In dem folgenden Text geben wir dem Fürstenwalder Bürgermeister Matthias Rudolph die Gelegenheit, die Umstände der ihm zugestellten Quarantäne-Verfügung darzustellen. Es ist eine brandaktuelle Geschichte, in der sich die politische Situation des Jahres 2020 fokussiert: die Corona-Maßnahmen, die komplette Aushebelung des Datenschutzes und die uneingeschränkte  Macht des Gesundheitsamtes über jeden einzelnen Menschen.

Es ist eine Geschichte ungebremster Hysterie, von Denunziation und Bespitzelung. Und sie trifft einen Bürgermeister, der die Corona-Maßnahmen konsequent vertritt. Kritik oder Zweifel an dem Maßnahmen-System äußerte er bislang nicht. Diese Story zeigt am Ende auch, dass es darum gar nicht geht, sondern dass die Allmacht der Hygienebehörden politisch gegen jeden anwendbar ist. Es werden Bescheide ohne nachvollziehbare Begründung und ohne Widerspruchsmöglichkeit erlassen. Und der Landrat ist auch im totalen Ernstfall nicht einmal für den Bürgermeister der größten Stadt des Landkreises erreichbar. Diese Geschichte zeigt, wie weit es gehen kann. Man braucht keinen positiven Test, man braucht keinen engen Kontakt zu einer „positiven“ Person. Es reicht der eigene Name auf einer Kontaktliste, um in die Mühlen des Systems zu geraten.

Lesen Sie seine Geschichte, an deren Ende eine mögliche Freiheitsstrafe stehen kann.           

M. Hauke

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Von Matthias Rudolph

Was ist passiert?

Eine beschäftigte Person der Fürstenwalder Verwaltung hat am Nachmittag des 28.10.2020 erfahren, dass sie positiv auf Corona getestet wurde und hat gegen 16.30 Uhr den Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt. Der übliche Weg ist dann, dass das Gesundheitsamt damit beginnt, die Kontaktwege nachzuverfolgen. Dazu haben wir in der Verwaltung seit dem 26.3.2020 die Anweisung gegeben, dass alle Beschäftigten täglich eine Kontaktliste zu führen haben, welche am Ende des Tages so abgelegt wird, dass ein Vorgesetzter darauf Zugriff hat, um diese im Fall des Falles dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen. So war es auch hier. Am Folgetag (29.10.20) hat das Gesundheitsamt am Vormittag diese Liste abgefordert und von der Person auch erhalten. Daraufhin wurde, so ist anzunehmen, eine entsprechende Risikobewertung seitens des GA vorgenommen und die betreffenden Personen wurden nach und nach im Laufe des Nachmittags kontaktiert und Ihnen gegenüber mündlich die Anordnung zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) ausgesprochen. Einige andere haben sich auf Grund einer Warnmeldung in der Corona-App beim GA gemeldet und sind nicht zum Dienst erschienen. Das GA ist die einzige Stelle, die derzeit über diese Anordnungen entscheidet, niemand sonst. Darüber entscheidet auch nicht die Person selbst oder der Arbeitgeber. Das ist deshalb wichtig, da nur durch die Anordnung des GA auch ein Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers für den Lohn der Beschäftigten möglich wird.

In der Verwaltung brach jedoch die große Hysterie aus. Wer wusste, wann, von wem und warum, dass der positive Fall da war. Wer musste wann von wem informiert werden und warum wurde was getan oder nicht getan. Das waren die gestellten Fragen. Vorwürfe, Schuldzuweisungen, blanke Hysterie, das waren meine Eindrücke an diesem Vormittag. Die Frage nach dem Zustand des Kollegen stellte niemand zu diesem Zeitpunkt. Es wurde die Frage gestellt, warum nicht die gesamte Belegschaft sofort den Namen der betreffenden Person mitgeteilt bekommen hat. Vermutlich um selbst feststellen zu können, ob man selbst zu möglichen Kontaktpersonen gehörte. Da sich niemand um Beschäftigten- oder Gesundheitsdatenschutz scherte, wurden diese Informationen auch sofort breit unter der gesamten Belegschaft gestreut. Offensichtlich war ich der einzige, dem der Schutz der betroffenen Person irgendetwas wert erschien. Meiner Ansicht nach ist es für positiv getestete Personen schon schwer genug. Die Unwissenheit, ob man erkrankt, wie schwer der Verlauf sein wird, mit welchen seiner Liebsten man zuletzt wie engen Kontakt hatte und diese angesteckt haben könnte. All diese Ungewissheiten stellen eine große Belastung dar. Da ist es eine schlichte Unmöglichkeit, den Namen der Person auch noch einem undefiniert großen Kreis Dritter zugänglich zu machen. Es gilt in solchen Fällen, einen kühlen Kopf zu bewahren, den zuständigen Stellen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und diese dann ihre Arbeit machen zu lassen. Und dies funktioniert im Landkreis Oder-Spree für mein Empfinden sehr gut. Es gab also für mich überhaupt keinen Anlass von der vorgeschriebenen Verfahrensweise abzuweichen. Meine eigene selbstkritische Risikobewertung ergab, dass ich für mich keine Gefahr der Ansteckung möglich sah, da ich mich gegenüber der positiv getesteten Person jederzeit an die selbst verordneten Maßnahmen gehalten habe und diese eben auch für wirksam erachte.

Teile der Beschäftigten sahen dies anders, bezichtigten mich der Gefährdung Dritter, Verletzung der Fürsorgepflicht und Verstoß gegen nicht näher benannte Informationspflichten ihnen gegenüber. Ich hätte schon viel früher darüber informieren müssen, hieß es. Warum ich selbst nicht schon in Quarantäne bin, wurde gefragt. Wohlgemerkt, nachdem die betroffene Person schon 7 Tage nicht mehr in der Verwaltung anwesend war, also niemand seitdem mehr Kontakt mit ihr hatte oder gar Symptome entwickelt hätte. Darüber hinaus hatte ich seit dem 7.10.2020, also noch bevor die Bundesregierung und daraufhin die Länder verschärfte Maßnahmen verordnet haben, selbst strengere Regeln beim Verhalten und Aufenthalt im Rathaus angewiesen (siehe Mitarbeiterinfo Nr. 16). Unter Einhaltung dieser Regeln hätte es zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für irgendjemanden gegeben. Dafür sind die Regeln da. Und dafür erklären wir seit Monaten der Bevölkerung, dass sie die verordneten Regeln doch auch bitte einhalten mögen. Ich war also davon ausgegangen, dass die Mitarbeitenden des Rathauses sich an die von mir angeordneten Maßnahmen gehalten haben und damit konnte überhaupt keine Gefahr für irgendjemanden bestanden haben, wenn man annimmt, dass die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen irgendeinen Nutzen haben.

Sie dienen aus meiner Sicht zwei Zwecken in Verwaltungen, aber auch in jedem Unternehmen. Erstens ist es der Schutz des Einzelnen, sich bei Anwesenheit einer infizierten Person (dies lässt sich nie ausschließen, da die Personen es ja selbst erst mit dem Auftreten von Symptomen davon erfahren) nicht selbst anzustecken. Und zweitens dienen Sie dazu den Betrieb aufrecht zu erhalten auch dann noch, wenn einzelne Personen wegen eines positiven Befundes ausfallen. Das RKI hat klare Regeln aufgestellt, nach denen man als Kontaktperson I eingestuft wird und diese wendet das GA des LOS nach eigenen Angaben auch an.

Unter Einhaltung der von mir verordneten Regeln konnte keine der auf der persönlichen verwaltungsinternen Kontaktliste der infizierten Person geführten Beschäftigten selbst als Kontaktperson I eingestuft werden. Dessen war und bin ich mir sicher, denn sonst hätten wir andere Regeln aufgestellt. Mein Interesse war und ist es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die Aufgabenerfüllung der Verwaltung auch unter widrigsten Bedingungen stets aufrecht zu erhalten. Unter allen Umständen. Das habe ich stets kommuniziert und ist schriftlich verbrieft. Aus diesem Grund erfragte ich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch den Grund der Hysterie. Was wäre denn heute anders, wenn zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert worden wäre, dass eine Person aus der Verwaltung zum Corona-Test muss? Was wäre anders gewesen wenn man früher gewusst hätte, dass die Person positiv getestet wurde? Nachdem ja schon volle 7 Tage kein Kontakt mehr bestehen konnte wegen Abwesenheit der Person? Die Antwort lautete: „Dann hätten wir die Maßnahmen ernster genommen.“

Auf meinen Hinweis, dass dies mit der Informationsweitergabe dann aber schon zu spät gewesen wäre, denn die Maßnahmen sollen präventiv greifen und dass ich nicht dafür verantwortlich sein kann, wenn sich an meine Anweisungen mindestens grob fahrlässig nicht gehalten wird, erntete ich nur Unverständnis und Geschrei. Diese Hysterie gipfelte dann in einer E-Mail des Personalrates, der mich um 14:25 Uhr aufforderte „die Beschäftigten unverzüglich heute bis 15 Uhr über diesen Umstand per E-Mail zu informieren und in Kenntnis zu setzen.“ Da ich diese E-Mail wegen zu erledigender Dienstgeschäfte erst deutlich nach 15 Uhr zur Kenntnis nehmen konnte und aus meiner Sicht der bereits erwähnte Beschäftigten- und Gesundheitsdatenschutz schwerer wiegt als ein allgemeines Informationsbedürfnis einzelner, war die Forderung nicht erfüllbar. Den Versuch eines klärenden Anrufes auf meinem dienstlichen Telefon unternahm der Personalrat nicht. Stattdessen erfolgte unter Missachtung der genannten Grundsätze um 16:53 Uhr seitens des Personalrates eine Information an vermutlich sämtliche rund 380 Beschäftigte der Verwaltung unter Nennung des Namens der Person und Diagnose der Krankschreibung. Als ob diese Gesetzesverstöße nicht schon schwer genug wiegen, wurde diese E-Mail im genauen Wortlaut auch noch an die MOZ gesandt. Dies bestätigte die zuständige Redakteurin im persönlichen Gespräch mir gegenüber. Die ggf. (straf)rechtliche Würdigung dieses Vorgangs muss jetzt im weiteren Verfahren geklärt werden.

Währenddessen stand ich immer wieder in Kontakt mit dem Gesundheitsamt (sowohl Sachbearbeiterin als auch Sachgebietsleiterin) und der zuständigen Dezernentin und habe versucht, mit dem Landrat zu telefonieren. Zwei Dinge erschienen mir wichtig zu klären: Was war der Grund für die Einstufung als Kontaktperson I für 5 Personen des Krisenstabes, welche zusammen mit der positiv getesteten Person am 21.10.2020 tagten? Und wie kann ich den laufenden Betrieb der Verwaltung absichern, wenn fast der komplette Krisenstab sowie der Bürgermeister in Quarantäne geschickt werden. Mein Beigeordneter war zu diesem Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit abwesend, sodass die Verwaltung bis auf den zweiten Stellvertreter, der keine alleinige Vertretungsbefugnis nach außen hat, faktisch führungslos war. Ich bat also explizit um Überprüfung der Einstufung mindestens meiner Person und um entsprechende Amtshilfe oder Hilfestellungen seitens meines nächsthöheren Vorgesetzten, dem Landrat Lindemann, in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs. Für den Donnerstag sagte mir die zuständige Dezernentin eine Klärung zu und versprach mir einen Rückruf. Dieser erfolgte nicht mehr. Auch vom Landrat habe ich bis heute keinen Anruf erhalten, obwohl ich überall meine Mobiltelefonnummer hinterlassen habe. Für mich war demnach, die mündlich erteilte Information des GA zur Einstufung als Kontaktperson I noch nicht endgültig, da sie von den nächsthöheren Vorgesetzten überprüft wurden.

Aus diesem Grund trat ich in Ermangelung weiterer Informationen, nachdem ich noch bis kurz vor 10 Uhr im Homeoffice tätig war und weiter versuchte, eine Klärung der beiden Sachverhalte herbeizuführen, also am Freitag 30.10.2020 pflichtbewusst den Weg in die Verwaltung an, um an der für 10 Uhr angesetzten Krisenstabssitzung (mit dezimierter Besetzung und teilweise neu benannten Mitgliedern) teilzunehmen und die wichtigsten Dinge für einen geordneten Betrieb in der besonderen Situation zu regeln. Dazu kam es nicht mehr. Ich versuchte weiterhin die zuständigen Stellen beim Landkreis telefonisch zu erreichen, was mir nicht gelang. Aus diesem Grund schilderte ich den verbliebenen Krisenstabsmitgliedern die Situation per E-Mail. An der Sitzung selbst nahm ich nicht mehr teil. Irgendwann bekam ich über mein Mobiltelefon einen erneuten Anruf des GA, in dem man sich verwundert zeigte, dass ich mich nicht in häuslicher Quarantäne befand. Dies hätten Beschäftigte der Verwaltung dem GA mitgeteilt. Die Dezernentin meldete sich dann irgendwann auch noch bei mir, ohne irgendeine Klärung herbeigeführt zu haben. Natürlich war man unisono und eilig bemüht, mir zu erläutern, dass einzig und allein die mündliche Information der Sachbearbeiterin rechtliche Bindung entfaltet und nur ich mich falsch verhalten habe. Dass ich tatsächlich lediglich in Ausübung meiner dienstlichen Pflichten gehandelt habe, die ganze Zeit eine FFP2-Maske trug und tatsächlich überhaupt keine relevanten Kontakte zu weiteren Verwaltungsmitarbeitenden hatte, spielte keine Rolle. Wie ich später erfuhr, rief auch noch der Landrat im Büro an, dessen einziges Interesse allerdings darin bestand, sich zu versichern, dass ich nicht im Büro sei. Auch der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung kam wohl noch in die Verwaltung, um zu kontrollieren, ob ich im Büro war und mich in dem Falle des Rathauses zu verweisen. Augenzeugen haben mir später berichtet, dass er auch noch längere Zeit mein Büro vom Marktplatz aus beobachtete. Nun kann ich viel besser verstehen, wie sich wohl Menschen in der DDR gefühlt haben müssen, wenn sie wussten, dass sie von der Stasi beobachtet wurden. Kriminalisiert, ausspioniert, denunziert und öffentlich an den Pranger gestellt.

Um 12:47 erhielt ich die schriftliche Information über die häusliche Absonderung vom GA. Allerdings noch immer nicht in Form eines klagefähigen Bescheides im Rahmen eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens mit Rechtsbehelfsbelehrung, der eine Überprüfung des Handelns des Gesundheitsamtes überhaupt erst ermöglicht. Unklar ist weiterhin, wegen welcher Umstände ich als Kontaktperson I eingestuft wurde und welche der vom Landrat in der Allgemeinverfügung genannten Kriterien als erfüllt angesehen worden sind. Man schließt die Anhörung, welche einem belastenden Verwaltungsakt normalerweise immer vorangestellt wird, aus Gründen des Infektionsschutzes aus, ruft aber jede Kontaktperson an, um über das ohne Anhörung erfolgte Ergebnis der Einstufung zu informieren. Ein nicht nachvollziehbarer und nicht überprüfbarer Verwaltungsakt, der Eingriffe in die Grundrechte mit sich bringt. Und das alles aufgrund der Tatsache, dass ein Name einer Person auf der Kontaktliste einer infizierten Person steht. Diese Kontaktlisten lassen überhaupt nicht erkennen, in welchen genauen Zeiträumen Kontakte stattgefunden haben, ob man eine Maske getragen hat bei Kontakt und ob der Raum gut, schlecht oder gar nicht gelüftet war. All dies sind aber Kriterien, die sowohl das RKI als auch der Landrat festgeschrieben hat. Noch verrückter wird es, wenn nun die Kontaktliste der infizierten Person nicht exakt dasselbe aussagt, wie die spiegelbildlichen Kontaktlisten der Kontaktpersonen. Schnell wird die infizierte Person auch noch als Lügner dargestellt, die ihre Kontaktliste falsch geführt, schlimmstenfalls noch beschönigt hat. Auch dieses ist in der Verwaltung der Stadt Fürstenwalde geschehen. Auf diese Weise kann man sich ganz einfach selbst in die Quarantäne schreiben und gleichzeitig noch die eigenen Kollegen diffamieren. Schafft man so Akzeptanz für die ergriffenen Maßnahmen?

Statt das eigenen Verhalten zu reflektieren, zogen es einige Beschäftigte der Verwaltung vor, mich beim Gesundheitsamt des Landkreises wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung anzuzeigen – und mein Beigeordneter war in den Tagen meiner Quarantäne damit beschäftigt, einer Dienstaufsichtsbeschwerde eines Bürgers (ein ehemaliger Mitarbeiter der Verwaltung) nachzugehen und diese mundgerecht für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2020 aufzubereiten. Interessanterweise war ein Mitglied des Personalrates ebenfalls auf der Kontaktliste der infizierten Person zu finden. Es hatte ebenfalls an der Sitzung des Krisenstabes am 21.10. teilgenommen. Dieses Mitglied sah aber kein Problem darin, noch am 29.10.2020 den ganzen Tag mit den Kollegen des Personalrates in dem gleichen Raum zu sitzen, dessen Nutzung eine Woche noch zur häuslichen Absonderung von 6 Personen führte. Während ich also faktisch ab Mittwoch Nachmittag als Gefahr für die gesamte Menschheit gesehen wurde, konnte mindestens eine Person noch bis einschließlich Freitag vollkommen problemlos in der Verwaltung ein- und ausgehen, mitwirken an einem eklatanten Gesetzverstoß des Personalrates in Form der E-Mail an die gesamte Belegschaft und mutmaßlich auch an der Anzeige gegen mich beim GA. Das ist erstaunlich.

Am Sonntag 1.11.2020 konnte ich endlich ein unaufgeregtes Gespräch mit dem Leiter des GA führen und ihm die Situation erläutern. In der Folge stellte ich einen Antrag auf Einstufung meiner Person als Personal der kritischen Infrastruktur. Dies erfolgte, da ich weiterhin frei von jeglichen Symptomen war und weil ich es für meine Pflicht hielt, in dieser schwierigen Situation das zu tun, was die Bürger der Stadt zu recht erwarten, das Rathaus zu leiten. Am Montag, 02.11.20 erhielt ich gegen 12 Uhr einen Anruf, dass meinem Antrag stattgegeben wurde und ich die Amtsgeschäfte in geteilter Quarantäne auch aus dem Rathaus wieder führen konnte. Da seit dem 02.11.20 wieder Schichtbetrieb angeordnet wurde, wäre mein Aufenthalt vor Ort eh um 13 Uhr beendet gewesen, weshalb ich den Weg nicht mehr antrat, sondern im Homeoffice blieb. Ca. 4 Stunden später erhielt ich einen erneuten Anruf, mit dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Beigeordneter gegenüber dem Landrat interveniert hätte, mich der Falschangaben in Bezug auf Personalmangel bezichtigt hat, woraufhin der Landrat die Anweisung gegeben hat, die bereits erteilte Genehmigung wieder rückgängig zu machen. Der Beigeordnete sandte mir am Abend desselben Tages allerdings ein 8-seitiges Schriftstück in dem er mich seinerseits auf Personalmangel hinwies, bestätigte damit mir gegenüber also meine Einschätzung. Interessant ist auch, dass der Landrat mich bis heute nicht kontaktieren konnte oder in der Lage dazu war, die Einstufung als Kontaktperson I zu überprüfen, aber innerhalb kürzester Zeit Anweisungen geben konnte, mich weiter in Quarantäne zu halten. Heute weiß ich auch, warum. Man wollte ganz ungestört und akribisch die Dienstaufsichtsbeschwerde in Sachen Verstoß gegen die Quarantäne als Kontaktperson I vorbereiten, um sie in der kommenden Stadtverordnetenversammlung noch zusätzlich zur bereits erfolgten Anzeige einer Ordnungswidrigkeit vermutlich in einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Landrat ausweiten zu können. Die dringenden Aufgaben der Verwaltung, die neuerdings so häufig öffentlich thematisiert werden, scheinen nicht so wichtig zu sein, wie den gewählten Bürgermeister der Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder mit juristischen Mitteln aus dem Haus zu bekommen.

Geht es wirklich noch um das Virus, geht es um Eindämmung oder hat sich die ganze Hysterie derart hochgepeitscht und verselbständigt, dass klares Denken und unaufgeregtes Handeln keine Option mehr sind? Oder geht es gar doch darum unter dem Deckmantel des Virus, Politik zum Schaden der Bevölkerung zu machen, wie es die sogenannten Verschwörungstheoretiker, Covidioten und Coronaleugner immer wieder behaupten? Wollen wir da wirklich Wasser auf die Mühlen geben? Und ganz nebenbei gibt es unglaublich viele Menschen, die diese Maßnahmen einfach nur für unverhältnismäßig halten, weil sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Lebenswerke gehen zu Grunde und diejenigen, die besonnene und weise Lenker der Gesellschaft sein sollten, veranstalten Hexenjagden? Ich sage, wir müssen zurück zur Nachvollziehbarkeit, zum konsistenten Handeln. Wir müssen dort Maßnahmen ergreifen, wo sie Sinn machen und den Maßnahmen dann eben auch vertrauen.

Das positive an dem Ganzen ist doch, dass die Maßnahmen, die wir nunmehr seit Monaten den Menschen anheimstellen oder sogar verordnen, auch wirksam sind. Es saßen 6 Menschen in einem Raum über einen Zeitraum von mehr als einer halben Stunde und trotzdem hat nach einer Woche keine der Personen Symptome gezeigt oder ist bislang positiv getestet worden. Und warum ist das so? Weil wir alle einen Abstand von mindestens 1,5 m hatten und der Raum die ganze Zeit quergelüftet war. Offensichtlich funktioniert das. Und unter dieser Maßgabe ist doch entscheidend, dass wir nicht positiv getestete und deren Kontaktpersonen kriminalisieren, sondern uns auf die ergriffenen Schutzmaßnahmen konzentrieren. Halten wir Abstand, tragen wir Masken bei Gesprächen und wird regelmäßig gelüftet, ist eine Infektion vielleicht genauso wahrscheinlich wie das allgemeine Lebensrisiko? Das ist doch die Message, die wir den Menschen mitgeben sollten. Andernfalls verlieren wir die Akzeptanz und das wird in einer Katastrophe enden.

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Diese Allgemeinverfügung stellt eine solche vollziehbare Anordnung dar. Diesem Verfahren sehe ich mich nunmehr ausgesetzt. Sollte meine Erfüllung der Pflicht gegenüber den Bürgern dieser Stadt, welche nachweislich vollkommen ohne Gefährdung Dritter erfolgte, tatsächlich ein Fehlverhalten darstellen? Ich werde akribisch nachprüfen (lassen), ob die angeordneten Maßnahmen tatsächlich im gesetzlichen Rahmen erfolgten und berichten.