Die CDU-Fraktion in der Fürstenwalder Stadtverordnetenversammlung wird einen Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Matthias Rudolph (BFZ) stellen. Der Antrag wird voraussichtlich auf der Sitzung am 19.05.2022 eingebracht.
Damit gipfelt der seit der Direktwahl des Bürgermeisters im Februar 2018 ausgetragene Konflikt zwischen einer Mehrheit der Stadtverordneten und dem Bürgermeister in einer Art Showdown.
Aber wird es überhaupt zu einem Abwahlverfahren kommen? Um diese Möglichkeit einschätzen zu können, hilft ein Blick in §81 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Dort sind zwei Quoren festgelegt, deren Erreichen für das Einleiten eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister erreicht werden müssen.
Das erste Quorum wird hinlänglich kommuniziert: Mindestens die Hälfte aller Stadtverordneten muss einen entsprechenden Antrag unterzeichnen. Ist das der Fall, wird die Stadtverordnetenversammlung über diesen Antrag in einer Sitzung abstimmen. Die Abstimmung muss mindestens einen, aber längstens drei Monate nach dem Datum der Antragstellung liegen. Dann kommt es zu Quorum Nummer zwei: Es müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dem Antrag zustimmen.
Das wird für die CDU und die Unterstützer des Antrages in den anderen Fraktionen erheblich schwerer. Während die Unterzeichnung des Antrages durch mindestens die Hälfte der Stadtverordneten als sicher gelten darf, ist es bei der danach erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit alles andere als das.
Von den 32 Abgeordneten müssen 22 mit „Ja“ stimmen. Die beiden Fraktionen, die dem Bürgermeister ein Rückhalt sind, Bündnis Fürstenwalder Zukunft (BFZ) und Alternative für Deutschland (AfD), verfügen über elf Mandate. Es muss also mindestens ein Abgeordneter von BFZ oder AfD dem Antrag der CDU zustimmen – und alle anderen Abgeordneten müssen das ausnahmslos auch tun. Bei der Abstimmung geht es nicht um eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sondern um zwei Drittel der gewählten Vertreter. Der Antrag benötigt also in jedem Falle mindestens 22 Ja-Stimmen. Sollten die Gegner des Bürgermeisters auch diese Hürde genommen haben, kommt es zum eigentlichen Abwahlverfahren. Die Wahlberechtigten würden dann an die Urne gerufen werden. Hier reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen – allerdings muss diese Mehrheit aus mindestens zwanzig Prozent aller Wahlberechtigten bestehen. Bei der Bürgermeisterwahl 2018 lag die Wahlbeteiligung bei 41,8%, Matthias Rudolph erreichte im ersten Wahlgang eine Mehrheit von 52,2%. Der damalige Amtsinhaber Ulrich Hengst erhielt 34,5%.
Zum besseren Verständnis der politischen Konstellation einige weitere Zahlen.

Das Ergebnis der Kommunalwahl 2019:
BFZ: 21,3% – AfD: 16,8% – CDU: 14,9% – Linke: 14,1% – SPD: 11,2% – Grüne: 9,0% – FDP: 6,9% – Die Partei: 3,6% – Piraten: 1,1% – Gerd Scheffler: 1,0% (rundungsbedingt: 99,9%). Wahlbeteiligung: 46,5%.
Die aktuelle Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung:
BFZ: 7 Sitze – AfD: 4 Sitze – CDU: 5 Sitze – Linke: 5 Sitze – SPD: 4 Sitze – Grüne: 3 Sitze – FDP: 2 Sitze – Die Partei: 1 Sitz – Fraktionslos: 1 Sitz. Insgesamt: 32 Sitze.

Michael Hauke

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