Tests sind an Personen durchgeführt worden, die keine Symptome hatten. Auch die positiv Getesteten hatten zu über 94% keinerlei Symptome.

Wer das Ziel hat, hohe Fallzahlen zu veröffentlichen, egal ob es wirklich Kranke gibt, hat mit dem PCR-Test das geeignete Instrument dazu, wenn er gleichzeitig massenhaft testen lässt. Alle Verantwortlichen in der Politik kennen die Überempfindlichkeit des Tests, die zu riesigen Zahlen falsch-positiver Ergebnisse führt. Die Hersteller warnen ausdrücklich davor, den PCR-Test zu verwenden, um eine Diagnose zu stellen. Lesen Sie selbst, was in den Beipackzetteln der Test-Kits steht:

Bei RealStar von Altona Diagnostics heißt es: „Nur für Forschungszwecke! Nicht für diagnostische Verfahren geeignet.“

Bei Creative Diagnostics steht im Beipackzettel des Multiplex RT-qPCR Kit: „Dieses Produkt ist nur für den Forschungs- und nicht für einen diagnostischen Gebrauch bestimmt.“

Roche schrieb in der Ankündigung des Testsets LightMix Modular Assays: „Diese Tests sind nicht zur Verwendung als Hilfsmittel zur Diagnose einer Coronavirusinfektion bestimmt. Nur für Forschungszwecke. Nicht für den Gebrauch in diagnostischen Verfahren.“

Der Erfinder des PCR-Tests, Kary Mullis (1944 bis 2019), der für die Entwicklung der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) 1993 den Nobelpreis für Chemie erhalten hat, wies immer wieder energisch darauf hin: „It doesn’t tell you that you are sick!“  („Der PCR-Test sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind!“) Und er ging noch einen Schritt weiter: „And with PCR, if you do it well, you can find almost anything in anybody!“ („Und mit PCR kann man, wenn man es richtig anstellt, fast alles bei jedem finden!“) Und genau das wird jede Woche millionenfach getan. Hier handelt keiner fahrlässig, sondern wohlüberlegt und daher vorsätzlich!

Auch der Chef-Virologe der Bundesregierung kennt das Dilemma der PCR-Tests sehr genau. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche vom 16.05.2014, das online immer noch abrufbar ist, äußerte sich Prof. Drosten zu einer Mers-Epidemie auf der arabischen Halbinsel. Diese Epidemie wurde mittels PCR-Tests festgestellt. In dem WiWo-Gespräch sagte er über diese Art von Tests: „Die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. (…) Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten.“

In demselben Interview fordert Drosten die Rückkehr zur normalen Definition von Krankheit, nämlich dass es Symptome braucht, um krank zu sein: „Es wäre sehr hilfreich, wenn die Behörden in Saudi-Arabien wieder dazu übergehen würde, die bisherige Definitionen der Krankheit einzuhalten. Denn was zunächst interessiert, sind die echten Fälle. Ob symptomlose oder mild infizierte Krankenhausmitarbeiter wirklich Virusträger sind, halte ich für fraglich. Noch fraglicher ist, ob sie das Virus an andere weitergeben können.“

Der Erfinder wusste es, die Hersteller wissen es, Drosten weiß es, Spahn und Merkel wissen es: Der PCR-Test darf nicht für das Stellen einer Diagnose verwendet werden! Wer es dennoch tut, der baut die Pandemie-Zahlen (und damit die Pandemie) auf einer Lüge auf!

Wenn es um eine belanglose Statistik ginge, könnte man über diese Methode den Kopf schütteln. Aber es geht um die Freiheit von uns allen! Dass allen Einwohnern Berlins (und das wird nur der Anfang sein) die Reisefreiheit komplett genommen wurde, zeigt, was auf dem Spiel steht und was mit dem eigentlich für die biochemische Forschung entwickelten PCR-Test angerichtet werden kann, wenn man es richtig anstellt. Genau davor hatte der Erfinder der PCR gewarnt. Es sei an dieser Stelle auch noch einmal würdigend erwähnt, dass unser Leser Dr. Hans Demanowski das Thema bereits in einem Leserbrief in unserer Ausgabe 15/20 vom 22.07.20 aufbereitet hatte.

Die Ergebnisse aus den PCR-Tests sind die Grundlage aller „Maßnahmen“, insbesondere der Maskenpflicht, der Abstandsregeln und der Reiseverbote, die ganze Branchen und den Einzelhandel (insbesondere in den verwaisten Einkaufszentren) in den Ruin führen. Und die Ergebnisse des PCR-Tests wurden von Anfang an als Argument der Politik benutzt, um die Grundrechte einzuschränken.

In §32 des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber das exakt geregelt. Lesen Sie sich bitte im folgenden die dort aufgeführten Grundrechte genau durch, und fragen Sie sich bei jedem einzelnen eingeschränkten oder aufgehobenen Grundrecht, was das mit Gesundheitsschutz zu tun haben könnte, insbesondere bei der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Postgeheimnis: „Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 GG), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 GG) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 GG) können insoweit eingeschränkt werden.“