Heute habe ich Post bekommen. Post von der Gesetzlich Erhobenen Zwangsfinanzierung. Oh, Entschuldigung, ich komme bei all diesen Abkürzungen oft durcheinander. Ich meine natürlich, Post von der „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“. Also, eigentlich bekommt ja jeder, auch die ganz unbescholtenen Bürger, GEZ-Erinnerungsbriefe zugesandt. Sie wissen schon: „Wieviel Rundfunkempfangsgeräte, wieviel Fernsehgeräte befinden sich in ihrem Haushalt?“, „Haben Sie schon gezahlt?“, „Wer nicht zahlt, macht sich strafbar!“ und ähnliches … Dann sind in diesen Briefen auch immer gleich die auszufüllenden Unterlagen für den privaten „Rundfunkempfänger-Offenbarungseid“ beigelegt. Den müßte man als staatstreuer Bürger korrekt und ehrlich ausgefüllt, zurücksenden. Die GEZ freut sich auf Post. Und da ich ein so staatstreuer Bürger bin, habe ich ohne Aufforderung an die GEZ geschrieben. In meinem Personenkraftwagen befindet sich nämlich ein Rundfunkempfangsgerät incl. CD-Abspiellaufwerk, dessen Rundfunksempfangsfähigkeit sich vor ca. einem Jahr verabschiedet hat. Das bedeutet, mein Radio ist kaputt. Da der CD-Spieler aber noch intakt ist, und ich auf öffentlich-rechtliches Radiogedudel gut verzichten kann, fehlt mir auch nicht wirklich etwas. Und auch wenn Sie jetzt denken, ich spinne, mein Autoradio ist bei der GEZ gemeldet. Nun könnte man meinen, wenn ein Radio nicht benutzbar ist, könnte man es getrost abmelden. Dachte ich auch. Doch die GEZ denkt anders. Hier ein Abdruck des Antwortschreibens der Gebühreneinzugszentrale.
Da haben wir es wieder. Beinahe hätte ich eine Behörde um ihr karges Zubrot gebracht. Und nur weil ich mit meinem eingeschränkten Denkapparat die GEZ-eigene Finanzierungsstruktur nicht begriffen habe. Ich habe doch echt geglaubt, daß ich für das Nichtempfangen von öffentlich-rechtlichen Rundfunksendungen auch keine Gebühren für das Empfangen von öffentlich-rechtlichen Rundfunk-sendungen bezahlen muß. Wie konnte mir das nur passieren?
Dabei hätte ja ein Blick in die unendlichen Weiten des Internet gereicht, um einen gewissen Überblick zu den Umtrieben der GEZ-Behörde zu bekommen.
Also, die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunksgebühreneinzuges durchführt. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereit hält (Fernseher, Radio, Computer mit TV-Karte, Computer mit Internetzugang) monatlich über die GEZ entrichten muß. Gebühren zahlen muß auch, wer das Angebot des öffentlich rechtlichen Rundfunks gar nicht nutzt!
Aha, wieder etwas gelernt. Das alte „Mitgefangen-mitgehangen-Prinzip“ kommt hier zum Tragen. Und laut des oben abgedruckten GEZ-Schreibens, nutzt es auch nichts, wenn Sie als GEZ-Verfolgter ihren Fernseher mit einem Vorschlaghammer malträtieren. „Ein Bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn das Gerät defekt ist …“
Unter wikipedia.de fand ich einige interessante Erläuterungen, die ich für sehr aufschlußreich halte:
Ermittlung und Überwachung
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfaßt neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten.
Bei ausbleibender Antwort auf ihre Anschreiben verfolgt die GEZ auch bei eigentlich nicht auskunftspflichtigen Personen eine Eskalationsstrategie: In meist drei aufeinanderfolgenden Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation wecken sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu jedoch nicht.
Darüber hinaus läßt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten. Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ sind keine Amtsträger, sondern selbständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen, ähnlich wie im Direktvertrieb von Waren oder Zeitschriften.
Auf der GEZ-Homepage konnte ich dann noch lesen:
Was die GEZ leistet
Das Gebühreneinzugsystem hat auch im Jahr 2005 seine Effizienz und Wirtschaftlichkeit unter Beweis gestellt. Durch intensive Marktbearbeitung konnte ein Anstieg der Zahl der Teilnehmer um über 400.000 gegenüber dem Vorjahr erreicht werden. Die Rundfunkgebührenabrechnung 2005 weist Gesamtbeträge in Höhe von 7.123,0 Millionen Euro aus; das sind 268,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr…
Das ist doch mal eine Erfolgsmeldung, in der sonst so maroden Wirtschaft. Da bezahle ich doch auch gern die Gebühr für ein zerledertes Radio. Und wenn ich dann noch bedenke, daß ich mit meinem Geld die oftmals wirklich tollen Sendungen, die Adelshochzeiten, die Rosamunde-Pilcher-Filmchen, Geschichten aus dem Zoo, Lustige Musikanten on Tour und vielleicht auch irgendwelche Bezüge für Intendanten, Showmaster, oder sogar den sechstelligen ARD-Honorarvertrag des gedopten Jan Ullrich mitfinanzieren darf …
Ja, dann bedanke ich mich doch recht herzlich und appelliere an alle Schwarzseher, ihrer Bürgerpflicht der Zwangsfinanzierung umgehend nachzukommen.
Schon GEZahlt?