Gesetzesentwurf kündigt massive Grundrechtseinschränkungen an

Von Michael Hauke

Am 1. Juni 2024 wurde von der Weltgesundheitsversammlung der WHO unter zweifelhaften Umständen die Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Jeder Mitgliedsstaat der WHO hatte bis zum 19. Juli 2025 Zeit, den IGV zu widersprechen. Anderenfalls treten sie zum 19. September dieses Jahres in Kraft. Das bedeutet: Wenn der WHO-Generalsekretär (mehr über diese zwielichtige Gestalt am Ende des Artikels) eine „pandemische Notlage“ ausruft, muss jedes Mitgliedsland die Maßnahmen der WHO umsetzen. Einzig Italien und die aus der WHO ausgetretenen USA haben widersprochen. US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. erklärte, die neuen Gesundheitsvorschriften würden „Propaganda und Zensur, die wir während der Covid-Pandemie erlebt haben, Tür und Tor öffnen“. US-Außenminister Marco Rubio schrieb: „Unsere Gesundheitspolitik wird von den Werten und dem Willen des amerikanischen Volkes bestimmt und nicht von nichtgewählten Globalisten.“ Das war am 18. Juli.
Zwei Tage vorher, am 16. Juli, hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzesentwurf beschlossen, in dem es heißt: „Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (…) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt.“

Was im Gesetzestext nicht aufgeführt, aber zusätzlich abgeschafft wird, ist die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Dazu sind alle WHO-Mitgliedsstaaten verpflichtet; sie müssen „Desinformation“ bekämpfen. Robert F. Kennedy hatte das in seinem Statement („Propaganda und Zensur“) anklingen lassen. Die WHO verlangt, dass jedes Mitglied „medizinische Desinformation“ bekämpft. Die WHO bestimmt, was „Desinformation“ ist. Sie wird von der Pharmaindustrie und deren Investoren (zu großen Teilen von Bill Gates) finanziert und ist nichts anderes ist als die größte Pharma-Lobbyorganisation der Welt.
Wir haben während der Corona-Zeit erlebt, wie die Lüge zur Wahrheit wurde und die Wahrheit zur Lüge. Es geht um Billionen von Dollar, die mit einer „Pandemie“ zu verdienen sind. Und genau diejenigen, die diese Billionen mit einer „Pandemie“ verdienen, finanzieren die WHO und deren Generalsekretär. Wenn dieser Generalsekretär dann – natürlich völlig frei von äußerer Einflussnahme und Korruption – die Billionen-Dollar-Pandemie ausruft, müssen alle Mitgliedsstaaten, die nicht widersprochen haben, die Maßnahmen umsetzen. Und jede andere Meinung, wird laut IGV zur „Desinformation“, die strikt bekämpft werden muss.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in nationales Recht überführen wird, besteht aus nur drei kurzen Artikeln. Entscheidend ist Artikel 2, den ich auf dieser Seite als Faksimile mit eigenen gelben Markierungen abgedruckt habe. Laut Artikel 19 des Grundgesetzes müssen die Grundrechte, die durch ein Gesetz „eingeschränkt“ (d.h. außer Kraft gesetzt) werden, einzeln benannt werden. Dass die Einschränkung des Artikels 5 (Recht auf freie Meinungsäußerung) nicht explizit aufgeführt wird, obwohl die WHO das verlangt, könnte rechtsfehlerhaft und damit tatsächlich ein Schlupfloch sein, auf das sich Journalisten im Ernstfall berufen können. Dass diese Journalisten nicht in den klassischen Medien zu finden sein werden, wissen wir seit den Corona-Jahren, in denen ein solches Gesetz noch gar nicht existierte, und sie trotzdem auf faktenbasierte Berichterstattung verzichteten – zugunsten faktenbefreiter Propaganda.
Die IGV beziehen sich auf Maskenpflichten, Ausgangssperren, Lockdowns, Schulschließungen, Reisebeschränkungen, Impfpflichten und die Bekämpfung abweichender Informationen. Der entscheidende Unterschied zu Corona besteht darin, dass kein Land diese Maßnahmen für sich beschließen muss, sondern dass die WHO den weltweiten Ausnahmezustand in Form von „Empfehlungen“ im Alleingang durchsetzen kann. Die Bundesregierung tut so, als handele es sich nur um unverbindliche „Empfehlungen“, aber das stimmt nicht, denn diese WHO-„Empfehlungen“ sind völkerrechtlich bindend. In der Schlussbemerkung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung heißt es gleich im zweiten Satz: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“
Schon vor Ausrufen der nächsten Pandemie lügt die Bundesregierung also nachweislich. Sie tut genau das, was sie im Einklang mit den Massenmedien tagtäglich in den Corona-Jahren getan hat – was durch die geleakten RKI-Protokolle bis ins Detail belegt ist.
Der Bundestag muss diesem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Daran besteht jedoch kein Zweifel, denn alle Fraktionen haben ihre Zustimmung bereits erklärt – mit Ausnahme der AfD. Danach ist der Bundesrat dran.
Dann hängt die Freiheit der Menschen an einem einzigen Mann: Tedros Adhanom Ghebreyesus, dem Äthiopier auf dem Sessel des WHO-Generalsekretärs. In seinem Heimatland war Ghebreyesus Mitglied der kommunistischen „Volksbefreiungsfront von Tigray“, die 1991 den Machthaber Mengistu Haile Mariam wegputschte. Er wurde Außenminister Äthiopiens und ist des Völkermordes verdächtig, wie die britische Zeitung „The Times“ berichtete. Der Focus schrieb 2021: „In seiner Zeit als Außenminister Äthiopiens soll er vor allem zwischen 2013 und 2015 Massenmord und Folter durch seine Sicherheitskräfte unterstützt haben.“ Außerdem: „Ende 2015 kam es zu beispiellosen Protestbewegungen im gesamten Land. Die Sicherheitskräfte unter Tedros‘ Führung sollen damals rund 500 friedlich protestierende Menschen getötet haben.“
Dieser Mann, der offensichtlich über Leichen geht, steht an der Spitze der WHO, die von ebenso unmoralischen Investoren und Konzernen finanziert wird. Wenn er die „pandemische Notlage“ ausruft, gibt es für sehr wenige (und für ihn) sehr viel Geld zu verdienen. Der Rest der Welt geht in Knechtschaft und verliert seine Freiheit. Laut bundesdeutschem Gesetz – also ganz legal – wird dann erneut eine Gesundheitsdiktatur errichtet, die
• die körperliche Unversehrtheit
• die Freiheit der Person
• das Post- und Briefgeheimnis
• und die Freizügigkeit
außer Kraft setzt. Außer von der AfD gibt es dagegen im Bundestag keinerlei Bedenken. Das ist nur möglich, weil bis heute jede Aufarbeitung der Corona-Verbrechen unterbunden wird.

Total Views: 7.396Daily Views: 2