Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat sich am Mittwoch (30. November 2022) dafür ausgesprochen, für die Neuwahl des Landrates den 23. April 2023 als Termin der Hauptwahl vorzuschlagen. Eine gegebenenfalls erforderlich werdende Stichwahl soll am 14. Mai 2023 stattfinden. Festgesetzt werden die Wahltermine durch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Berücksichtigt wurde bei den Terminvorschlägen, dass nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz die Wahl möglichst innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des Amtsinhabers liegen sollte und es werden die Osterferien sowie Feiertagswochenenden umgangen, die sich nachteilig auf wesentliche Aktivitäten der Wahlbehörden und auch der Wahlberechtigten selbst auswirken könnten. In diesen Zeiträumen müsse beispielsweise mit verlängerten Postlaufzeiten sowie einer dünneren Personaldecke bei Wahlhelfern und den Wahlbehörden gerechnet werden, heißt es in der Begründung des Terminvorschlags.
Die vorgezogene Landratswahl im Landkreis Oder-Spree ist erforderlich, da der Kreistag in seiner Sitzung im Oktober als Dienstvorgesetzter des Landrates Rolf Lindemann dessen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung zum 1. August 2023 zugestimmt hatte. Der Landrat erreicht mit dem 31. Juli 2023 die für den Eintritt in den Ruhestand maßgebliche Regelaltersgrenze.
In einem weiteren Beschluss beriefen die Kreistagsmitglieder den Dezernenten für Finanzen und Innenverwaltung, Michael Buhrke, zum Kreiswahlleiter für die laufende Kommunalwahlperiode. Er hatte diese Funktion bereits bis 2019 über viele Jahre inne und leitete auch Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen im Landkreis Oder-Spree. Als seine Stellvertreterin wurde die Sachgebietsleiterin der Kommunalaufsicht, Kathrin Meyer, bestimmt.

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