Von Michael Hauke

Welche Informationen gibt Gesundheitsminister Jens Spahn durch das Bekanntwerden seines positiven PCR-Tests unfreiwillig preis? Erstens: Offensichtlich sind alle staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des „neuartigen Coronavirus“, insbesondere Maskenpflicht und Abstandsregeln, nicht geeignet, um sich vor Corona zu schützen. Denn wenn sich irgend-jemand zu einhundert Prozent an diese Regeln hält, dann ja wohl der Bundesgesundheitsminister. Zweitens: Bis Redaktionsschluss hatte der oberste Infektionsschützer des Landes folgenden Krankheitsverlauf: leichte Erkältungssymptome und kein Fieber. Daraus lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Entweder ist das Virus tat-sächlich nicht derart gefährlich, wie es dargestellt wird, sondern in der Regel mit einer Erkältung oder einem grippalen Infekt vergleichbar, wobei Spahn nicht mal Fieber hat. Über 90 Prozent aller positiv Getesteten haben keine Symptome bzw. einen ähnlich milden Verlauf wie Spahn. Oder aber auch Jens Spahn ist Opfer eines falsch-positiven PCR-Tests geworden, und er hat gar kein Corona, sondern wirklich nur eine leichte Erkältung. Ich hatte in der vergangenen Ausgabe darüber berichtet, dass sowohl der Erfinder der PCR, Kary Mullis, als auch die Hersteller der Testkits ausdrücklich davor warnen, den Test für Diagnosezwecke zu verwenden. Er ist dafür nicht zu-gelassen. Gesundheitsminister Spahn selbst hatte in einem ZDF-Interview auf den hohen Prozentsatz falsch-positiver Ergebnisse bei den PCR-Tests hingewiesen. Das ist der Grund für die vielen symptomfreien „Infektionen“, die in Wahrheit ein positives Testergebnis, aber keine Erkrankungen sind. Trotzdem bleiben aus-schließlich diese Testergebnisse Grundlage für die Zahlen des so-genannten Infektionsgeschehens und auch für Spahns „Infektion“. Jedenfalls konnte die Mund-Na-sen-Bedeckung Spahn offensicht-lich nicht im geringsten schützen. Ich hatte an dieser Stelle bereits vor Monaten darauf hingewiesen, dass alle Masken-Hersteller und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Virenschutz durch Masken verneinen – und zwar sowohl für den Träger als auch für die Menschen um den Träger herum! Einen Tag vor Bekanntwerden von Spahns positivem Test hatte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, in die Maskendiskussion eingeschaltet. Ebenfalls im ZDF sagte er, dass Masken nicht hilfreich seien, „weil es keine tatsächliche wissenschaftliche Evidenz darüber gibt!“ Und zwar weder beim „Selbstschutz noch beim Schutz, andere anzustecken!“ (wörtliches Zitat!) Die Maskenpflicht hat Deutschlands Ärztepräsident ein sinnloses „Vermummungsgebot“ Jens Spahns Infektion zeigt die Wirkungslosigkeit der Maßnahmengenannt. Der Fall Jens Spahn hat die Aussagen des Präsidenten der Bundesärztekammer nur einen Tag später eindrucksvoll bestätigt. Mit seiner unmissverständlichen Aussage reiht sich Klaus Reinhardt in die lange Reihe der von der Regierung als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkten Wissenschaftler und Mediziner ein. Karl Lauterbach forderte seinen sofortigen Rücktritt. Egal, ob der milde bis nicht vorhandene Krankheitsverlauf des Bundesgesundheitsministers das Ergebnis eines falsch-positiven Tests ist oder wirklich Corona: Es ist spätestens jetzt erforderlich, dass differenzierte Zahlen veröffentlicht werden und nicht mit positiven Test-Ergebnissen pauschal Panik erzeugt wird. Ich habe diesbezüglich den Land-kreis Oder-Spree um eine Aufstellung gebeten, und zwar über positiv Getestete, tatsächlich Erkrankte, im Krankenhaus betreute und auf der Intensivstation behandelte Patienten. Um die Gefährlichkeit einer Erkrankung einschätzen zu können, sind diese Zahlen – nicht erst seit Spahns positivem Test – unabdingbar. Die Antwort des Pressesprechers des Landkreises dürfte repräsentativ für ganz Deutschland sein: „Eine weitere Unterscheidung der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen nach allen von Ihnen genannten Kriterien ist für das Handeln des Gesundheitsamtes nicht entscheidend, daher liegen dazu im Gesundheitsamt auch keine validen Daten vor.“ Ein positiver PCR-Test, der für Diagnosestellungen nicht zu-gelassen ist, reicht aus. Es spielt keine Rolle, ob die getestete Person irgendwelche Symptome hat, ob sie aufgrund von Corona keine ärztliche Betreuung benötigt, im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation behandelt werden muss. Dabei sollten wir uns in Erinnerung rufen, was der Grund für all die Maßnahmen ist: Das Gesundheitssystem soll nicht überlastet werden. So viel konnte ich dann doch er-fahren: Es liegen im Landkreis Oder-Spree zwei Personen mit einem positiven Test auf der Intensivstation. Ob sie tatsächlich wegen Corona oder wegen einer anderen Erkrankung dort behandelt werden und nur positiv getestet wurden, wollte der Landkreis aber nicht verraten: „Die hier er-fragte Differenzierung wird durch das Gesundheitsamt nicht vorgenommen.“ Bei zwei (!) Patienten? Warum nicht?