An dieser Stelle möchten wir der Bitte einer Leserin aus Beeskow nachkommen, die uns bat auf eine Petition aufmerksam zu machen, die ihr sehr am Herzen liegt.
Am 29.01.2018 kam es in Berlin zu einem schweren Verkehrsunfall bei dem die 21-jährige Fabien Martini tödlich verunglückte! Am Unfall war das Fahrzeug von Fabien Martini sowie ein Streifenwagen der Berliner Polizei beteiligt. Laut Medien befand sich der Streifenwagen auf einer Einsatzfahrt und fuhr mit Sonderrechten. Die Besatzung des Polizeifahrzeuges fuhr mit einer Geschwindigkeit von exakt 136 KM/H durch einen Tunnel. Üblich sind bei einer solchen Einsatzfahrt und den örtlichen Gegebenheiten etwa 70/80 KM/H. Der Einsatzwagen fuhr also etwa 50 KM/H zu schnell. Die Geschwindigkeit von 136 KM/H wurde am Ende des Tunnels auf einer Anhöhe welche kurvig verläuft erreicht. Somit war nicht erkennbar wie sich der Verkehr nach der Anhöhe verhält! Die 21-jährige Fabien Martini befuhr die besagte Straße hinter dem Tunnel. Beim Linksabbiegen kam es dann zum Horrorcrash! Mit einer Geschwindigkeit von genau 93 KM/H krachte der Streifenwagen der Berliner Polizei in Martinis Kleinwagen. Fabien Martini hatte keine Chance zu reagieren geschweige denn auszuweichen!
Nach etwa 30-Minütiger Reanimation erlag Fabien Martini noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Eine Blutprobe beim fahrenden Verursacher des Unfalls, also des Polizisten Peter G. ergab eine Alkoholkonzentration von 1,1 Promille im Blut. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin verzichtete auf eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer, weil wohl nur eine statt wie vorgeschrieben eine zweite Blutprobe vom Polizisten entnommen wurde!
Verurteilt wurde der Polizist zu 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung wegen „fahrlässiger Tötung“. Die Begründung des Gerichts: Der Polizist hätte niemals so schnell fahren dürfen. Trotz Blaulicht, trotz Sirene. Am Ende des Tunnels wären höchstens 60 Kilometer pro Stunde gerechtfertigt gewesen!
Die Blutprobe des Polizisten wurde nicht als Beweismittel zugelassen, Die Staatsanwaltschaft hat zunächst wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer angeklagt. Diese Anklage musste aber nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Die Beschlagnahmung sei rechtswidrig gewesen.
Der Initiator und alle Unterzeichner dieser Petition fordern das Amtsgericht Berlin Tiergarten auf, die entnommene Blutprobe des Polizisten als Beweismittel zuzulassen!
Benötigt werden bis zum 02.03.2021 50.000 Unterschriften. Bis heute wurden 849 Unterschriften abgegeben (Stand: 08.02.2021). Wenn Sie die Petition unterstützen möchten, können Sie dies online unter www.openpetition.de tun.
Dazu rufen Sie die Internetseite auf und suchen nach dem Stichwort „Blutprobe“.